Änderungsantrag "Gegen die Trasse im Westwald, für die Weiterführung entlang der Rhein-Neckar-Bahn"

Linksfraktion

zum Antrag SV-2020/0016 „Für eine ökologische und ökonomische Infrastrukturanbindung Darmstadts und der Region“

Den Originalantrag von Bü90/Grüne und CDU finden Sie hier.

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die im Bundesverkehrswegeplan vorgesehene Durchfahrung Darmstadts im Rahmen der Neubaustrecke Frankfurt-Mannheim und die Weiterführung im Süden entlang der Main-Neckar-Bahn entsprechend Planungsvariante V der Deutschen Bahn. Eine solche südliche Weiterführung wird von der Stadtverordnetenversammlung ausdrücklich als wichtiger Beitrag zu einem funktionstüchtigen Anschluss Darmstadts an die ökologische und ökonomische Zukunftsinfrastruktur der neuen Schienenfernverkehrsstrecken gefordert

  2. Der Magistrat wird aufgefordert, diese Position gegenüber der Bahn zu vertreten und die regionale Koordination des Projekts mit den südhessischen Landräten, der Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie dem Hessischen Verkehrsministerium fortzusetzen.

  3. Die Stadtverordnetenversammlung lehnt eine Südanbindung unmittelbar nördlich angrenzend an die Eschollbrücker Straße oder auch auf einer anderen Trasse durch den Westwald ab, gleichgültig ob im Trog, Tunnel oder ebenerdig. Eine solche Streckenführung ist für eine echte Vollanbindung des Darmstädter Hauptbahnhofs nicht erforderlich.

  4. Der Magistrat wird aufgefordert, entschlossen gegen den Bau einer Trasse im Westwald zu einzutreten.

 

Begründung des Änderungsbedarfs:

zu 1:
Die Begriffe „Nord- und Südanbindung“ implizieren eine Bypass-Lösung für den Darmstädter Hauptbahnhof, also nur einen Abzweig von der Hauptstrecke entlang der A5. Damit ist die echte Vollanbindung ausgeschlossen und die Notwendigkeit einer Trassenführung unmittelbar entlang der Eschollbrücker Straße oder durch den Westwald gegeben (Planungsvariante II oder III der DB). Bei einer Durchfahrung Darmstadts kann der Westwald unangetastet bleiben. Weitere Argumente für eine Durchfahrung anstelle der Bypass-Anbindung erfolgen mündlich und sind auch in der Stellungnahme der Westwald-Allianz nachzulesen.

Zu 2, 3 und 4:
Die „bisherige Position des Magistrats“ für die Weiterführung im Süden besteht offenbar in der Befürwortung einer bergmännischen Untertunnelung des Gewerbegebiets ab der Rheinstraße und des Westwalds, bis die Trasse dann ab der A5 direkt neben der L3097 weiter führt (Versatzstück aus Planungsvariante IV). Eine Weiterführung entlang der Main-Neckar-Bahn ist dieser unökologischen und sehr teuren Variante vorzuziehen.

 

Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.