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Demokratie lebt von Mitgestaltung

Demokratie ist für DIE LINKE mehr als bei Wahlen ein Kreuzchen zu machen. Veränderungen fangen vor Ort an und wirken sich vor Ort aus. Kommunen sind nicht die letzte ausführende Ebene eines Zentralstaates, sondern die Grundlage des Gemeinwesens. Kommunen sind die Ebene, auf der die Menschen ihre Geschicke unmittelbar selbst in die Hand nehmen können. Hier streiten wir gemeinsam für eine soziale, offene, solidarische und demokratische Gesellschaft. Für dieses Engagement wollen wir die Rahmenbedingungen verbessern.

Grundlegend ist die Demokratisierung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). In den 90er Jahren führten viele Bundesländer Bürgerentscheide, Direktwahl der Bürgermeister und das personalisierte Verhältniswahlrecht mit Kumulieren und Panaschieren ein. Sie senkten das Wahlalter auf 16 Jahre ab. Diese Regelungen hat Hessen nur teilweise eingeführt oder nach kurzer Zeit wieder zurückgenommen. Bei uns fehlen bis heute die anderswo inzwischen gebräuchlichen Beteiligungsformen wie

z.B. ein kommunales Petitionsrecht, Einwohneranträge oder die Einwohnerbefragung. Das kommunale Wahlrecht ab 16 wurde 1999 wieder abgeschafft. Die Hürden für Gemeindebegehren und -entscheide sind unangemessen hoch, wie die Abstimmung zur Nordost-"Umgehung" gezeigt hat. Unsere Landtagsfraktion hat einen Vorschlag zur Novellierung der HGO eingebracht, nach der die Hürden für Gemeindebegehren und -entscheide überwiegend nach bayerischem Vorbild abgesenkt werden: In Darmstadt könnten demnach wahlberechtigte 5.200 Gemeindeangehörige (5%) ein Begehren einreichen, über das dann ein Entscheid stattfindet. Eine Mehrheit ist gültig, wenn zugleich mehr als 10.400 Gemeindeangehörige (10%) entsprechend abgestimmt haben. Diese Regeln wären das Ende der Nordost-"Umgehung" gewesen. Darüber hinaus wollen wir das kommunale Petitionsrecht und den Gemeindeantrag einführen, den 1.400 nicht unbedingt wahlberechtigte Gemeindeangehörige ab 14 Jahren (1%) an die Stadtverordnetenversammlung stellen können.

Auch in Darmstadt selbst lässt sich einiges verändern. Stadtverordnetenversammlung, Magistrat und Stadtverwaltung müssen vorhandene Handlungsspielräume nutzen, um die Gemeindeangehörigen so früh wie möglich an Entscheidungen zu beteiligen. Wo diese Handlungsspielräume nicht gegeben oder zu eng sind, müssen sie geschaffen und erweitert werden. Wichtige Entscheidungen dürfen nicht nur in Ausschüssen beschlossen werden. Parlamentsstrukturen müssen geöffnet und gelockert werden. Die Gemeindeangehörigen müssen Gelegenheit haben, ihre Belange in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen.

Deshalb fordert DIE LINKE:

• Erleichterung von Gemeindeentscheiden, Einführung von Gemeindeanträgen und dem kommunalen Petitionsrecht • Rederecht für betroffene Interessengruppen in den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, den Ortsbeiräten und den Ausschüssen • Regelmäßige Einwohnerversammlungen und Einwohnersprechstunden

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