5. Januar 2012 Frank Gerfelder-Jung

Wie Frau von der Leyen mit falschen Prozentangaben die Öffentlichkeit täuscht

Wir stellten eine Kleine Anfrage nach der Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in Darmstadt und erhielten Ende September von Sozialdezernentin Barbara Akdeniz (Grüne) eine ausführliche Antwort: Bereits in unserer letzten Fraktionszeitung schilderten wir die eigentliche Absicht dieses von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) aufgelegten Sozialplacebos für "bedürftige Kinder und Jugendliche". In der Antwort von Sozialdezernentin Akdeniz werden die Antragszahlen zu den einzelnen sieben Leistungsarten des BuT aufgeführt. Zu jeder Leistungsart muss derzeit jeweils ein Einzelantrag gestellt werden. Diese Leistungen reichen von eintägigen Ausflügen bis zur monatlichen 10-Euro-Teilhabe.

Mit Stand vom 15. September gab es von Kindern und Jugendlichen im Hartz-IV-Bezug in Darmstadt 2.059 Einzelanträge, gefolgt von 731 Anträgen von Wohngeldberechtigten, 270 Anträgen im Bereich Kinderzuschlag und 143 bei der Grundsicherung/Sozialhilfe.

Eine eigenwillige Prozentrechnung

Insgesamt sind 5.651 Kinder und Jugendliche im Hartz-IV-Bezug anspruchsberechtigt. Teilt man die Zahl der Einzelanträgen (insgesamt 2.059) durch 5.651, erhält man 36,44%.
Dies ist zwar formal richtig gerechnet, aber trotzdem falsch! Denn die Kinder und Jugendlichen im Hartz-IV-Bezug können bis zu sieben Leistungsarten aus dem BuT beantragen. Mithin ergäbe sich bei 5.651 Kindern und Jugendlichen eine Gesamtantragszahl von 39.557.
Aber nicht alle Jugendlichen und jungen Heranwachsenden haben prinzipiell Anspruch auf alle sieben Leistungsarten des BuT. Tatsächlich endet die monatliche 10-Euro-Teilhabe bei einem Lebensalter von 18 Jahren. Schulbedarf, Lernförderung und Schülerbeförderung betreffen selbstredend nur schulpflichtige Kinder.
Reduziert man so die mögliche Gesamtantragszahl von Hartz-IV-Kindern und -Jugendlichen in Darmstadt großzügig auf rund 30.000, ergibt sich ein prozentualer Anteil von 14,57%.
In Darmstadt haben also nicht einmal 15% aller Kinder und Jugendlichen im Hartz-IV-Bezug Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt und nicht, wie Sozialdezernentin Akdeniz in ihrer Antwort angibt, 36,44%.
Dieser Sachverhalt erklärt die Prozentzahlen, mit denen Frau von der Leyen in den Medien hausieren geht. Ist es doch ihre Software, bzw. die ihres Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die diese Art der kreativen Prozentrechnung erst möglich macht. Damit versucht Ministerin von der Leyen die Öffentlichkeit bewusst zu täuschen.
Frei nach dem Motto: Das Gesetz ist zwar ungenügend, aber doch besser als nichts.
Tatsächlich sieht aber die Wirklichkeit des Bildungs- und Teilhabepakets - nicht nur in Darmstadt, sondern bundesweit - noch wesentlich schlimmer aus, als es uns Frau von der Leyen glauben machen will.

Leistungsarten des BuT

Anzahl gestellte Anträge

Anzahl bewillige Anträge

Anzahl bewillige Anträge

Eintägige Ausflüge

86

46

12

Mehrtägige Klassenfahrten

408

316

9

Schulbedarf

213

198

0

Schulbeförderung

110

28

32

Lernförderung

125

25

52

Mittagsverpflegung

730

497

14

Teilhabe

266

25

28

Angaben für den Bereich Hartz IV in Darmstadt (Stand: 15.09.2011)