Kleine Anfrage "Verkauf des Wohnparks Kranichstein "

Uli Franke

Ich frage den Magistrat:

1. Der Beteiligungsbericht 2017 der Wissenschaftsstadt Darmstadt informiert auf S. 273, dass zum
31.12.2017 ein Ankaufsrecht auf die HSE Wohnpark GmbH & Co KG ausgeübt wurde.

a) Wann und durch wessen Entscheidung ist dieses Ankaufsrecht entstanden?

b) Aus welchem Grund wurde es eingeräumt?

c) War das Ankaufsrecht befristet, und wenn ja bis wann?

d) Wann hat der jetzige Eigentümer des Wohnparks Kranichstein das Ankaufsrecht ausgeübt?
(Datum der rechtsverbindlichen Mitteilung, dass das Recht in Anspruch genommen wird)

2. Nach §51 Nr. 11 HGO entscheidet die Gemeindevertretung über die Veräußerung von mittelbaren
Beteiligungen der Gemeinde.

a) Mit welchem Beschluss wurde die Einräumung des Ankaufsrechts für die HSE Wohnpark GmbH und
damit ihr Verkauf von der Stadtverordnetenversammlung gebilligt?

b) Falls kein Beschluss vorliegt, aus welchem Grund konnte die ENTEGA AG eigenmächtig über den
Verkauf entscheiden?

3. Am 16.5.2018 teilte der Oberbürgermeister der Stadt Darmstadt der Gewerkschaft ver.di mit, dass die
ENTEGA AG am 27.4.2018 einen Pachtvertrag mit der Römergarten Residenzen GmbH abgeschlossen
habe. Am 15.6.2018 informierte die ENTEGA AG die Medien, dass die Wohnpark GmbH an die neue
Betreibergesellschaft verkauft worden ist.

a) Wurde tatsächlich ein Pachtvertrag abgeschlossen, nachdem das Ankaufsrecht bereits ausgeübt
worden war?

b) Wenn ja, warum wurde für wenige Wochen ein Pachtvertrag mit dem späteren Käufer des Wohnparks
abgeschlossen?

c) Wenn ja, warum wurde die Gewerkschaft unvollständig über den bevorstehenden Betreiber-und
Eigentümerwechsel informiert?

d) Wenn nein, warum wurde die Gewerkschaft falsch informiert?