Kleine Anfrage "Westumgehung"

Martina Hübscher-Paul

Frage 1:
Durch welchen Vertrag und welchen Wortlaut ist die Stadt Darmstadt verpflichtet, eine Westumgehung zwischen Eifelring und Hilpertstraße bauen zu müssen?
Antwort:
Es handelt sich um einen Städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB § 10 "Erschließungsmaßnahmen" dieses Vertrages enthält folgenden Wortlaut:
"4. Westanbindung: Die Westanbindung ist eine verkehrstechnisch erforderliche Maßnahme für das Gesamtgebiet. Die Stadt übernimmt die Planung und Durchführung der Westanbindung. Die Stadt verpflichtet sich, die Anbindung zum Zeitpunkt der Realisierung der Gebietsentwicklung zu 70% spätestens bis Ende 2012 herzustellen."

Frage 2:
Wann hat die Stadtverordnetenversammlung über diese Verpflichtung beschlossen?
Antwort:
Der Beschluss wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 31.10.2002 gefasst.

Frage 3:
In welcher Höhe hat sich der Investor Sireo zur Kostentragung verpflichtet?
Antwort:
Die Sireo hat sich verpflichtet, einen Beitrag zur Infrastruktur in Höhe von 360.000,- € zu leisten. Mit einem später noch näher zu bestimmenden Teilbetrag wird dieses Geld für die Mitfinanzierung der Kosten der Vorplanung eingesetzt.

Frage 4:
Mit welchem Verfahren soll für die Westumgehung Baurecht geschaffen werden?
Antwort:
Für die Baurechtschaffung ist ein Planfeststellungsverfahren vorgesehen.

Frage 5:
Lässt sich auch die am Mozartturm geplante Brücke über die Rheinstraße für Fußgänger und Radfahrer mit den im Städtebaulichen Vertrag geschlossenen Bedingungen von Sireo finanzieren? Umfasst der städtebauliche Vertrag mit dem Investor Sireo auch die Errichtung dieser Brücke?
Antwort:
Der Städtebauliche Vertrag enthält Aussagen zur Errichtung der Fuß- und Radwegbrücke. Danach beteiligt sich im Fall des Baus der Brücke die Sireo mit einem Festbetrag in Höhe von 500.000,- € an den Gesamtkosten.

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