Antrag "Veröffentlichung von Gutachten zu Pflanzen auf öffentlichen Flächen"

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Gutachten über den Zustand von Pflanzen auf öffentlichen Flächen werden in geeigneter Weise veröffentlicht.

Begründung

Gemäß dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG) vom 14. Dezember 2006 besteht ein Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen. Gutachten zum Beispiel über den Gesundheitszustand von Straßenbäumen gehören dazu. Hierbei handelt es sich nicht um Angaben, die personenbezogene Daten, Urheberrechte oder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse umfassen.