Resolution "Kassenkredite"

Um ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, muss die Stadt Darmstadt den Rahmen der Kassenkredite erheblich erweitern.

Um ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, muss die Stadt Darmstadt den Rahmen der Kassenkredite erheblich erweitern. In diesem Zusammenhang stellt die Stadtverordnetenversammlung fest:

  1. Der erweiterte Kassenkreditrahmen ist Ausdruck der sich verschärfenden Finanzkrise der Stadt. Die Ursachen hierfür liegen sowohl in der Steuerpolitik des Bundes, der Zuweisungspolitik des Landes sowie der verfehlten Stadtpolitik. Die Folgen dieser Krise müssen die Bürgerinnen und Bürger sowie die Beschäftigten der Stadt tragen.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung fordert vom Bund und dem Land Hessen, die längst überfällige Reform der Finanzverfassung auf den Weg zu bringen. Der Anteil der Kommunen am Gesamtsteueraufkommen muss zwingend erhöht werden. Dies ist nicht nur wegen der steigenden Ausgaben und der Übertragung von immer mehr Aufgaben durch das Land auf die Kommunen gerechtfertigt. Vielmehr hat der Bund unter Mitwirkung der Länder durch Steuerrechtsänderungen seit 1999 der kommunalen Ebene inzwischen jährlich rund 9 Milliarden Euro an eigenen Steuereinnahmen entzogen. Auf Hessen entfallen davon rund 500 Millionen Euro.
  3. Das Land Hessen wird aufgefordert, den kommunalen Finanzausgleich bedarfs- und aufgabenorientiert auszugestalten. Das Land hat die verfassungsrechtliche Pflicht für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen. Soweit hierfür die eigenen kommunalen Steuereinnahmen und die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb nicht ausreichen, muss das Land die kommunalen Landeszuweisungen auskömmlich gestalten.
  4. Der Magistrat und die Stadtverwaltung sind aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung ein schlüssiges Konzept zur Verbesserung der kommunalen Einnahmen zeitnah vorzulegen. Einnahmepotenziale sind bei der Gewerbesteuer und den Einnahmen aus der wirtschaftlichen Betätigung zu erschließen. Der Verkauf von kommunalem Vermögen und die Privatisierung kommunaler Leistungen sind zur Bewältigung der Finanzkrise ungeeignet. Es ist auszuschließen, dass die Folgen der kommunalen Finanzkrise auf die Bürgerinnen und Bürger sowie die Beschäftigten der Kommune abgewälzt werden.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

  1. Der Magistrat wird beauftragt, ein transparentes öffentliches Kassenkreditmanagement einzurichten. Die Stadtverordnetenversammlung ist laufend über die Inanspruchnahme der Kassenkredite und deren Ursachen sowie Maßnahmen zur schrittweisen Reduzierung der Kassenkreditinanspruchnahme zu unterrichten.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Voraussetzungen für die Einführung des bürgerlesbaren Haushalts ab 2013 zu schaffen.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband gegenüber dem Bund und dem Land die Realisierung der überfälligen Reform der Finanzverfassung einzufordern. Über die diesbezüglichen Aktivitäten und Ergebnisse informiert der Magistrat die Stadtverordnetenversammlung laufend.