Änderungsantrag: "Keine Kompensationsmöglichkeit durch Schaffung von Ersatzwohnraum"

Linksfraktion

zur Vorlage 2021/0112 "Ferienwohnungssatzung"

Den Originalantrag finden Sie hier.

Die §2 Abs. 2, §3 und §4 der Satzung, betreffend Möglichkeit zur Schaffung von Ersatzwohnraum sowie Entrichtung von Ausgleichszahlungen, werden gestrichen.

Begründung:

In der Diskussion im HFA konnte nicht erklärt werden, welches legitime Interesse durch die Möglichkeit zur Schaffung von Ersatzwohnraum bzw. zur Leistung von Ausgleichszahlungen berücksichtigt werden soll. Eine Begründung für diese Regelungen wurde vom Magistrat nicht nachgereicht.

Das Ziel der Satzung sollte nicht sein, die „Wohnraumbilanz auszugleichen“ (§3 Abs 1), sondern auf den für den Wohnungsbau bereitgestellten Flächen die Wohnungen auch tatsächlich für den örtlichen Bedarf bereit zu stellen. Das Bauland ist knapp. Deshalb darf es kein Recht für Bauherren geben, für eine neu erstellte Wohnung andernorts Wohnraum als Ferienwohnung aus dem Wohnungsmarkt herauszunehmen.

Die Ausnahmeregelung nach §2 Abs. 3 reicht aus, um Härten für Vermieter oder andere Sondersituation abzubilden.