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Pressemitteilung "Erhaltung des Sozialwohnungsbestands ist nicht ausreichend"


Erklärung zur Kooperationsvereinbarung der Stadt Darmstadt mit der Bauverein AG

Nach Medienberichten hat die Stadt Darmstadt eine Kooperationsvereinbarung mit der Bauverein AG abgeschlossen. Diese bezieht sich offenbar hauptsächlich auf die Bereitstellung von Sozialwohnungen, um die absehbare Ausdünnung des bisherigen Bestands auszugleichen. Die Fraktion DIE LINKE in der Darmstädter Stadtverordnetenfraktion kritisiert diese Vereinbarung als unzureichend.

Erstens bleibt die vereinbarte Anzahl von 100 Einheiten pro Jahr selbst hinter der niedrigsten Bedarfsschätzung des IWU deutlich zurück: schon die reine Bestandserhaltung erfordert 120 neue Sozialbindungen pro Jahr. Unter Berücksichtigung der wachsenden Bevölkerung wären 160 Bindungen notwendig, um die Verschlechterung der Versorgung zu verhindern. Die Fraktion DIE LINKE fordert, den Bauverein entsprechend zu verpflichten und darüber hinaus bei über Bebauungspläne und städtebauliche Verträge auch anderen Investoren einen Anteil von 30% Sozialwohnungen zwingend vorzuschreiben.

Zweitens ist die Belegungsbindung im Bestand bei Wohnungsmangel kein geeignetes Instrument, denn es werden dann Sozialwohnungen auf Kosten des Restbestands an bezahlbarem Wohnraum "geschaffen". Dies ist nicht nur ineffizienter Einsatz öffentlicher Gelder, sondern auch sozialpolitisch kontraproduktiv. Die Fraktion DIE LINKE fordert, neue Sozialwohnungen ausschließlich durch Neubau oder geförderte Modernisierung bereit zu stellen.

Schließlich gehört zu einer Kooperationsvereinbarung mit einem öffentlichen Wohnungsunternehmen auch die Begrenzung der freien Mieten. Der Bauverein muss in die Pflicht genommen werden,

  • nach dem Auslaufen von Sozialbindungen die Mieten nur wenig über das bisherige Niveau anzuheben.
  • bei Mieterhöhungen und vor allem auch bei Neuvermietungen den nach dem Mietspiegel möglichen Spielraum nicht auszureizen.
  • in den unteren Preissegmenten durch die Einführung von Teilinklusivmieten die Miete kalkulierbar zu machen. Bei Teilinklusivmieten werden nicht verbrauchsabhängige Betriebskosten wie Versicherungen, Grundsteuer, Wartungskosten, Hausmeister- und Gartenpflegeservice mit der Grundmiete abgegolten.
  • die Gewährung von einkommensabhängigen Mietnachlässen für Geringverdiener, Familien mit Kindern und Rentner zu prüfen.

Die Fraktion DIE LINKE fordert die Stadt auf, durch solche zusätzliche Vereinbarungen auch Mieterinnen und Mieter oberhalb der Einkommensgrenzen zu entlasten.

Um der Bauverein AG den Spielraum für eine soziale Geschäftspolitik zu lassen, muss die Stadt auf die Ausschüttung einer Dividende verzichten und den kommunalen Anteil der Wohnungsbaumittel aus der eigenen Tasche aufbringen.

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