5. Januar 2012 Helmut Angelbeck

Hartz-IV-Sanktionen in Darmstadt auf Rekordniveau

Jeden Monat wird in diesem Land tausenden Hartz-IV-Beziehern mit Sanktionen das Existenzminimum gekürzt oder sogar gestrichen, weil sie Forderungen der Jobcenter nicht erfüllt haben oder weil ihnen dies unterstellt wird. Gleichzeitig sind - auch 7 Jahre nach Einführung von Hartz IV - gravierende Missstände in den Jobcentern zu beklagen. Fehlerhafte Entscheidungen sind immer noch an der Tagesordnung. Beratung findet kaum statt, bei Problemen sind die verantwortlichen Mitarbeiter in der Regel nicht bzw. nicht direkt erreichbar. Führen diese Missstände bereits im "normalen" Hartz-IV-Alltag zu Problemen, so wirken sie sich im Fall von Sanktionen besonders gravierend aus: Ist schon der rigide Sanktionsparagraf 31 SGB II mehr als problematisch, so führt die Personalsituation in den Jobcentern dazu, dass die Sanktionspraxis von Rechtswidrigkeit und Willkür geprägt ist. Das Wohl und Wehe der Arbeitslosen liegt in den Händen von überlastetem Personal, das zum Großteil unzureichend geschult ist und oft nur über dürftige Rechtskenntnisse verfügt. Hinzu kommt, dass ein hoher Anteil wird das gesamte Arbeitslosengeld II für drei Monate gestrichen, auch die Wohnkosten und die Beiträge zur Krankenversicherung. Sanktionen als Existenzgefahr befristet eingestellt ist und - weil oft fachfremd - über geringe Beratungskompetenz verfügt.

Sanktionen nach § 31 Sozialgesetzbuch II

sind dreimonatige Kürzungen des Hartz-IV-Regelbedarfs bis hin zur Streichung der gesamten Grundsicherung. Die Kürzungen betragen z.B. 10% des Regelbedarfs beim ersten Meldeversäumnis, bei der ersten sonstigen Pflichtverletzung 30%, bei unter 25-Jährigen 100% des Regelbedarfs. Spätestens nach der dritten sonstigen Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres wird das gesamte Arbeitslosengeld II für drei Monate gestrichen, auch die Wohnkosten und die Beiträge zur Krankenversicherung.

Sanktionen als Existenzgefahr und Drohkulisse

Mit dem Hartz-IV-Sanktionsregime wird so getan, als hätten die Arbeitslosen ihre Lage selbst verursacht und müssten zur Arbeit getrieben werden. Dabei zwingen diese Sanktionen nicht nur Hartz-IV-Beziehende, Arbeit um jeden Preis und zu jedem Preis anzunehmen, siehe gerade in der Zeitarbeitsbranche. Sie wirken auch als Drohkulisse auf alle Lohnabhängigen, senken ihre Ansprüche bezüglich Entlohnung und Arbeitszeit. Die Folge: Tarifliche Standards werden ausgehöhlt, der Unterbietungswettbewerb verstärkt und Entsolidarisierung befördert.
Um es für alle klarzustellen, die nicht täglich mit der Hartz-IV-Sanktionspraxis zu tun haben: Es geht hier nicht um Sozialleistungsmissbrauch, sondern um Menschen, die existenziell auf die niedrigen Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind und denen man irgendein Fehlverhalten vorwirft. In den wenigsten Fällen ist dies die Ablehnung einer angeblich als zumutbar geltenden Arbeit. Die meisten Sanktionen werden verhängt wegen Konflikten um Meldetermine (sog. Meldeversäumnisse), um die Anzahl von Bewerbungen und andere Maßnahmen wie z.B. Bewerbungstrainings und Praktika. Unter 25Jährige werden besonders hart und unverhältnismäßig bestraft. Ihnen wird schon beim ersten Pflichtverstoß - von Meldeversäumnissen abgesehen - der gesamte Regelbedarf für drei Monate gestrichen.

Wie das Jobcenter Darmstadt Sanktionen kreiert

Auch das Jobcenter Darmstadt bildet im Rahmen des Hartz-IV-Sanktionsregimes keine Ausnahme. Auf unsere Anfrage zur Sanktionspraxis des hiesigen Jobcenters gab die zuständige Sozialdezernentin Barbara Akdeniz (Grüne) eine vielsagende Antwort (zu lesen bei http://tinyurl.com/sanktionen):

Die Anzahl der verhängten Hartz-IV-Sanktionen steigert sich in Darmstadt kontinuierlich - vom Jahr 2007 mit 841 "umgesetzten" Sanktionen, über 2008 mit 1.095 und 2009 mit 1.215, auf insgesamt 1.574 Sanktionen im Jahr 2010. Das Jahr 2011 wird zweifelsohne eine weitere Erhöhung der Sanktionszahlen des Jobcenters auf ein neues Rekordniveau mit sich bringen und dies alles bei offiziell sinkenden Arbeitslosenzahlen.

Eine Antwort, warum sich die Sanktionszahlen in Darmstadt über die letzten Jahre hinweg derart steigern konnten, bleibt Sozialdezernentin Akdeniz leider schuldig.
Wie nicht anders zu erwarten, bilden auch in Darmstadt die sogenannten Meldeversäumnisse einen Großteil der verhängten Hartz-IV-Sanktionen. Das darf nicht weiter wundern, wenn man sich vor Augen hält, mit welch mehr als fragwürdigen Mitteln das hiesige Jobcenter versucht, seine sogenannte Sanktionsquote zu erfüllen.
Mit der bundesweiten Befragung zur "Erhebung der Merkmale des Migrationshintergrundes" versucht die Bundesagentur für Arbeit (BA) offiziell "Statistiken zum Arbeitsmarkt und zur Grundsicherung für Personen mit und ohne Migrationshintergrund" zu erstellen.
Die Beantwortung der Fragen dieser Erhebung, darauf weist die BA im Internet explizit hin, "ist selbstverständlich freiwillig".
Was macht hier aber nun das Jobcenter Darmstadt?
Es verschickt in großem Stil persönliche Einladungen an die Hartz-IV-Bezieher, versehen mit einer Rechtsfolgenbelehrung. Diese beigefügte Rechtsfolgenbelehrung macht eine Sanktionierung möglich. Erscheinen die Betroffenen zum Einladungstermin nicht, droht unmittelbar die Verhängung einer Sanktion wegen "Meldeversäumnis".

Unsere Meinung

Das Jobcenter Darmstadt macht also aus einer freiwilligen Erhebung der Bundesagentur für Arbeit zu eventuellen Migrationshintergründen, mittels massenhafter Standardeinladungen, die explizit nicht auf den eigentlichen Zweck - also die Erhebung - hinweisen, ein Instrument zur Steigerung ihrer Sanktionsquote!
Das es auch anders geht, zeigt das Jobcenter Frankfurt am Main. Dort werden die Hartz-IV-Bezieher in einem Schreiben über die Erhebung informiert und der entsprechende Fragebogen ist beigefügt. Im Anschreiben steht dort fettgedruckt: "Die Beantwortung der Fragen ist selbstverständlich freiwillig."