Kleine Anfrage "Ordnungsmassnahmen während der Spaziergangsaktionsform #leavenoonebehind"

Martina Hübscher-Paul

Vorbemerkung:

Am Sonntag, dem 05.04.2020 haben unter dem Socialmediahashtag #leavenoonebehind viele Gruppen der Geflüchtetenhilfe und andere Organisationen, hier in Darmstadt u.a. die Aktion Seebrücke und die Interventionistische Linke zu einer Spuren-Demonstration aufgerufen. Bei der Spuren-Demonstration - oder besser dem Spaziergang entlang der Spuren-Route - handelte es sich um im öffentlichen Raum aufgehaengte Plakate, Transpis, leere Schuhe und Kreidezeichnungen zur politischen Willensbekundung zum Hinweis auf die Lage in den Geflüchteten-Lagern im Mittelmeerraum und in Griechenland.

Wegen der Covid19-Pandemie wurden die Menschen, die sich an der Aktion, also einem Spaziergang entlang der Route, beteiligen wollten, durch die Organisatoren mehrfach ueber Socialmedia und Email aufgefordert, sich an die Vorgaben des Infektionsschutzes und der Kontaktsperre zu halten.

Ich frage den Magistrat:

1.
Viele Menschen haben sich unter Einhaltung der Infektionsschutzregeln an der Spaziergangs-Aktion am 05.04.2020 zwischen 12:00 und 16:00 Uhr beteiligt und bewegten sich in Zweiergruppen und zu anderen Personen im angeordneten Abstand;

a) welche Begründung gab es für die Kontrollen durch Ordungsbehörden und Polizei in diesem Zeitraum?

b) Wurden diese Kontrollen von der Stadt angefordert oder gebilligt? Wenn ja, aus welchem Grund hielt der Magistrat die politischen Meinungsäußerung unter Beachtung der Infektionsschutzregenln im öffentlichen Raum an diesem Tag für unzulässig?

2.
Mit welchen Begründungen wurden bei den Kontrollen der Ordnungsbehörden die Vorlagen von Pesonaldokumente verlangt und Personalien festgestellt? Ist diese Maßnahme aus Sicht des Magistrats verhältnismäßig, um das Ziel der Maßnahmen, die Kontrolle der Einhaltung der Infektionsschutzregeln, zu erreichen?

3.
Waehrend der Kontrollen der Ordnungsbehörden kam es zu Filmaufnahmen ebendieser der durch sie kontrollierten Personen und unbeteiligter Personen - welche Begründung gab es hierfür? Ist diese Maßnahme aus Sicht des Magistrats verhältnismäßig, um das Ziel der Maßnahmen, die Kontrolle der Einhaltung der Infektionsschutzregeln, zu erreichen?

4.
Welche Begruendung gab es für die Kontrolle von Menschen, die politische Slogans wie "Refugees-Welcome" und klimapolitische Sticker trugen?

 

5. Hält es der Magistrat für sinnvoll, dass während der Kontrollen mitunter dazu aufgefordert wurde, den Mund-Nasen-Schutz abzunehmen?

 

6. Mit welcher Begruendung wurden Rucksaecke und Taschen durch die Ordnungsbehoerden durchsucht und kontrolliert? Ist diese Maßnahme aus Sicht des Magistrats verhältnismäßig, um das Ziel der Maßnahmen, die Kontrolle der Einhaltung der Infektionsschutzregeln, zu erreichen?

 

7.a) Waehrend der Kontrollen wurden teils grossraeumige Platzverweise, besonders fuer den Bereich Herrngarten und Innenstadt erteilt - welche Begruendung gabe es fuer die Erteilung der grossraeumigen Platzverweise?

 

7.b) Welche Begruendung gab es fuer die Androhung von Gewahrsamsnahme bei der Aussprache der Platzverweise?
Ist diese Maßnahme aus Sicht des Magistrats verhältnismäßig, um dasZiel der Maßnahmen, die Kontrolle der Einhaltung der Infektionsschutzregeln, zu erreichen?
Hält der Magistrat, insbesondere vor dem Hintergrund des Infektionsschutzes, eine Ingewahrsamnahme für verhältnismäßig, wennes mit der Verhängung eines Ordnungsgelds auch ein milderes Mittel gibt?

8.a)Welche Begruendung gab es fuer die Androhung von der Verhaengung von Bussgeldern waehrend der Kontrollen der Ordnungsbehoerden, auch wenn den Anordnungen (Personalienfeststellung, Platzverweise) der Ordnungsbehoerden folge geleistet wurde?

 

8.b) Wurden Bussgelder verhängt? Wenn ja, welche Rechtsgrundlage liegt diesen zugrunde? Wird die Stadt diese Bussgelder eintreiben oder hat sie das bereits getan?

 

9. Während einer Kontrollsituation am Suedausgang des Herrngarten zum Karolienenplatz - es wurden zwei sich mit grossem Abstand bewegende Zweiergruppen kontrolliert, Personalien festgestellt unter Rucksack- und Taschenkontrolle - wurde der Eingang durch Fahrzeuge der Ordnungsbehoerden so blockiert, dass sich Menschen davor und dahinter stauten (die Menschen versuchten Abstand zu halten) - welche Begruendung gabe es hierfuer und wie ist dies mit den Infektionsschutzregeln zu vereinbaren? Ist diese Maßnahme aus Sicht des Magistrats verhältnismäßig, um das Ziel der Maßnahmen, die Kontrolle der Einhaltung der Infektionsschutzregeln, zu erreichen?