Aufstellung und Änderung des Bebauungsplans W 32, Veränderungssperre und Aussetzung der Abrissverfügung für das Amerikanische Theater im Baugebiet Ernst-Ludwig-Park
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgenden Aufstellungsbeschluss auf der Grundlage des Baugesetzbuches:
1.
Der Bebauungsplan für das Baugebiet "Ernst-Ludwig-Park", Bebauungsplan W 32 wird im Rahmen eines Satzungsänderungsverfahrens unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten städtebaulichen Ziele geändert. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung umgehend einen diesbezüglichen Beschlussentwurf (Satzungsänderung) vorzulegen.
2.
Der Aufstellungsbeschluss nach Nummer 1 entfaltet bis zum in Kraft treten der Änderungssatzung die Rechtswirkung einer Veränderungssperre im entsprechenden Bebauungsplan-Bereich. Demnach bedürfen alle baulichen Veränderungen der Genehmigung. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn damit die nachfolgend genannten städtebaulichen Ziele der Änderung des Bebauungsplanes gesichert werden.
3.
In der Folge des Aufstellungsbeschlusses nach Nummer 1 ist der Vollzug der Abrissverfügung für das Objekt "Amerikanisches Theater - PAC" auszusetzen.
4.
Die Satzungsänderung zum Bebauungsplan W 32 verfolgt folgende städtebaulichen Ziele:
Begründung:
In der Heimstättensiedlung leben inzwischen ca. 7.000 Menschen jeden Alters. Aufgrund der geplanten Neubaumaßnahmen, ist zu erwarten, dass die Einwohnerschaft weiter anwächst.
Die Gemeinschaftsinitiative "Runder Tisch" der Siedlung fordert den Erhalt des Theatergebäudes und die Errichtung eines Bürger- und Kulturzentrums in der Heimstätte.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Ergebnis:
Der Antrag wurde von der gesamten Opposition unterstützt und von der Mehrheit von Grünen und CDU abgelehnt.