Kleine Anfrage "Erträge aus der Fehlbelegungsabgabe"

Karl-Heinz Böck
Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung

Antwort von Stadtrat Jochen Partsch

Antwort von Stadtrat Jochen Partsch

 

Frage 1:

Wie hoch ist der Betrag, der bisher durch die Erträge aus der Fehlbelegungsabgabe für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung stand?

Antwort:

Der Ertrag aus der Fehlbelegungsabgabe, der für die Förderung des geförderten Wohnungsbaus zur Verfügung stand, betrug in den letzten Jahren rd. 520.000,00 Euro.

 

Frage 2:

Gibt es weitere zweckgebundene Mittel, die für den sozialen Wohnungsbau in Darmstadt zur Verfügung stehen?

Antwort:

Die Erträge aus der Fehlbelegungsabgabe waren auf Grund gesetzlicher Vorgaben für Maßnahmen der sozialen Wohnraumförderung zu verwenden. Weitere Vorgaben, die städtische Mittel für Maßnahmen der Wohnraumförderung binden, existieren nicht.

 

Frage 3:

Aus welchen Mitteln könnte der soziale Wohnungsbau künftig finanziert werden? Gibt es entsprechende Überlegungen des Magistrats?

Antwort:

Die Erträge aus der Fehlbelegungsabgabe bildeten nur einen Teil der städtischen Mittel, die für die Wohnraumförderung eingesetzt werden konnten. Insoweit wird der Magistrat auch in Zukunft Maßnahmen der sozialen Wohnraumversorgung unterstützen. Nachdem die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe zum 30.06.2011 ausläuft und nicht fortgeführt wird, entstehen Verluste auf der Einnahmenseite. Es wird im Rahmen einer allgemeinen Aufgabenkritik festzustellen sein, wie dies kompensiert werden kann. Eine Möglichkeit dabei ist, die Dividende der Bauverein AG teilweise für Maßnahmen der sozialen Wohnraumförderung zu verwenden.

 

Frage 4:

Wie hoch ist Anzahl der Haushalte, die in Darmstadt von der Fehlbelegungsabgabe betroffen sind?

Antwort:

In dem zum 30.06.2011 zu Ende gehenden Leistungszeitraum wurden 5253 ausgleichspflichtige Wohneinheiten ermittelt. Nach Überprüfung der maßgeblichen Einkommen waren 542 Haushalte leitstungspflichtig, daraus ergibt sich eine Quote von 10,32%.