Dringlichkeitsantrag "Tempo 30 auf dem Cityring"

Mobilität

In der Stavo am 12.3.2019

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Im Straßenzug Kirchstraße - Holzstraße - Schlossgraben - Karolinenplatz - Friedensplatz wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h tags wie nachts beschränkt.

2. Die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit wird zeitnah durch eine stationäre Geschwindigkeitskontrolle überwacht. Die Geschwindigkeitskontrolle wird zusätzlich zur geplanten Kontrolle in der Hügelstraße (vgl. 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans) eingeführt und ergänzt diese. Bis zur Errichtung der stationären Anlagen werden regelmäßig Kontrollen mit mobilen Geräten durchgeführt.

3. Gegebenenfalls notwendige Abstimmungen mit anderen Stellen wie Polizei, Straßenverkehrsbehörde und Land Hessen sind unverzüglich vorzunehmen.

4. Der Magistrat legt ein Konzept zur weiteren (baulichen) Sicherung der ebenerdigen barrierefreien Querung des Cityrings für Fuß- und Radverkehr vor und bringt dies zur Beschlussfassung in die Stadtverordnetenversammlung möglichst vor der Sommerpause 2019 ein. Die drei Konzepte aus dem Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2006, S. 99, Abb. V-3 und die drei auf S. 75 genannten Übergangsstellen sind besonders zu würdigen. Eine Einbindung des Radverkehrs auf eigenen Radverkehrsanlagen in der Längsrichtung ist zu berücksichtigen.

5. Bis zum Abschluss baulicher Maßnahmen wird zusätzlich das Verkehrszeichen 133 (Achtung Fußgänger) an geeigneten Stellen beidseitig angebracht, um Kraftfahrzeugführende auf den querenden Fußverkehr hinzuweisen.

Begründung

Der Cityring trennt die Innenstadt von den östlichen Stadtteilen. Es besteht hoher Querungsbedarf von Fußgänger*innen und Radfahrenden, um aus den Quartieren und umgekehrt wichtige städtische Ziele wie die Alice-Eleonoren-Schule, Einkaufsmöglichkeiten, medizinische und kulturelle Einrichtungen sowie Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs wie die Haltestelle Schulstraße zu erreichen. Der hohe Querungsbedarf ist allgemein bekannt und wurde auch schon im Verkehrsentwicklungsplan festgestellt. Bestehende Unter- wie Überführungen sind nicht durchgängig barrierefrei, zum Teil umständlich und umwegig erreichbar und vermitteln wenig Aufenthaltsqualität und soziale Sicherheit. Ansätze für eine Umgestaltung des Straßenzugs liegen im VEP 2006 vor, wurden bislang allerdings nicht ausgearbeitet und umgesetzt.

 


Der Antrag wurde abgelehnt.

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