Änderungsantrag Prüfung einer alternativen Variante für die Rheinstraßenbrücke

Maßgabenantrag zur Magistratsvorlage 2025/0031

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Vor der Umsetzung des Neubaus der Rheinstraßenbrücke wird eine alternative Ausführung des Brückenbauwerks mit einer separaten Straßenbahnbrücke und einer schmaleren, dreifeldrigen Brücke für den MIV geprüft und mit dem vom Magistrat vorgeschlagenen Konzept verglichen.

Die vergleichende Prüfung umfasst die folgenden Aspekte:

  • Bauzeit und Fertigstellungstermin
  • Sperrzeit für den Straßenbahnverkehr nach Griesheim
  • Verkehrsführung und Verkehrsfluss an der Abzweigung Rheinstraße/Zweifalltorweg (unter Berücksichtigung einer möglichen Straßenbahnlinie nach Weiterstadt)
  • Materialaufwand
  • Möglichkeit zur Erhaltung von „grauer Energie“ des bestehenden Bauwerks / Abschätzung der Treibhausgas-Emissionen
  • Fundierte Kostenschätzung unter Einbeziehung der Fördermöglichkeiten für eine eigenständige Straßenbahnbrücke

Mit der Prüfung wird ein externes Planungsbüro beauftragt, das umfangreiche Erfahrung mit der Planung und dem Bau von Brücken vorweisen kann.

Das Ergebnis dieser Prüfung einschließlich aller zugrundeliegenden Gutachten ist der Stadtverordnetenversammlung vor dem endgültigen Beschluss über die Umsetzung des Neubaus vorzulegen.
 

Begründung

Ende 2023 hat der Magistrat den bereits gestarteten Neubau gestoppt und angekündigt, die aus einem Architekturwettbewerb hervorgegangene Planung weitgehend zu überarbeiten. Als Hauptgrund wurde die nicht genehmigte Freigabe der Arbeiten durch die Bahn aufgrund der Riedbahn-Generalsanierung genannt. Der Oberbürgermeister erklärte damals, die Chance nutzen zu wollen, „um eine solide effiziente Planung auf die Beine zu stellen“. Seitens des Magistrats wurde die Hoffnung geäußert, das Projekt „mit einer pragmatischen Lösung“ bzw. mit „einfacheren Ingenieurslösungen“ in kürzerer Zeit umzusetzen. Der Beginn des Abbruchs wurde ab Mitte 2025 für realistisch gehalten, unter der Voraussetzung dass die Umplanung im Rahmen der Planfeststellung genehmigt wird (DE 22.12.2023).

Aus der Vorlage des Magistrats ergibt sich, dass mit der Umplanung keines der damals formulierten Ziele erreicht wird. Obwohl die Umplanung vom Magistrat als genehmigungsfähig eingeschätzt wird, soll der Abbruch der Bestandsbrücke nun doch erst 2027 stattfinden.

In der alten Planung war der Abschluss des gesamten Projekts im Jahr 2027 vorgesehen. Bei einer um ein Jahr auf Mitte 2025 verschobenen Freigabe der Bahn wäre die Fertigstellung Brücke also 2028 zu erwarten gewesen. Mit der neuen Planung ist der Abschluss des Projekts hingegen erst Ende 2030 zu vorgesehn. Das neue Konzept führt demnach zu einer deutlichen Verzögerung und nicht zu einer Beschleunigung der Fertigstellung. Auch das Hauptargument für die Umplanung, nämlich die Unabhängigkeit von der Deutschen Bahn, scheint keine Vorteile zu bringen, denn der Zeitpunkt für den ersten Meilenstein ist nun doch wieder von einer Sperrpause der Bahn im Jahr 2027 bestimmt.

Bezüglich der Kosten finden sich in der Vorlage keinerlei belastbare Aussagen, sondern nur eine unverbindliche Absichtserklärung. Nach unserer Kenntnis gilt im Brückenbau die Faustregel, dass der Materialaufwand quadratisch mit der Spannweite steigt. Demnach benötigt die vom Magistrat vorgeschlagene stützenfreie Brücke gegenüber der ursprünglichen Planung das Dreifache an Material. Wie man trotzdem auf einen günstigeren Baupreis kommen will hätte der Magistrat zumindest erklären müssen.

Der erhöhte Materialaufwand spielt auch eine wichtige Rolle für die Klima-Auswirkungen des Projekts. Dieser Aspekt hat offenbar bei der Erarbeitung der Vorlage keine Rolle gespielt, wie die Missachtung des bei Hochbau-Vorhaben eigentlich auszufüllenden Abschnitts zur Klimarelevanz zeigt. Auch in Bezug auf Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung ist der Vorschlag des Magistrats keine gute Lösung.

Schließlich gibt es noch das optische Problem der stützenfreien Ausführung, die die Sichtachse auf das Stadtzentrum verstellt (durch die höherliegende Fahrbahn und durch emporragende Pylone). Dieser Frage wird vom jetzigen Magistrat, anders als noch bei der Beauftragung des Architekturwettbewerbs, keine Bedeutung beigemessen. In einer Abwägung mit kürzerer Bauzeit oder geringeren Kosten wäre dies vertretbar. Beim aktuellen Stand der Dinge kommt die Ästhetik des Bauwerks einfach nur als weiterer Nachteil hinzu.

Der Antrag fordert nicht die Rückkehr zum ursprünglichen Konzept. Denn dieses hat einige Nachteile mit dem aktuellen Vorschlag des Magistrats gemeinsam:

  • lange Sperrzeit für den Straßenbahnverkehr
  • ungünstige Lage der Straßenbahntrasse im Verkehrsknoten Rheinstraße/Zweifalltorweg
  • deutlich höhere Breite der neuen Brücke gegenüber der alten, so dass die Vormontage im Baustellenbereich vor dem Maritim nicht in einem Durchgang erfolgen kann. Außerdem ist die Weiterverwendung der bestehenden Pfeiler nicht möglich.

Geprüft werden soll vielmehr eine modifizierte Variante der ursprünglichen Planung. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die Straßenbahn schon vor der Brücke (also auf Höhe des Maritim-Hotels) aus der Straßenmitte in die nördliche Seitenlage geführt wird und auf einem eigenen Bauwerk die Bahntrasse überquert (siehe Skizze unten). Dies hat die folgenden Vorteile:

  • Während der Errichtung der Straßenbahnbrücke kann die Linie 9 noch die alte Brücke nutzen. Die Sperrzeit reduziert sich auf wenige Tage, die für den Umbau des Gleisdreiecks Rhein-Neckarstraße benötigt werden
  • Der Verkehrsknoten Rheinstraße/Zweifalltorweg wird von den kreuzenden Straßenbahnen entlastet. Die aktuell geplanten Aufstellspuren stadtauswärts können entfallen.
  • Die Straßenbahnbrücke kann auch für den Fußverkehr und/oder den Radverkehr stadtauswärts genutzt werden, um weiteren Platz auf dem MIV-Bauwerk zu schaffen.
  • Somit muss die neue Brücke nicht breiter werden als die alte. Die Vormontage kann in einem Durchgang erfolgen. Zudem können die Bestands-Brückenpfeiler wahrscheinlich weiter verwendet werden.
  • Durch die flache Ausführung mit jeweils drei Feldern und die Weiterverwendung der alten Pfeiler wird der Materialaufwand verringert. Außerdem bleibt die Sichtachse zum Stadtzentrum erhalten.

Die Zwischenschaltung einer erneuten Prüfung erzeugt zusätzliche Kosten. Diese sind jedoch angesichts der Gesamtkosten des Projekts, der vorhandenen Kostenrisiken und der Bedeutung des Bauwerks für die Stadt vertretbar. Wir sehen eine große Chance, durch ein erneutes Überdenken der Konzeption die Kosten am Ende deutlich zu reduzieren.