Kleine Anfrage "Fahren ohne gültigen Fahrschein" Teil 2
Beantwortet von Michael Kolmer.
Vorbemerkung:
Es handelt sich um eine weiterführende Anfrage an den Magistrat zur Kleinen Anfrage "Fahren ohne gültigen Fahrschein" vom 13.4.2022.
Vor diesem Hintergrund frage ich Herrn Michael Kolmer:
Auf Frage 5 antworten Sie, dass insgesamt 6.860 EBE seit 2018 erfasst wurden; davon sind 3.639 EBE auf 7€ reduziert wurden. In Frage 10 führen Sie aus, dass seit 2018 2.839 Strafanzeigen aufgrund von Fahren ohne gültigen Fahrausweis gestellt wurden. Dies ist aus meiner Sicht nicht möglich. Ziehe ich von den 6.860 die 7-€-Fälle ab (diese entstehen durch das nachträgliche vorzeigen von Zeitkarten), verbleiben 3.221 EBE die mit einer Strafanzeige belegt werden können. Davon müssen die 20% Barzahler*innen im Fahrzeug abgezogen werden, da hier keine Personalien erfasst werden. Es verbleiben so dann 2.577 EBE für welche potentiell Strafanzeigen gestellt werden können. Um eine Strafanzeige zu stellen, muss eine Person innerhalb von 3 Monaten zweimal ohne gültigen Fahrschein angetroffen worden sein. Die Anzahl verbleibender EBE kann also halbiert werden. Es können also maximal 1.288 Personen seit 2018 festgestellt worden sein, die eine Strafanzeige erhalten haben können. Es wurden nach meiner Rechnung also 1.551 Strafanzeigen mehr gestellt als festgestellt Personalien hätten vorliegen können. Ich möchte Sie daher bitten, die in der Antwort auf meine Kleine Anfrage dargestellten Zahlen zu EBE und Strafanzeigen erneut zu überprüfen und mir ggf. eine Erläuterung oder eine korrigierte Fassung zukommen zu lassen.
Dateien
- 20220512 Kleine Anfrage Fahren ohne gültigen Fahrschein - Antwort
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