Antrag "Aufstellung Bebauungsplan und Veränderungssperre Eschollbrücker Strasse"

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Für das Gebiet zwischen Artilleriestrasse, Eschollbrücker Strasse von Donnersbergring bis Artilleriestrasse und Donnersbergring zwischen Eschollbrücker Strasse und Goethestrasse wird ein Bebauungsplan im Sinne des §30 BauGB aufgestellt um mögliche Fehlentwicklungen zu vermeiden und die besonderen wohnungspolitischen Zielsetzungen der Gemeinde festzuschreiben.
  2. Für das Gebiet unter 1) wird zur Sicherung der Planung die angehängte Satzung für eine Veränderungssperre gemäß §14 BauGB erlassen.