Änderungsantrag "Einführung einer Priorisierung nach dem Anteil erneuerbarer Energien bei der Vergabe von Sondernutzungserlaubnissen für E-Ladesäulen""
zur Vorlage 2026/0006
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Magistratsvorlage wird wie folgt geändert:
a) § 2 Abs. 3 wird wie folgt ergänzt:
(3) Die Stadt ist sich darüber bewusst, dass es durch das vorgesehene Prozedere zu wettbewerblichen Verteilungssituationen kommen kann, wenn für eine zu vergebende Kachel mehrere Betreiber einen Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Errichtung und den Betrieb einer E-Ladesäule inklusive erforderlicher Zuleitungen stellen. Dies gilt unabhängig davon, ob die konkret beantragten Standorte für die geplanten E-Ladesäulen identisch sind oder nicht; maßgeblich ist allein die jeweilige Kachel.
Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis sind vorrangig solche Betreiber zu berücksichtigen, die einen höheren Anteil an Strom aus erneuerbaren Energien im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG) für den Betrieb der E-Ladesäulen nachweisen. Sofern mehrere Anträge einen vergleichbaren Anteil an Strom aus erneuerbaren Energien aufweisen oder kein Antragsteller Nachweis über die Zusammensetzung des Stroms erbringt, wird entsprechend dem Prioritätsprinzip nach dem Eingangsdatum der Anträge entschieden.
b) § 3 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
(2) Über die Erlaubnisanträge entscheidet die Stadt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der in § 2 Abs. 3 festgelegten Auswahlkriterien.
c) § 5 wird wie folgt ergänzt:
Neuer Absatz (3) Im Rahmen der Bewertung der Anträge kann auch der Anteil an Strom aus erneuerbaren Energien im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) berücksichtigt werden.
Begründung
Der Ausbau der Ladeinfrastruktur ist ein zentraler Baustein zur Förderung der Elektromobilität und zur Reduktion von Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor. Dabei ist nicht nur die Anzahl der Ladepunkte entscheidend, sondern auch die Herkunft des eingesetzten Stroms.
Die bisherige Regelung sieht bei konkurrierenden Anträgen ausschließlich das Prioritätsprinzip („first come, first serve“) vor. Dieses Verfahren berücksichtigt jedoch keine qualitativen Unterschiede zwischen den Anbietern, insbesondere nicht im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz.
Durch die Einführung eines zusätzlichen Auswahlkriteriums, nämlich dem Anteil
erneuerbarer Energien, wird sichergestellt, dass der Ausbau der Ladeinfrastruktur nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ im Sinne der Klimaziele der Wissenschaftsstadt Darmstadt erfolgt.
Gleichzeitig bleibt das Prioritätsprinzip als nachrangiges Entscheidungskriterium erhalten, um weiterhin ein transparentes und praktikables Verfahren sicherzustellen. Die Ergänzung der Satzung ist erforderlich, um eine rechtssichere Grundlage für die
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in der Richtlinie zu schaffen.
Doris Winter
Regina Kremer
und Fraktion
Der Antrag wurde abgelehnt
- Zustimmung: Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei
- Enthaltung: 1 Stimme KADA
