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Pressemitteilung "Aufnahme Darmstadts in den hessischen Entschuldungsfonds"


Kommunaler Rettungsschirm nach dem Motto "Schuldenerlass gegen Selbstbestimmung" ist nicht akzeptabel

Endlich erinnern sich Bund und Land an ihre Verpflichtungen gegenüber den Kommunen. Durch die Veränderung der Steuergesetzgebung seit 1998 sind den Städten und Gemeinden in der Bundesrepublik allein in 2011 8,7 Mrd Euro entgangen. Außerdem wurden sie zur Erfüllung ihrer Pflichtleistungen nur unzureichend mit Mitteln ausgestattet. Daher ist es nur recht und billig, dass die Kommunen, denen das Wasser bis zum Hals steht, nun wenigstens einen Schirm gereicht bekommen.

Es ist jedoch zu befürchten, dass die Aufnahme unter den "Rettungsschirm" mit strengen Auflagen zur Kürzung von Leistungen sowie zur Erhöhung von Gebühren verbunden wird.

Im vergangenen Jahr hat die Landesregierung der Gemeinde Heidenrod im Rheingau-Taunus-Kreis eine solche bedingte Entschuldung angeboten. Im Gegenzug für Mittel aus dem Landesausgleichsstock sollte sie unter anderem die Abwasser- und die Bestattungsgebühren deutlich anheben und die Unterstützung der Vereine stark einschränken. "Jedweder Eigenentscheidung der Gemeinde wird mit diesem Bescheid der Boden entzogen", stellte der Vorsitzende dortigen FDP-Fraktion fest.

Es kann nicht angehen, dass Kommunen nach Jahren der systematischen Unterfinanzierung für die späte Hilfe ihre demokratische Selbstbestimmung aufgeben müssen. Die "Hilfe" für Heidenrod ist genauso wie die europäischen "Rettungsschirme" eine vergiftete Notration für die Empfänger. Die dringend notwendige Entschuldung darf nicht mit weiteren Lasten für die Bürgerinnen und Bürger in Darmstadt verbunden werden.

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