Kleine Anfrage "Nahverkehrsplan"
Nahverkehrsplan
Ich frage den Magistrat:
1) Ab welchem Zeitpunkt soll ein neuer Nahverkehrsplan gelten? Falls eine Fortschreibung des derzeitigen Nahverkehrsplanes stattfindet, gibt es in diesem Veränderungen gegenüber dem ursprünglichen Beschluss? Sollen für die Entwicklung weiterhin die Beschlüsse von 2019 (MV2019/0031) und von 2021 (SV-2021/0003) umgesetzt werden?
2) Wie sieht der Zeitplan der Erarbeitung für den neuen Nahverkehrsplan aus?
Bitte gehen Sie dabei zusätzlich auf die folgenden Punkte konkret ein und ordnen Sie diese jeweils in den Zeitplan für die Nahverkehrsplanerstellung ein. Möglichst mit der Angabe eines konkreten Monats oder Quartals:
a) Wurde bereits mit der Vorbereitung der Ausschreibung eines oder mehrerer Planungsbüros begonnen?
b) Welche Formen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Fahrgäste, der Nicht-Nutzer*innen, Behindertenverbänden und der breiten Öffentlichkeit sind bisher vorgesehen?
c) An welchen Meilensteinen im Zeitplan erfolgt eine Einbindung der Stadtverordneten durch Information und wo ist jeweils eine entsprechende Abstimmung geplant?
3) Ist bei der Erstellung des Nahverkehrsplans die Durchführung einer Fahrgastzählung und einer ergänzenden Befragung bzgl. weiterer planungsrelevanter Kennzahlen (Wegeketten, Reisezweck usw.) vorgesehen? Falls eine solche im RMV durchgeführt wird, welche zusätzlichen lokalen Erhebungen werden darüber hinaus durchgeführt?
4) Ist erneut eine ergänzende Befragung zur SrV-Befragung (System repräsentativer Verkehrsbefragungen - Mobilität in Städten) für eine Fortschreibung/Erstellung des Nahverkehrsplans angedacht. Und wann wäre die zu beauftragen und umzusetzen?
Dateien
- 20250512_KA_Nahverkehrsplan_Antwort.pdf
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