Resolution zur "Schuldenbremse"

Gegen die Aufnahme der Schuldenbremse in die hessische Verfassung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Darmstadt lehnt eine Verankerung der so genannten "Schuldenbremse" in der Hessischen Landesverfassung aus kommunalpolitischen Gründen ab. Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Bürgerinnen und Bürger auf, diese Verankerung bei der Volksabstimmung am 27. März abzulehnen. Die Stadtverordnetenversammlung bittet den Magistrat, sich dem Votum der Stadtverordnetenversammlung anzuschließen.

Begründung

Die Sorge um die Verschuldung der öffentlichen Hand ist zwar berechtigt. Denn stabile Haushalte sind die Grundlage für eine handlungsfähige Politik. Aber wie ausufernde Verschuldung machen auch platte, populistische Verschuldungsverbote Politik handlungsunfähig. Dies gilt für alle politischen Ebenen. Die seit Jahrzehnten sinkende Staatsquote legt nahe, nicht mehr Besserverdienende mit Steuersenkungen zu bedienen, sondern die Einnahmeseite durch gerechte Besteuerung zu verbessern. Starke Schultern müssen mehr tragen als Schwache. Auch das gilt für alle politischen Ebenen.
Das plakative Verbot von Verschuldung wird so wirkungsvoll wie ein Mantra gegen Hochwasser sein. Es wird jedoch vom Land Hessen als Instrument benutzt werden, den Städten und Gemeinden noch mehr als in der Vergangenheit dringend benötigte Mittel beim kommunalen Finanzausgleich vorzuenthalten.

Wichtiger wäre es, die Privatisierung öffentlicher Aufgaben zu beenden und den Ausverkauf öffentlichen Eigentums zu betreiben. Für die Zerschlagung der Stadtwerke haben wir bis heute zu bezahlen.

Es ist zu befürchten, dass die Landesregierung in Zukunft auch Darmstadts Bürgerinnen und Bürger bei Protesten gegen kommunale Streichungen auf das Ergebnis der Volksabstimmung verweisen wird: Das Volk selbst habe es ja so gewollt!