Kleine Anfrage "Müllablagerung neben dem Gelände der Kita „Kinderinsel“ in Eberstadt Süd"
Neben der Kita „Kinderinsel“ befindet sich außerhalb des Kita-Geländes zwischen der Umzäunung und dem Durchgang von der Kirnberger Straße 6a zum Haus der Vielfalt ein Grünstreifen. Auf diesem Grünstreifen hat sich – nach Auskunft von Bewohnern schon seit einiger Zeit – eine erhebliche Menge Müll angesammelt (siehe nebenstehendes Foto). Weiterhin wurde mir mitgeteilt, dass dieses Gelände zum Grundstück der Kinderinsel gehöre und somit zwar städtisch, aber nicht unmittelbar öffentlich sei. Die Verantwortung für die Beseitigung der Müllansammlung liege daher nicht beim EAD, so dass auch ein Mängelmelder-Eintrag nicht zum Erfolg führe. Niemand sehe sich zuständig für die Entfernung des Mülls, der somit einfach liegen bleibe.
Ich frage den Magistrat:
1.
Ist es richtig, dass das beschriebene Gelände zum Grundstück der Kinderinsel gehört?
2.
Da die Personen, die den Müll dort abgelegt haben, nicht bekannt sind: In wessen Verantwortung und Zuständigkeit liegt es hilfsweise, den Müll entfernen zu lassen? Wer führt ggf. die Entfernung konkret durch (z.B. Müllabfuhr, Straßenreinigung, Grünflächenamt)?
3.
Ist es grundsätzlich richtig, dass es bei der Vermüllung von privatem Gelände Bürgerinnen und Bürgern nicht möglich ist, über den Mängelmelder Maßnahmen in die Wege zu leiten? Wenn ja, trifft dies auch zu, wenn das Gelände nicht vom öffentlichen Raum abgegrenzt ist und somit als Teil desselben erscheint? Und trifft dies auch zu, wenn das Gelände der Stadt Darmstadt bzw. IDA gehört?
4.
Falls die Meldung über den Mängelmelder nicht möglich ist: An wen wenden sich Bürgerinnen und Bürger, um eine Müllansammlung auf privatem Gelände zu melden?