1. August 2011 Frank Gerfelder-Jung

Mogelpackung und Rohrkrepierer auf einmal

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Berechnung der Regelsätze bei Hartz IV (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) am 9.2.2010 für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und verpflichtete die Bundesregierung, bis zum Ende desselben Jahres gesetzliche Regelungen zu treffen, die auf einer "transparenten und nachvollziehbaren Berechnung" basieren sowie für Kinder und Jugendliche ausreichend Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten schaffen sollte.
Damit bestätigte das Gericht, dass die Regelsätze willkürlich festgesetzt worden waren, ohne das ein "menschenwürdiges Existenzminimum" ausreichend zu berücksichtigen.

Können Hartz-IV-Eltern etwa nicht mit Geld umgehen?

Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) brachte umgehend, statt die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Jugendliche zu erhöhen, die zusätzliche Einführung von Sach- bzw. Dienstleistungen ins Gespräch. Gutscheinsysteme und die "Bildungschipkarte" bestimmten daraufhin monatelang die öffentliche Debatte.
Dahinter steckt die Unterstellung, dass eine Regelsatzerhöhung bei vielen Kindern aus Hartz-IV-Familien gar nicht ankomme, weil die Eltern das Geld für ihre eigene Bedürfnisbefriedigung ausgeben würden. Wissenschaftliche Untersuchungen haben jedoch übereinstimmend ergeben, dass sich die meisten Eltern lieber das letzte Hemd ausziehen würden, bevor sie ihre Kinder spüren ließen, wie arm die Familie ist. Mit dieser Unterstellung zu begründen, dass keine Erhöhung der Hartz-IV-Kinderregelsätze stattfinden sollte, war perfide aber erfolgreich.
Die Hartz-IV-Parteien und die Medien fielen unisono in den Chor ein: Den Hartz-IV-Eltern darf kein zusätzliches Geld für ihre Kinder in die Hand gegeben werden, denn sie können ohnehin nicht damit umgehen. Statt der sonst allerorten beschworenen "Eigenverantwortung" wird für Hartz-IV-Bezieher offensichtlich permanente Unmündigkeit zum erklärten Ziel.
Diese Kampagne zeigte ihre Wirkung in der Ende März verabschiedeten "Hartz-IV-Reform". Das Gesetz trat am 1. April in Kraft. Es führt das sogenannte "Bildungs- und Teilhabepaket" für Kinder und Jugendliche ein.

Mogelpackung "Bildungs- und Teilhabepaket"

Der Inhalt dieses Pakets im Wert von 250 Euro pro Jahr schließt allerdings die 100 Euro des früheren "Schulbedarfspakets", sowie 30 Euro, die für eintägige Klassenfahrten und Ausflüge vorgesehen sind und bisher im Regelsatz enthalten waren, ein. Deshalb stellt das von Frau von der Leyen wochenlang gefeierte Paket nicht bloß ein soziales Placebo, sondern auch eine politische Mogelpackung dar. Was sind schon 10 Euro pro Monat mehr für die so genannte "soziale und kulturelle Teilhabe" von Kindern und Jugendlichen? Das langt vielleicht für den Mitgliedsbeitrag eines Sportvereins, kaum aber für Ausrüstungsgegenstände wie Fußballschuhe.
Die allermeisten Elemente des "Bildungs- und Teilhabepakets" sind an Bedingungen und hohe Hürden geknüpft, so dass sie die Masse der Kinder und Jugendlichen gar nicht bekommen werden. So sind die Nachweise für Nachhilfe sehr restriktiv, Auch ein Zuschuss für Schul- und Kita-Mittagessen kann nur dann gewährt werden kann, wenn die Einrichtung ein solches Mittagessen - "in eigener Verantwortung", welches "gemeinschaftlich ausgegeben und eingenommen wird" - überhaupt anbietet.

Rohrkrepierer und Katastrophe

Am 24. Mai veranstaltete das Darmstädter Bündnis für soziale Gerechtigkeit ein Sozialforum zu Inhalt und Umsetzung des "Bildungs- und Teilhabepakets". Sowohl für die Ämter als auch für die betroffenen Familien bedeutet das Paket einen unvorstellbar großen Bürokratismus. Da - abgesehen vom Schulbedarf - keine Pauschalisierung möglich ist, müssen zahlreiche und zeitintensive Gespräche mit den jeweiligen Leistungsanbietern hinsichtlich der Abwicklung geführt werden, da ja bekanntlich kein Geld in die Hände der Hartz-IV-Familien gelangen soll, sondern alle Leistungen direkt mit den Leistungsanbietern (z.B. jedes einzelne Schulmittagessen) abzurechnen sind. Hinzu kommen Informationsveranstaltungen z.B. für Lehrer/innen sowie Schulungen für Mitarbeiter. Das ganze Paket durchläuft eine zweijährige Testphase. Nach Ablauf dieser zwei Jahre erfolgt eine Evaluation und erst dann wird die endgültige Form der Leistungsarten festgelegt.
In Darmstadt leben allein über 5000 anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche. Bisher haben gerade 10 Prozent dieser Anspruchsberechtigten entsprechende Anträge gestellt. Kein Wunder: Das Paket erweist sich allein durch die immensen bürokratischen Hürden als Rohrkrepierer.
Daher das Fazit des Sozialforums: "Das Bildungspaket ist für Leistungsberechtigte und Ämter eine Katastrophe." Und es lässt sich zu Recht hinzufügen: Es ist eine Farce und an Scheinheiligkeit kaum zu überbieten.
Die Katastrophe "Bildungs- und Teilhabepaket" ist allerdings politisch gewollt. Das Bestreben Frau von der Leyens und der Hartz-IV-Parteien war von Anfang an klar: Die Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach angemessenen Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten für Hartz-IV-Kinder und Jugendliche sollte unterlaufen, die Familien quasi mit einem sozialem Trostpflaster abgefertigt und die Kasse des Bundes nur minimal belastet werden.
Allerdings kennt die Katastrophe des "Bildungs- und Teilhabepakets" nicht nur Verlierer, sie kennt auch Gewinner! In seiner Antwort auf unsere Kleine Anfrage tat der jetzige Oberbürgermeister und ehemalige Sozialdezernent Jochen Partsch kund: "Die Gelder des Bundes (in Millionenhöhe) sind zur Reduzierung des durch die hohen Sozialausgaben bestehenden Drucks auf die kommunalen Haushalte zu verwenden. Sie dienen der Konsolidierung des städtischen Haushaltes." (http://www.linksfraktion-darmstadt.de/parlament/kl_anfrage150_teilhabepaket_antwort.pdf)
Mit anderen Worten: Tut uns leid, liebe Hartz-IV-Familien. Wir werden das Geld, das euch zustünde, andernorts zur Stabilisierung unserer Haushalts verwenden. Vielen Dank, Oberbürgermeister Partsch!
Nichtsdestotrotz hatte sich unsere Fraktion Ende April dazu entschlossen, einen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen, der umgehend den Versand eines Informationsschreibens zur Umsetzung des "Bildungs- und Teilhabepakets" in Darmstadt an die betroffenen Familien einforderte. (http://www.linksfraktion-darmstadt.de/parlament/antrag67_teilhabepaket.pdf)
In der Stadtverordnetensitzung vom 23. Mai wurde unser Antrag einstimmig angenommen.
Die Stadt Darmstadt hat zwischenzeitlich entsprechende Erläuterungen zu den Leistungsbestandteilen des Pakets einschließlich dazugehörigem Antrag, im Internet veröffentlicht.

Quelle: http://www.linksfraktion-darmstadt.de/nc/positionen/fraktionszeitung/einzelansicht_fraktionszeitungs_artikel/artikel/mogelpackung-und-rohrkrepierer-auf-einmal/