Kleine Anfrage "Kapazität der Kanalisation und Kosten der Feuerwehreinsätze"

Dr. Natalie Krieger

In der Nacht vom 25. zum 26.8. wurde Darmstadt von einem außergewöhnlich schweren Unwetter heimgesucht. Dadurch wurden nicht nur zahlreiche Keller überschwemmt, sondern auch ebenerdige Ladengeschäfte überflutet und parkende Fahrzeuge unter Wasser gesetzt. Teilweise wurde offenbar zusätzlich Wasser aus dem Kanalsystem auf die Straße gedrückt, so dass neben dem reinen Wasserschaden noch weitere Verunreinigungen entstanden. Sowohl bei Anwohnern als auch bei Gewerbetreibenden entstand dadurch erheblicher Sachschaden.


Frage 1:
Welche Erkenntnisse hat der Magistrat über Störungen in der Abwasserkanalisation im Zusammenhang mit dem Starkniederschlagsereignis vom 25./26.8.2011? Ist es dabei zutreffend, dass Teile der Kanalisation durch zeitlich vorgelagerte Niederschlagsereignisse verunreinigt und damit die Abflusskapazitäten eingeschränkt waren?

Antwort:
Das extreme Regenereignis in den Morgenstunden des 26.08.2011 hatte nach einer Auswertung des Regenschreibers im botanischen Garten ein Wiederkehrintervall von mehr als 46 Jahren. Da das Kanalnetz nicht für ein Unwetter dieser Intensität (50 mm/h) ausgelegt sein kann, kam es im gesamten Stadtgebiet zu Überflutungen. Zeitlich vorgelagerte Niederschlagsereignisse, wie es sie auch in der Nacht vom 25. zum 26.08.2011 gab führen in der Regel dazu, dass die Kanalisation gespült wird, haben also insofern einen positiven Nebeneffekt.


Frage 2:
Wenn dieser Sachverhalt vorliegt, zieht der Magistrat dann künftig in Betracht, im Rahmen einer Bestands- und Gefährdungsanalyse kritische Stellen in der Kanalisation zu identifizieren, die nach Wetterereignissen eine Kapazitätsverringerung verursachen können und in diesen Bereichen zeitnahe Reinigungen durchzuführen, um so die maximale Abflusskapazität zu sichern? Warum ist möglicherweise eine derartige Bestands- und Gefährdungsanalyse für das Abwasserkanalsystem nicht erstellt worden?

Antwort:
Die Abflusskapazitäten der Kanalisation waren nicht durch zeitlich vorgelagerte Niederschlagsereignisse eingeschränkt. Der EAD kontrolliert im Rahmen der Kanalunterhaltung regelmäßig alle neuralgischen Punkte des Kanalnetzes wie Regenüberläufe, Rückhaltebecken, Drosseleinrichtungen, Staukanäle oder Regenauslässe. Nach stärkeren Regenereignissen werden diese Einrichtungen auch außerplanmäßig inspiziert und gegebenenfalls gewartet und gereinigt. Auch Straßenabläufe und Sinkkästen werden regelmäßig und bei bekannten Problemen außerplanmäßig gereinigt.
Eine Bestands- und Gefährdungsanalyse gibt es also in Form der Einsatzpläne des EAD schon. Diese werden natürlich auch laufend den gemachten Erfahrungen angepasst.


Frage 3:
Welche Investitionsmaßnahmen in welcher Höhe sind nach dem Kenntnisstand des Magistrates notwendig, um die Abwasserkanalisation für Starkniederschlagsereignisse zu ertüchtigen? In welchem Zeitraum können nach Vorstellung des Magistrats diese Investitionen realisiert werden? Welche Auswirkungen hätten diese Investitionen auf die Höhe der Abwassergebühren?

Antwort:
Abwasserkanalisationen werden nicht für Extremniederschlagsereignisse ausgelegt, sondern nach dem Stand der Technik. Das Kanalnetz ist gemäß DIN EN 752 und DWA Arbeitsblatt A 118 auf ein Starkniederschlagsereignis mit 3-jährigem, im Stadtkern mit 5-jährigem Wiederkehrintervall ausgelegt. Ein Extremniederschlagsereignis mit 46-jährigem Wiederkehrintervall, wie das vom 26.08., überfordert jede Kanalisation und kann aus rein praktischen, aber auch finanziellen Erwägungen nicht zur Bemessung herangezogen werden.
Die Investitionsmaßnahmen zur Ertüchtigung des Kanalnetzes nach dem Stand der Technik lassen sich dem Mittelfristigen Investitionsprogramm (Kostenstelle 066-140-1000) entnehmen. Sie belaufen sich auf durchschnittlich 5 Mio. Euro pro Jahr und umfassen bauliche und hydraulische Sanierungen und - in geringerem Umfang - Kanalneubauten.
Dieses Investitionsprogramm ist ein permanenter Prozess, der niemals abgeschlossen sein wird und laufend den örtlichen Gegebenheiten und den sich ändernden gesetzlichen Vorgaben angepasst wird. Bei der Neuberechnung der erforderlichen Abwassergebühren werden die Investitionen berücksichtigt.


Frage 4:
In welchem Umfang und in welcher Höhe sind Schäden durch das Versagen der öffentlichen Infrastruktur (hier: Abwasserkanalisation) in Folge des nachgefragten Starkniederschlagsereignisses entstanden und wurden durch die Beimengung von Kanalwasser in ihrer Auswirkung noch verstärkt?

Antwort:
Durch das Versagen der öffentlichen Infrastruktur (hier: Abwasserkanalisation) in Folge des Starkniederschlagsereignisses vom 26.08.2011 sind keine Schäden entstanden. Die Schäden entstanden überwiegend durch fehlende oder nicht funktionierende Rückstausicherungen bei den Hausanschlüssen. Gemäß § 8 (3) der Abwasserbeseitigungssatzung (Abs) haben sich die Anschlusspflichtigen bis Straßenoberkante selbst gegen Rückstau des Abwassers aus der öffentlichen Abwasseranlage zu schützen.


Frage 5:
In welchem Umfang musste die städtische Feuerwehr im Zusammenhang mit dem nachgefragten Starkniederschlagsereignis Einsätze tätigen? Welche Kosten sind dabei entstanden? In welcher Höhe sollen Dritte an diesen Kosten beteiligt werden und wie wird dies begründet?

Antwort:
Insgesamt gab es 245 Einsätze an den beiden Tagen zu verzeichnen.
Gemäß der gültigen Satzung über die Erhebung von Kosten für die Inanspruchnahme der Feuerwehr der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 03.06.09 konnten 92 Einsätze (Stand 05.10.2011) abgerechnet werden.

Einnahmen24.935,76 €
abzüglich: 
Verdienstausfälle der Freiwilligen FW2.565,56 €
Einsätze des THW2.810,06 €
Verpflegung906,58 €
Gesamteinnahmen18.653,56 €


Frage 6:
Inwieweit ist es – in Anbetracht möglicher Störungen im städtischen Kanalnetz – aus Sicht des Magistrats gerechtfertigt und geboten, die durch das Starkniederschlagsereignis geschädigten Bürgerinnen und Bürger an den Kosten der Feuerwehreinsätze zu beteiligen und wie wird dies begründet?

Antwort:
Wie schon in der Antwort auf Frage 4 ausgeführt, kommt die Stadt nicht für Feuerwehreinsätze in Folge der Starkniederschlagsereignisse auf.
 


Frage 7:
Gibt es zwischenzeitlich im Zusammenhang mit dem nachgefragten Starkniederschlagsereignis Schadenersatzforderungen gegenüber der Stadt? Wenn ja, wie viele und in welcher Höhe?

Antwort:
Es gab einzelne Schadensersatzforderungen, die aber alle gemäß Satzungs- und Gesetzlage abschlägig beschieden wurden.