Kleine Anfrage "Bestandsschutz Grillhütten Kastanienallee"

Werner Krone
Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung

Vorbemerkung:

Dies betrifft die zeitlich nicht beschränkte Nutzung der Grillhütten des Bürgervereins Martinsviertel und des Klinikums, der Hundewiese , den Spielplatz und die Liegewiese. Diese befinden sich südlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplans in Aufstellung N 8.4.4 in direkter Nachbarschaft, nur getrennt durch die Straße „Kastanienallee“.

Ich frage den Magistrat:

Wie kann eine planungsrechtliche Absicherung von sozialen Einrichtungen auf der Südseite der Kastanienallee erfolgen?