Antrag "Eintreten der Wissenschaftsstadt Darmstadt für einen Wandel der Randbedingungen für den Luftverkehr"
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat und seine Beauftragten treten in ihrer Außenwirkung und der Mitgliedschaften z.
B. im Hessischen und im Deutschen Städtetag und in der Fluglärmkommission ein für
1. eine Änderung der Randbedingungen für den Luftverkehr, vor allem eine Besteuerung,
die eine ökologische Lenkungswirkung hat, externe Kosten berücksichtigt und
zumindest vergleichbar ist mit jener anderer Verkehrsmittel.
2. einen Wandel in der Geschäftspolitik der Fraport AG im Hinblick auf eine Verpflichtung
auf das Gemeinwohl,
3. eine Deckelung der Flugbewegungen auf dem Flughafen Rhein-Main.
Begründung:
Das Wachstum im Luftverkehr ist zu einem Teil verursacht durch politische Randbedingungen.
Hierzu gehört:
keine Besteuerung der Flugtickets mit der Mehrwertsteuer. Fernbahnfahren unterliegt
jedoch dem vollen Satz von 19%, der Nahverkehr wird mit 7% besteuert.
Keine Besteuerung mit der Energiesteuer im Gegensatz z. B. zur Bahn, die Energie- und
Stromsteuer sowie die EEG-Umlage zahlen muss.
Wenn behauptet wird, es müsse sich alles über Angebot und Nachfrage regeln, wird die
Verzerrung des Wettbewerbs außer Acht gelassen.
Die Verkehrsmittel des öffentlichen Verkehrs sind sehr viel umwelt- und klimafreundlicher als
der Luftverkehr. Es ist daher gerechtfertigt, ihnen gegenüber dem Flugzeug über den
Emissionshandel sogar einen Wettbewerbsvorteil zu sichern. Allein auf diese Weise lassen sich
die Klimaziele auch der Wissenschaftsstadt Darmstadt erreichen. Als Besteuerung wird bisher
eine sog. Luftverkehrsabgabe erhoben. Diese beträgt für Ziele innerhalb Europas, Sibiriens und
der Maghreb-Staaten gerade einmal 7,50 €. Und nur für Flüge innerhalb Deutschlands wird auf
diese Abgabe auch Mehrwertsteuer erhoben.
Wenn in Kürze durch die Geschäftspolitik der Fraport AG sog. Billigfluglinien innereuropäische
Flüge mit Rückflug für unter 100 Euro anbieten werden, wird das zwar die Wirtschaftlichkeit
des Flughafens Rhein-Main steigern. Dies konterkariert aber alle verkehrs- und klimapolitischen
Ziele der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landes Hessen. Darüber hinaus steht dies in
diametralem Gegensatz zu den Bedürfnissen der Bevölkerung im Rhein-Main-Gebiet. Diese
erwartet eine Beschränkung der Flugbewegungen auf ein nicht substituierbares Maß und eine
bürgerlich akzeptierte Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr.
Da sich die Mehrheit der Fraport AG in öffentlicher Hand befindet, kann die Situation auch
durch beharrliches Umsteuern durch die betroffenen Gebietskörperschaften geändert werden.
Vergleich des spezifischen Treibstoffverbrauchs je 100 Personen-km (Umweltbundesamt):
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