Antrag "Geschwindigkeitsbeschränkung Heidelberger Straße"

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, mit Hessen Mobil über eine Beschränkung der zulässigen Geschwindigkeit in der Heidelberger Straße im Bereich zwischen Bessunger Straße und Moosbergstraße auf 30 km/h zu verhandeln.

Begründung

Die Heidelberger Straße ist, obwohl Bundesstraße, hier überwiegend eine Wohnstraße mit zahlreichen Geschäften. Neben starkem öffentlichem Nahverkehr (Straßenbahn) und Kraftverkehr herrscht hier auch starker Radverkehr. Hinzu kommt erheblicher ruhender Verkehr mit zahlreichen Ein- und Ausparkvorgängen. Diese Faktoren erfordern es, über eine Herabsetzung der Gefahren durch Geschwindigkeitsangleichung der Verkehrsteilnehmer nachzudenken. Dies ist mit der Minderung der zulässigen  Geschwindigkeit auf 30 km/h als Stand der verkehrstechnischen Erkenntnis zu erreichen.