Antrag "Abschaffung des Bettelverbots"

Eingereicht für die Stavo am 25.09.2025

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat dazu auf, bis zum Jahresende eine Überarbeitung der Gefahrenabwehrverordnung vorzulegen, in der das Ansprechen von Passantinnen und Passanten durch bettelnde Personen grundsätzlich erlaubt ist.

Die Ansprache von Kindern und Jugendlichen sowie bedrängendes Verhalten soll sanktionierbar bleiben. Dieses ist klar und rechtssicher zu definieren: es geht um das Festhalten von Passantinnen und Passanten, aufdringliches und wiederholtes Ansprechen, lautstarkes, penetrantes oder einschüchterndes Auftreten sowie das Versperren von Wegen.

 

Begründung:

In der öffentlichen Diskussion war ein Meinungsumschwung bezüglich des Bettelverbots wahrzunehmen. Es wird offenbar anerkannt, dass ein pauschales Ansprechverbot Armut kriminalisiert, keine Probleme löst und auch rechtlich fragwürdig ist. In dieser veränderten Stimmung müssten sich auch in der Stadtverordnetenversammlung die Mehrheiten verändert haben. Deshalb wollen wird den Anstoß geben, dass das repressive Bettelverbot wieder abgeschafft werden kann.

Ein pauschales Ansprechverbot hilft niemandem. Bettelnde Menschen werden aus dem Stadtbild verdrängt und kriminalisiert. Gegebenenfalls müssen sie sogar Ersatzfreiheitsstrafen absitzen, weil sie die Bußgelder nicht zahlen können. Zur Abmilderung der sozialen Konflikte braucht es Unterstützung für wohnungslose Menschen durch Sozialarbeit und Streetwork.

Die ständig zunehmende Armut ist der Grund dafür, dass immer mehr Menschen ihren Lebensunterhalt durch Betteln bestreiten müssen. Die Armut abzuschaffen wäre eine nachhaltige und humane Lösung des Problems.


Karl-Heinz Böck / Maria Stockhaus / Uli Franke
Tamara Hanstein / Verena Hoppe