Kleine Anfrage "Baumfällungen in der Heinrichstraße"

Martina Hübscher-Paul

Antwort von Stadtrat Dieter Wenzel

Dem Darmstädter Echo vom 28.04.2011 war zu entnehmen, dass die Heinrichstraße zwischen Gevinusstraße und Heidenreichstraße umgebaut (Verringerung der Straßenbreite von 8 auf 7,20 m), grundhaft erneuert und mit lärmabsorbierendem Asphaltbelag ausgestattet werden soll. Im Zuge dieser Umbaumaßnahmen sollen zwei Fußgängerüberwege eingerichtet werden. Wegen der Änderung der Straßenbreite und aus Gründen der Verkehrssicherung sollen 10 Bäume gefällt werden, weitere Bäume (bis zu 19) stehen zur Disposition.

Frage 1:
In welchen Straßenabschnitten des zur Sanierung bereitstehenden Teils der Heinrichstraße sind die Fußgängerüberwege geplant?
Antwort:
Die Fußgängerüberquerungen mit einer Mittelinsel sind an der Gervinusstraße und an der Beckstraße geplant. Die vorhandene Fußgängerampel an der Inselstraße bleibt ebenfalls bestehen.

Frage 2:
Welche Maßnahmen zur Sicherheit der Fußgänger und der Verkehrssicherheit sind bei der Einrichtung dieser Fußgängerüberwege geplant?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 3:
In welchen Teilbereichen des zu sanierenden Straßenabschnittes sollen die zehn Bäume gefällt werden? Sind tatsächlich weitere Bäume zur Fällung vorgesehen?
Antwort:
Drei Bäume müssen an den Fußgängerüberwegen Gervinusstraße und Beckstraße gefällt werden, bei sieben Bäumen ist die Fällung aufgrund eines Gutachtens des Grünflächenamtes notwendig. Ob weitere Bäume gefällt werden müssen kann erst im Rahmen der Bauarbeiten entschieden werden.

Frage 4:
Sind Ortstermine geplant, an denen die Anwohnerinnen und Anwohner des zu sanierenden Straßenabschnittes der Heinrichstraße über die sämtlichen geplanten Maßnahmen (Grunderneuerung, Flüsterasphalt, Lage und Ausstattung der Fußgängerüberwege, Fällen der Bäume und welche Bäume) informiert werden? Wenn ja, wann?
Antwort:
Da es sich bei dieser Maßnahme nur um eine grundhafte Erneuerung ohne eine wesentliche Änderung des Bestands handelt, ist keine Bürgerbeteiligung vorgesehen.

Frage 5:
Ist die Einrichtung von Fahrradstreifen vorgesehen? Wie breit sollen diese werden? Wie soll die Markierung der Fahrradstreifen ausfallen?
Antwort:
Wie in der Begründungsseite der Magistratsvorlage Nr. 2011/0095 beschrieben, ist die beidseitige Markierung eines Schutzstreifens für Radfahrer dann vorgesehen, wenn ein Netzschluss zwischen Breslauer Platz und Nieder-Ramstädter-Straße umgesetzt werden kann.

Frage 6:
Sind Änderungen der Straßenbeleuchtung und der Beleuchtung der Fußgängerüberwege geplant? Wenn ja, welche? Ist gegebenenfalls der Einsatz energiesparender Leuchtsysteme vorgesehen?
Antwort:
Eine Änderung der Straßenbeleuchtung im Zuge der Baumaßnahme ist nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen