Kleine Anfrage "Bestandsschutz Grillhütten Kastanienallee"
Vorbemerkung:
Dies betrifft die zeitlich nicht beschränkte Nutzung der Grillhütten des Bürgervereins Martinsviertel und des Klinikums, der Hundewiese , den Spielplatz und die Liegewiese. Diese befinden sich südlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplans in Aufstellung N 8.4.4 in direkter Nachbarschaft, nur getrennt durch die Straße „Kastanienallee“.
Ich frage den Magistrat:
Wie kann eine planungsrechtliche Absicherung von sozialen Einrichtungen auf der Südseite der Kastanienallee erfolgen?
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- Kleine Anfrage Bestandschutz Grillhütte Kastanienallee - Antwort
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