Antrag "Aufstellung eines Bebauungsplans für den bisherigen Standort der Freiwilligen Feuerwehr Arheilgen"

Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Für das Gelände des bisherigen Standortes der Freiwilligen Feuerwehr Arheilgen an der Frankfurter Landstraße, Flur 3, Flurstück 385/1 ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Zweck dieser Planung ist die Planung von Wohnraum ausschließlich für Geschoss-Mietwohnungen für altengerechtes Wohnen.

2. Gleichzeitig wird für dieses Areal eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB verhängt.