Antrag "Missbilligung einer Ausnahmegenehmigung"

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung missbilligt die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Beseitigung einer Erle in der mittleren Wilhelminenstraße vor Haus Nr. 10, gepflanzt in einen pflasterumwallten Betonkübel über dem Tunnel des Cityringes. Die Missbilligung schließt die Art des Vorgehens und die Begründung ein.

Die Stadtverordnetenversammlung fordert eine Ersatzpflanzung in diesem Abschnitt der Straße, ersatzweise eine umfängliche Fassaden- und Dachbegrünung des Gebäudes, vor dem dieser Baum beseitigt wurde.