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Den Stadtkonzern resozialisieren!

Die Überführung von kommunalen Betrieben in privatrechtliche Kapitalgesellschaften (GmbH oder AG) unter Beibehaltung des öffentlichen Eigentums ist eine formale Privatisierung. Auch diese führt dazu, dass Gewinnstreben und kommerzielle Interessen die Oberhand gewinnen, obwohl die Stadt Mehrheitseigentümerin bleibt. Außerdem entzieht dieser Schritt der Stadtverordnetenversammlung die Möglichkeit zur Kontrolle und Mitwirkung an der Geschäftspolitik des Unternehmens. Es ist zwar an der Wahl der Unternehmensführung beteiligt, die dann aber weitgehend unabhängig von der Stadtverordnetenversammlung handelt und keine Rechenschaft ablegen muss. Außerdem kann der formale Wechsel zu einer privaten Rechtsform die tatsächliche Übernahme des Unternehmens durch einen privaten Investor vorbereiten.

Ein großer Teil der städtischen Wirtschaftskraft ist auf diese Weise privatwirtschaftlich verfasst und damit der demokratischen Kontrolle entzogen. Allein die großen Unternehmen wie die HSE AG, die Bauverein AG, die HEAG mobilo GmbH und die Klinikum Darmstadt gGmbH vereinen ein Eigenkapital von etwa 700 Mio Euro. Diese Unternehmen erwirtschaften zwar eine Rendite für die Stadt, entziehen sich aber meist der sozialen Verantwortung. Viele Mieter/innen in Darmstadt bemerken das sehr deutlich bei der Bauverein AG. Das Klinikum Darmstadt wurde 2009 von einem Eigenbetrieb in eine gemeinnützige GmbH umgewandelt. Wir befürchten, dass sich dies als der erste Schritt zum Verkauf an einen privaten Gesundheitskonzern erweisen wird.

Umgekehrt wurden private Firmen wie das Busunternehmen Glück & Seitz oder der Anlagenbauer Nohl aufgekauft und in den Stadtkonzern eingegliedert, die eine in die HEAG mobilo und die andere als Wärmetechnik-Sparte in die HSE. Ziel war dabei, die schlechteren Tarife der Privatunternehmen mit einzukaufen. Die bisherigen Beschäftigten mussten in die neuen Unternehmenstöchter wechseln und wurden auf deren Tarifniveau hinabgedrückt. Im Falle der HEAG mobilo wurden die Löhne zunächst um ein Drittel verschlechtert, bis sich die Kolleg/inn/en durch einen massiven Streik eine deutliche Verbesserung erkämpfen konnten. Solche Methoden der Lohndrückerei im Stadtkonzern sind skandalös und haben mit sozialer Verantwortung nichts zu tun.

Bei der Vergabe von Verkehrsleistungen ist die Direktvergabe einer Ausschreibung stets vorzuziehen. Kosteneinsparungen durch Ausschreibungen im ÖPNV sind nur durch Absenkung des Lohnniveaus zu erreichen. Eine solche Sanierung des Nahverkehrs auf dem Rücken der Beschäftigten lehnen wir ab.

Wir wollen, dass die städtischen Unternehmen den Einwohner/inne/n gute, preiswerte und allen zugängliche Leistungen erbringen. Wir wollen, dass sie den Beschäftigten gute Arbeit und angemessene Entlohnung bieten. Deshalb sind für Unternehmen, die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge erfüllen, Rechtsformen zu wählen, die die weitestgehende demokratische Kontrolle durch die Kommunalparlamente ermöglichen. Den rechtlichen Rahmen hierfür bilden der kommunale Eigenbetrieb und das selbständige Kommunalunternehmen. Für die letztgenannte Rechtsform muss der Gesetzgeber allerdings erst noch die Voraussetzungen schaffen. Unsere Landtagsfraktion hat eine entsprechende Initiative ergriffen. Zu einer besseren demokratischen Kontrolle der Kommunalunternehmen gehört für uns auch stets die gleichberechtigte Mitbestimmung der Beschäftigten.

Mangels Transparenz und direkter Einflussmöglichkeiten durch die Stadtverordneten können viele konkrete Forderungen, die sich an die stadteigenen Unternehmen richten, im parlamentarischen Verfahren kaum durchgesetzt werden. Wir wollen deshalb zusammen mit Einwohner/inne/n und Beschäftigten in der öffentlichen Auseinandersetzung entsprechenden politischen Druck erzeugen.

Wir fordern:

• Gemeinwohlorientierung und demokratische Kontrolle durch die Stadtverordnetenversammlung bei allen städtischen Unternehmen • Überführung privatwirtschaftlich verfasster städtischer Unternehmen in Eigenbetriebe oder selbständige Kommunalunternehmen • Keine Lohndrückerei im Stadtkonzern • Rechenschaftspflicht der städtischen Vertreter in Betriebskommissionen, Vorständen und Aufsichtsräten • Offenlegung aller Nebeneinkünfte der haupt-und ehrenamtlichen Kommunalpolitiker/innen aus ihrer Tätigkeit bei den städtischen Firmen

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