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            <title>Fraktion Die Linke &amp; Tierschutzpartei: RSS-Feed</title>
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            <language>de</language>
            <copyright>Fraktion Die Linke &amp; Tierschutzpartei</copyright>
            
            <pubDate>Mon, 21 Sep 2026 03:07:50 +0200</pubDate>
            <lastBuildDate>Mon, 21 Sep 2026 03:07:50 +0200</lastBuildDate>
            
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                <guid isPermaLink="false">news-449587</guid>
                <pubDate>Thu, 17 Sep 2026 20:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Begleitantrag &quot;Keine Grundzustimmung zum Rechzentrumsbau ohne ausreichende Datengrundlage&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/begleitantrag-keine-grundzustimmung-zum-rechzentrumsbau-ohne-ausreichende-datengrundlage/</link>
                <author>Uli Franke</author>
                <description>zu Vorlage 2026/0238 &quot;Bebauungsplan E 58 - Zwischen Marienburgstraße und Industriestraße&quot;</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>1. Vor dem Beschluss über die Grundzustimmung zu einem großen Rechenzentrum in Eberstadt werden den Stadtverordneten die folgenden Entscheidungsgrundlagen vorgelegt:</p><ul class="list-normal"><li>Rahmendaten zum geplanten Rechenzentrum (Leistung, geplante Quote der Abwärmerückgewinnung, vorgesehene Kühltechnik, u.ä.)</li><li>Abschätzung der Gewerbesteuereinnahmen</li><li>Einschätzung des Magistrats zu den Wirkungen eines Rechenzentrums für die Entwicklung der Darmstädter Wirtschaft</li><li>Kurzgutachten über die Kapazität der bestehenden und künftig möglichen Eberstädter Fernwärmenetze zur Aufnahme der bereitgestellten Wärmemenge, als Vorstudie zu einer lokalen Wärmeplanung</li><li>Kurzgutachten, z.B. in Zusammenarbeit mit der TU Darmstadt, zur zusätzlichen Aufheizung der Umgebung durch den Betrieb von Rechenzentren und technische Möglichkeiten zu deren Verringerung, als Vorstudie zu der später zu erstellenden Mikroklimaanalyse.</li></ul><p>Die Vorlage wird zurückgestellt und später mit diesen Informationen erneut in den Gremien<br>behandelt. Die erneute Einbringung erfolgt in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans.</p>
<p>2. Im städtebaulichen Vertrag „Grundzustimmung“ oder im Aufstellungsbeschluss wird anstelle der bilanziellen CO<sub>2</sub>-Neutralität eine klimaneutrale Stromversorgung durch zusätzliche Anlagen (Direktstromvertrag / Power Purchase Agreement) gefordert.</p>
<p>3. Die im städtebaulichen Vertrag oder im Aufstellungsbeschluss geforderte Mikroklimaanalyse wird auf Kosten des Vorhabenträgers von der Stadt in Auftrag gegeben.</p>
<p>4. Im städtebaulichen Vertrag oder im Aufstellungsbeschluss wird festgehalten, dass ein förmliches Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz durchzuführen ist. Die hierzu beim RP eingereichten Unterlagen sind vor der Beschlussfassung über den Bebauungsplan der Öffentlichkeit bekannt zu geben.</p>
<p>5. Nach dem Aufstellungsbeschluss lässt die Stadt während der Ausarbeitung des Bebauungsplans eine lokale Wärmeplanung für Eberstadt erstellen, die die Einspeisung der vom Rechenzentrum erzeugten Wärmemenge berücksichtigt.</p>]]></content:encoded>
                <category>Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung</category><category>Digitales und Archiv</category><category>Klima, Umwelt und Nachhaltigkeit</category>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-449590</guid>
                <pubDate>Thu, 17 Sep 2026 20:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Rede &quot;Auf dieser dürftigen Grundlage können wir keine Entscheidung über die „Grundzustimmung“ zu dem Projekt treffen&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/rede-auf-dieser-duerftigen-grundlage-koennen-wir-keine-entscheidung-ueber-die-grundzustimmung-zu-dem-projekt-treffen/</link>
                <author>Uli Franke</author>
                <description>zum Aufstellungsbeschluss für ein Rechenzentrum in Eberstadt (Vorlage 2026/0238), gehalten zur StaVo am 17.09.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Kolleginnen und Kollegen,</p>
<p>die Vorgeschichte des Moratoriums beim Bau des Informationszentrums Mathildenhöhe hat gezeigt, dass wir als Stadtverordnete Aussagen des Magistrats frühzeitig gründlich prüfen müssen. Die Herangehensweise, dass wir etwas sinnvoll Scheinendes zunächst grundsätzlich beschließen, und uns erst im weiteren Fortgang um die Details kümmern, hat sich als untauglich erwiesen und unserer Stadt Schaden zugefügt. Bei dieser Vorlage sehe ich deutliche Parallelen.</p>
<p>Wir sollen heute unsere grundsätzliche Zustimmung zur Ansiedlung eines Rechenzentrums in Eberstadt beschließen. Die Informationen, die wir dazu brauchen, fehlen aber weitgehend. Wir wissen nicht einmal, welche Rechenleistung installiert werden soll. Die Entscheidungsgrundlagen sollen, wenn überhaupt, erst bei der Ausarbeitung des Bebauungsplans erstellt und uns vor der endgültigen Entscheidung vorgelegt werden.<br>Das ist aber zu spät!</p>
<p>Formal können wir natürlich dann noch „Nein“ sagen zu dem Projekt. Realistischerweise sind die Hürden aber nach den ganzen Vorarbeiten viel höher als zu Beginn. Das Projekt wird dann mit Personen oder Parteien verbunden sein, für die die Absage eine Niederlage darstellt. Genau wie bei der Mathildenhöhe! Und es kratzt auch am Ruf der Stadt,wenn man einen Investor erstmal machen lässt und das Projekt am Ende cancelt. Das erzeugt einen Druck für eine Zustimmung, auch wenn man von dem erstellten B-Plan nicht überzeugt ist.</p>
<p>Wir haben einen Maßgabeantrag eingebracht, der Ihnen auch vorab zur Kenntnis gegeben wurde. Sein wesentlicher Inhalt ist die Forderung, dass die Vorlage zurückgestellt und in veränderter Form mit zusätzlichen Informationen wieder eingebracht wird.</p>
<p>Ich werde nun konkret machen, was wir an der Vorlage bemängeln.</p>
<p>1. Der Investor ist nicht bekannt. Wer hinter dem Strohmann Ergün Karakaya steckt, bleibt offen, außer dass es sich um ein internationales Konsortium handele. Damit der eigentliche Investor den Kopf nicht aus der Hecke stecken muss, soll kein vorhabenbezogener B-Plan aufgestellt werden, sondern ein Angebotsplan, der durch einen nichtöffentlichen städtebaulichen Vertrag auf das konkrete Vorhaben bezogen wird. Im Aufstellungsbeschluss ist immer wieder von einem „Vorhabenträger“ die Rede, was überhaupt nicht zu einem Angebotsplan passt und aufzeigt, wie schräg diese Konstruktion ist. Wenn etwas mit einer solchen offensichtlichen Trickserei begonnen wird, darf man nicht auf ein transparentes Ende hoffen. Wir wollen wissen, wer in Eberstadt investieren will. Deshalb fordern wir, dass die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Abstimmung gestellt wird.</p>
<p>2. Die Auswirkung auf die Gewerbeentwicklung war dem Magistrat keinen Gedanken wert. Die Flächen in Darmstadt sind knapp. Deshalb müssen wir genau überlegen, für welche Branchen und Betriebe wir Gewerbeflächen zur Verfügung stellen. Aus unserer Sicht wäre ein Großrechenzentrum ein Fremdkörper ohne Ausstrahlung auf die bestehende Wirtschaftsstruktur oder auf die Wissenschaftslandschaft unserer Stadt. Allgemein bekannt ist die Tatsache, dass Rechenzentren nicht viele Arbeitsplätze schaffen. Wir glauben, dass eine andere Nutzung des Geländes für die Gewerbeentwicklung unserer Stadt dienlicher wäre. Deshalb verlangen wir als Grundlage zur Entscheidungsfindung eine Einschätzung des Magistrats, was er sich von dem Rechenzentrum für die Entwicklung der Darmstädter Wirtschaft verspricht.</p>
<p>3. Die Aussichten auf Gewerbesteuereinnahmen sind unklar. In der Diskussion im HFA stellte sich heraus, dass es keine Prognosen über die erzielbaren Gewerbesteuereinnahmen gibt. Je nach Unternehmensstruktur des unbekannten Investors können sie relativ gering oder vielleicht doch ganz akzeptabel sein. Auf der Bundesebene wird diskutiert, ob die Verteilung der Gewerbesteuer im Fall von Rechenzentren nach Rechenleistung anstatt nach der Anzahl der Beschäftigten erfolgen soll. Es ist jedoch unsicher, ob diese Verteilungslogik fachlich umsetzbar ist und ob eine Gesetzänderung tatsächlich politisch angegangen wird. Als Hoffnungsträger für die Stadtkasse ist ein Rechenzentrum also sehr unsicher.</p>
<p>Jetzt komme ich zu den ökologischen Themen:</p>
<p>4. Die Abwärme lässt sich in Eberstadt überhaupt nicht unterbringen. Wir nehmen aufgrund eines Flächenvergleichs mit dem Rechenzentrum in Bischofsheim an, dass eine große Anlage mit ca. 80 MW Leistung entstehen soll. Bei dem demnächst gesetzlich vorgeschriebenen Anteil der Abwärme-Rückgewinnung von 20 % müssen nach unserer groben Schätzung während einer Heizperiode rund 150 GWh Wärme in Eberstadt untergebracht werden. Dabei ist die notwendige Temperaturanhebung durch Wärmepumpen bereits einberechnet. Zum Vergleich: Die gesamte jährliche Fernwärmelieferung der Entega im Darmstädter Stadtgebiet beläuft sich auf rund 250 GWh. Laut Wärmeplanung ist allerdings in Eberstadt der Bau eines Fernwärme-Netzes über die beiden bestehenden Satzungsgebiete hinaus unrentabel. Und für diese Gebiete ist ja eigentlich eine Klärwasser-Wärmepumpe vorgesehen. Wir kommen zu dem Schluss, dass auch langfristig nur ein kleiner Bruchteil der Abwärme des Rechenzentrums in Eberstadt untergebracht werden könnte. Diese Einschätzung muss natürlich überprüft werden. Wir fordern deshalb als Grundlage für den Aufstellungsbeschluss die Erstellung eines Kurzgutachtens zur Aufnahmefähigkeit der bestehenden und künftig möglichen Eberstädter Fernwärmenetze für die produzierten Energiemengen. Parallel zur Ausarbeitung des Bebauungsplans müsste ggf. eine lokale Wärmeplanung für Eberstadt erstellt werden.</p>
<p>5. Die Auswirkung auf das lokale Mikroklima wird zu wenig beachtet. Die nicht zur Heizung genutzte Wärmeleistung würde an die Umgebungsluft abgegeben. Im Sommer wäre das fast die komplette Leistung des Rechenzentrums, also 80 MW, die Tag und Nacht in die Umwelt gelangen. Laut einer aktuellen Studie heizen Rechenzentren das lokale Mikroklima in ihrer Umgebung um durchschnittlich 2°C auf. Eine Erwärmung um 2°C wäre aber in einer der wärmsten Regionen Deutschlands komplett inakzeptabel! Es ist bedenklich, dass auch diese höchst sensible Frage durch ein vom Vorhabenträger beauftragtes Gutachten geklärt werden soll. Wir fordern deshalb, dass die für den endgültigen Beschluss notwendige Mikroklima-Analyse von der Stadt beauftragt wird. Als schnelle Entscheidungsgrundlage für den Aufstellungsbeschluss soll kurzfristig ein allgemeines Kurzgutachten zur Aufheizung in der Umgebung von Rechenzentren in Auftrag gegeben werden. Hierfür bietet sich eine Zusammenarbeit mit der TU Darmstadt an.</p>
<p>6. Die Bedingung für die CO<sub>2</sub>-Neutralität ist zu schwach. Im städtebaulichen Vertrag wird die bilanzielle CO<sub>2</sub>-Neutralität des verbrauchten Stroms gefordert. Das heißt aber nur, dass regenerativ erzeugter Strom aus bestehenden Anlagen bezogen werden muss. Dem regenerativen Stromverbrauch, der dem Rechenzentrum zugerechnet wird, stehen dann einfach höhere fossile Anteile bei Nicht-Öko-Strom gegenüber. Mit dieser Augenwischerei wird der gesamte CO<sub>2</sub>-Ausstoß nicht verringert. Um ein CO<sub>2</sub>-neutrales Wachstum der Rechenleistung sicherzustellen, muss der Strombedarf aus zusätzlichen Anlagen gedeckt werden. Das lässt sich durch entsprechende Direktstromverträge umsetzen. Diese Bedingung wollen wir an den Vorhabenträger stellen.</p>
<p>Ich fasse zusammen:</p>
<p>Die Vorlage lässt wesentliche Informationen zu dem Projekt vermissen: Der Investor wird nicht bekannt gegeben. Es wird nicht erklärt, ob und wie das Großprojekt auf die Darmstädter Wirtschaft ausstrahlen soll. Arbeitsplätze würden ohnehin nur wenige entstehen. Der steuerliche Nutzen wird nicht einmal abgeschätzt. Bei den ökologischen Aspekten Abwärmenutzung, Wirkung auf das Mikroklima und CO<sub>2</sub>-neutraler Betrieb gibt es keinerlei Vorstudien, die es uns ermöglichen würden, die Risiken abzuschätzen und konkrete realistische Vorgaben zu machen. Auf dieser dürftigen Grundlage können wir keine Entscheidung über die „Grundzustimmung“ zu dem Projekt treffen.</p>
<p>Wir beantragen, dass die Abstimmung der Vorlage verschoben wird, bis der Magistrat eine umfassendere Entscheidungsgrundlage erstellt hat.</p>]]></content:encoded>
                <category>Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung</category><category>Digitales und Archiv</category><category>Klima, Umwelt und Nachhaltigkeit</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-449431</guid>
                <pubDate>Thu, 27 Aug 2026 20:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Begleitantrag &quot;Ausschluss von gesetzwidrigen Mieten aus dem Mietspiegel&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/begleitantrag-ausschluss-von-gesetzwidrigen-mieten-aus-dem-mietspiegel/</link>
                <author>Uli Franke</author>
                <description>zu Vorlage 2026/0180 Neuerstellung des Mietspiegels, eingereicht für die Stavo am 27.08.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Darmstadt kritisiert, dass gesetzwidrige Mieten in die Erstellung des Mietspiegels einfließen. Insbesondere dürften Mieten, die gegen die Mietpreisbremse bzw. als Mietpreisüberhöhungen oder Wuchermieten gegen andere gesetzliche Regelungen verstoßen, nicht zur Ermittlung der Vergleichsmiete herangezogen werden.<br>Sie fordert den Gesetzgeber dazu auf, die der Erstellung des Mietspiegels zugrunde liegenden Rechtsnormen anzupassen, so dass gesetzwidrige Mieten aus der Stichprobe ausgeschlossen werden müssen.&nbsp;<br>Der Magistrat wird beauftragt, über den Hessischen und Deutschen Städtetag in diesem Sinne auf den Gesetzgeber Einfluss zu nehmen.</p>
<h2>Begründung</h2>
<p>Wie die Stadt in ihrer Pressemitteilung zum neu erstellten Mietspiegel mitteilt, konnten bei der Datenerhebung für den Darmstädter Mietspiegel zahlreiche Fälle gesetzwidriger Mieten festgestellt werden, die trotzdem in die Berechnung der Vergleichsmiete eingeflossen sind. Die Auswertung des IWU ergibt für rund die Hälfte aller Neuvermietungen den Verdacht eines Verstoßes gegen die Mietpreisbremse. Insgesamt war von den auswertbaren Bestands- und Neumieten ein Fünftel aufgrund einer Mietpreisüberhöhung ordnungswidrig und 4% erfüllten den Straftatbestand des Mietwuchers. Diese Mieten hätten nach unserer Auffassung nicht berücksichtigt werden dürfen.<br>Laut Pressemitteilung der Stadt sei die Rechtslage unklar, sodass die Mietspiegelkommission sich gegen das Herausrechnen der rechtswidrigen Mieten entschieden habe. Stattdessen hoffe man auf gesetzliche Klärungen auf Bundesebene. Die zu beschließende Erklärung zielt darauf ab, auf die Korrektur dieser fragwürdigen Gesetzeslage hinzuwirken.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Antrag wurde angenommen.</p><ul class="list-normal"><li>Zustimmung: Die Linke &amp; Tierschutzpartei, Grüne, KADA, SPD, Uffbasse, Volt</li><li>Ablehnung: AfD, CDU, FDP</li></ul>]]></content:encoded>
                <category>Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung</category>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-449434</guid>
                <pubDate>Thu, 27 Aug 2026 20:00:00 +0200</pubDate>
                <title>&quot;Nichts oder zu wenig zu tun, kommt am Ende teurer, als wenn wir jetzt ohne Finanzierungsvorbehalte in die richtigen Maßnahmen investieren&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/nichts-oder-zu-wenig-zu-tun-kommt-am-ende-teurer-als-wenn-wir-jetzt-ohne-finanzierungsvorbehalte-in-die-richtigen-massnahmen-investieren/</link>
                <author>Uli Franke</author>
                <description>Rede zur Vorlage von Teil B der Wärmeplanung (SV-2026/0167) 27.08.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Kolleginnen und Kollegen,</p>
<p>endlich liegt der zweite Teil der Wärmeplanung vor, in dem es vor allem um die Umsetzung der Wärmewende geht. Von politischer Bedeutung ist hier vor allem Anhang 2 mit konkreten Vorschlägen, wie der Umbau der Wärmeversorgung voranzutreiben ist. Bei vielen dieser Maßnahmen geht es um den Ausbau der Beratung, sei es von Handwerkern oder von Eigentümern, bis hin zur Unterstützung von größeren Lösungen durch ein städtisches Nahwärmezentru</p>]]></content:encoded>
                <category>Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung</category><category>Klima, Umwelt und Nachhaltigkeit</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-449437</guid>
                <pubDate>Thu, 27 Aug 2026 20:00:00 +0200</pubDate>
                <title>&quot;Wir brauchen eine wirksame Mietpreisbremse, anstelle der aktuellen Light-Version&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/wir-brauchen-eine-wirksame-mietpreisbremse-anstelle-der-aktuellen-light-version/</link>
                <author>Uli Franke</author>
                <description>Rede zur Kenntnisnahme des neuen Mietspiegels (SV-2026/0180)</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Kolleginnen und Kollegen,</p>
<p>auch wenn der neu erstellte Mietspiegel bereits im Magistrat beschlossen wurde und wir ihn hier nur zur Kenntnis nehmen können, möchte ich die Entwicklung kommentieren und schließlich unseren begleitenden Antrag vorstellen. Beginnen möchte ich mit einigen Sachverhalten, die mir beim Vergleich der Basismieten ohne Zu- und Abschläge des neuen Mietspiegels mit dem fortgeschriebenen Mietspiegel von 2024 aufgefallen sind:</p>
<p>1. &nbsp;Ältere Wohnungen mit Baujahr vor 1977 werden in allen Größenklassen teilweise deutlich günstiger.</p>
<p>2. Die Vergleichsmieten bei mittelalten Wohnungen steigen nur geringfügig.</p>
<p>3. Starke Anstiege sind vor allem bei kleinen Neubauwohnungen festzustellen. Solche neuen Mikro-Apartments kommen auf Quadratmeter-Preise von 20-30 Euro! Besonders krass ist das in einem Extremfall: Für ein 15-Quadratmeter-Kabuff in einem Neubau kann eine Kaltmiete von 600 Euro kassiert werden. Und das ist keine Theorie! Denn solche Fälle muss es geben, sonst hätte man bei der Erhebung keine statistisch relevanten Werte ermitteln können.</p>
<p>4. Bei großen Neubau-Wohnungen hat sich die Vergleichsmiete moderater entwickelt, und liegt insgesamt viel näher an den anderen Altersklassen<br>als die Mikro-Apartments. Mikro-Apartments werden offenbar als Goldgrube genutzt, weil man dort am einfachsten hohe Quadratmeter-Mieten realisieren kann.</p>
<p>Insgesamt ist der durchschnittliche Anstieg der Vergleichsmieten gegenüber der Fortschreibung von 2024 gering. Das bedeutet aber leider keine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt, sondern es zeigt vielmehr dass die Fortschreibung zu hoch angesetzt war. Dies wurde nun durch die Erhebung korrigiert.</p>
<p>Dem entspricht, dass laut Magistratsvorlage der durchschnittliche Anstieg gegenüber der letzten Datenerhebung vor 4 Jahren 13 Prozent beträgt - also rund 3 Prozent pro Jahr. Dies liegt ungefähr auf dem Niveau der tariflichen Lohnsteigerungen und der allgemeinen Inflationsrate. Somit gibt es wieder keine Atempause für die Mieterinnen und Mieter, vor allem nicht für diejenigen mit kleinen Einkommen, denn gerade die kleinen Wohnungen sind ja überproportional teurer geworden.</p>
<p>Das alles macht deutlich, dass mietenpolitische Maßnahmen trotz der Haushaltskrise weiterhin bitter nötig sind, bei uns vor Ort und auch in der bundesweiten Gesetzgebung:</p><ul class="list-normal"><li>Wir dürfen beim sozialen Wohnungsbau nicht nachlassen, sondern wir müssen ihn intensivieren, z.B. durch besonderes Engagement der öffentlichen Wohnungsunternehmen.</li><li>In den Mietspiegel müssen endlich alle Bestandsmieten einbezogen werden, nicht nur diejenigen, die in den letzten 6 Jahren erhöht wurden.</li><li>Wir brauchen eine wirksame Mietpreisbremse, anstelle der aktuellen Light-Version, die offenbar nicht funktioniert, und vielleicht auch gar nicht funktionieren soll.</li><li>Die kommunale Wohnungsaufsicht muss gestärkt werden. Wir haben im Februar mit großer Mehrheit beschlossen, Mietwucher konsequent zu verfolgen. Jetzt muss dieser Beschluss auch haushaltsmäßig hinterlegt werden.</li></ul><p>Der letztgenannte Punkt leitet zu unserem Begleitantrag über, den wir per Mail bzw. als Tischvorlage verteilt haben. Bei der Datenerhebung für den Darmstädter Mietspiegel wurden zahlreiche Fälle gesetzwidriger Mieten festgestellt, also Verstöße gegen die Mietpreisbremse, Mietpreisüberhöhungen und nicht wenige Fälle von strafbarem Mietwucher. Rund die Hälfte aller Neuvermietungen wecken den Verdacht eines Verstoßes gegen die Mietpreisbremse. Insgesamt ist ein Fünftel der Bestands- und Neumieten aufgrund einer Mietpreisüberhöhung mutmaßlich ordnungswidrig und weitere 4 Prozent erfüllen den Straftatbestand des Mietwuchers.</p>
<p>Trotzdem sind diese illegalen Mieten in die Berechnung der Vergleichsmiete eingeflossen. Nach unserer Auffassung, und auch nach Ansicht des Darmstädter Mieterbunds, hätten diese nicht als Grundlage der künftigen Vergleichsmieten berücksichtigt werden dürfen. Wir möchten mit dem Begleitantrag Druck machen, dass die gesetzliche Grundlage angepasst wird, damit eine Herausnahme gesetzwidriger Mieten aus dem Mietspiegel beim nächsten Mal rechtssicher möglich ist. Wenn sich die Bundesregierung nicht bewegt, sollte die Stadt gründlich prüfen, ob gesetzwidrige Mieten nicht auch ohne Gesetzänderung aus der Datenbasis entfernt werden können. Für diese Klärung wäre in zwei Jahren der richtige Moment, wenn der fortgeschriebene Mietspiegel erscheint. Dann werden wir das Thema nochmals aufgreifen.</p>
<p>Heute bitte ich um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.<br>Vielen Dank.</p>]]></content:encoded>
                <category>Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-449310</guid>
                <pubDate>Thu, 27 Aug 2026 19:00:00 +0200</pubDate>
                <title>&quot;Da, wo mal eine lebende Kultur-Szene mit gesunden Bäumen war, ist jetzt eine tote Baustelle&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/da-wo-mal-eine-lebende-kultur-szene-mit-gesunden-baeumen-war-ist-jetzt-eine-tote-baustelle/</link>
                <author>Ayla Kara</author>
                <description>Rede zur Veröffentlichung des Masterplans mit Standortuntersuchung &quot;Informationszentrum Welterbe Mathildenhöhe&quot; der ANP Architektur- und Planungsgesellschaft mbH; interimistische Einstellung der Planungs- und Umsetzungsarbeiten sowie Einrichtung eines befristeten Moratoriums (Vorlagen-Nr.: 2026/0100)
</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>“Wer Demokratie einfordert, muss auch die Ergebnisse demokratischer Prozesse akzeptieren.” Mit diesem Satz hat der Oberbürgermeister zur Neujahrsansprache versucht, die Demonstrationen rund um den Osthang zu delegitimieren.</p>
<p>Hätten die Demonstrant*innen gewusst, dass der Oberbürgermeister nur mit dem Finger schnipsen muss, um den Bau zu stoppen, hätten wir uns wohl alle viel Zeit sparen können.</p>
<p>10 Jahre lang wurde am Osthang getanzt, gesungen und zusammengefunden. Wir hätten dankbar sein können, dass dieser wilde Ort so positiv belebt worden ist. Stattdessen mussten wir jetzt erfahren, dass die neuen Umstände, in die der OHA e.V. gedrängt wurde, ganz anders sind, als die Stadt ihnen versprochen hatte. Die Mainhall ist immer noch nicht aufgebaut, es gibt keinen Strom oder Wasser und auf dem neuen Grundstück wird nun Miete verlangt. Der Plan von der Stadt, ein Informationszentrum zu errichten, scheint gescheitert und der Osthang darf sich nun in die Sammlung von ewigen Baustellen Darmstadts einreihen.</p>
<p>Jetzt will keiner Schuld an den Planungsfehlern gewesen sein. Der Oberbürgermeister sagt, die Grünen waren es, die Grünen sagen, der OB war's.</p>
<p>Aber: Herzlichen Glückwunsch! Jeder einzelne, der damals für den Bau am Osthang gestimmt hat, hat Schuld.</p>
<p>Jeder, der die Hand gehoben hat, als es um den Standort Osthang ging, jeder, der es danach nicht gestoppt hat, jeder, der es dann noch verteidigt hat und jeder, der während der Räumung meinte, dass es halt jetzt so ist, da kann man nichts mehr machen.</p>
<p>Die Fraktion Die Linke und Tierschutzpartei und die Initiative Osthang bleibt! haben schon lange darauf aufmerksam gemacht, dass es nicht nötig gewesen wäre, ein Informationszentrum zu bauen, um der Welterbe-Bedingung nachzukommen. Jetzt wurde der Fehler im Nachhinein eingestanden.</p>
<p>Doch der eigentliche Fehler ist doch, dass eine lebendige Kultur-Szene aus ihrem Umfeld gerissen wurde und ins Nirgendwo geschickt wurde, dass gesunde Bäume gefällt wurden und der Osthang als Biotop massiv verkleinert wurde, dass Menschen bei dem Versuch, diesen Ort vor den Maschinen zu retten, mit einem massiven Polizei-Aufgebot von dem Gelände gejagt wurden, und dass die Jugend in ihrem Vertrauen in die Demokratie mal wieder enttäuscht wurde von Menschen, die eigentlich für sie einstehen sollten.</p>
<p>Im Wahlkampf hat man immer dieselbe Leier gehört: "Der Ort war nur auf Zeit zugesichert, die Stadt darf nicht davor zurückschrecken, solche Zugeständnisse zu beenden." Das hat dieses komplexe Thema geschickt auf ein kleines Spielfeld verkleinert. Doch es ist nicht nur die Nutzung des OHA e.V., die jetzt weg ist. Da wo mal eine lebende Kultur-Szcene mit gesunden Bäumen war, ist jetzt eine tote Baustelle.</p>
<p>Die Mathildenhöhe wurde ihres dritten Ortes beraubt.</p>
<p>Als Studentin der Informatik weiß ich, dass sich Fehler einzugestehen ein Teil davon ist, ein Projekt weiter zu entwickeln. Planen, Umsetzen, Überprüfen, Reagieren. Und in den kommenden Wochen wird sich wohl zeigen, wie die Stadt reagieren wird. Richtiges Reagieren auf Fehler kann nur mit Transparenz funktionieren, mit echten Kennzahlen und nicht gewünschten Besucherzahlen, die schön klingen, aber nie der Realität entsprechen werden. Der Ball liegt bei uns: Wie soll die Zukunft an der Mathildenhöhe aussehen?</p>
<p>Viele Menschen haben Interesse, diesen Raum mitzugestalten. Über 100 Menschen haben allein den offenen Brief der Initiative Osthang bleibt! unterschrieben. Anstatt sie auszuschließen sollten wir gemeinsam Lösungen finden. Eine Mathildenhöhe, die Informationen vermittelt, die Natur wertschätzt, und eine freie Kultur-Szene fördert.</p>
<p>Eine späte Einsicht ist immer noch besser als gar keine und wir begrüßen den Baustopp, auch wenn er jetzt aus den falschen Gründen passiert. Aber was folgt jetzt daraus?</p>
<p>Wir fordern, den alten Zustand, so gut es geht, wieder herzustellen, Subkultur wie den OHA e.V. wieder einzuladen, den Ort wieder mit Leben und Kultur zu füllen für die Menschen in der Nähe sowie eine Entschuldigung für den OHA e.V., die Initiative Osthang bleibt! und die Besetzer*innen des Osthangs. Weil die hätten mit ihrer Zeit auch wirklich anderes vorgehabt, als euch auf diesen schwerwiegenden Fehler über Monate hinweg aufmerksam zu machen.</p>]]></content:encoded>
                <category>Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung</category><category>Bürgerbeteiligung und Demokratie</category><category>Klima, Umwelt und Nachhaltigkeit</category><category>Kunst und Kultur</category>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-449445</guid>
                <pubDate>Mon, 17 Aug 2026 15:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Pressemitteilung: “Jetzt muss der Osthang zurückkehren!”</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/pressemitteilung-jetzt-muss-der-osthang-zurueckkehren/</link>
                
                <description>zum Baustopp des Welterbezentrums auf dem Gelände des Osthangs</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Fraktion Die Linke und Tierschutzpartei begrüßt das vorläufige Aus für das Welterbezentrum auf der Mathildenhöhe. Die Fraktion und beide Parteien haben sich seit Jahren gegen das teure Prestigeprojekt eingesetzt und fordern eine endgültige Abplanung und eine Wiederherstellung des Kulturortes Osthang.</p>
<p>Dazu erklärt die Sprecherin für Klima und Stadtplanung Ayla Kara von der Tierschutzpartei: „<i>Der vorläufige Stopp für das Besucherzentrum ist eine gute Nachricht. Jetzt stellt sich die Frage, wieso musste im Winter überhaupt mit einem massiven Polizeiaufgebot geräumt werden und die komplette Infrastruktur des Osthangs zerstört werden? Die völlig unverhältnismäßigen Kosten waren schon damals bekannt. Der Osthang e.V. sowie die Initiative „Osthang bleibt“ verdienen eine Entschuldigung des OBs. Wo einmal gesunde Bäume und eine lebendige Kulturszene waren, ist jetzt eine ewige Baustelle.</i>“</p>
<p>Stadtverordnete Tamara Hanstein von Die Linke ergänzt: „<i>Das Welterbezentrum darf jetzt nicht in einem jahrelangen untoten Moratoriumszustand verharren, sondern muss komplett abgeplant werden. Es darf keine langjährige Baubrache entstehen. Der Osthang muss wieder zu dem lebendigen Kulturort werden, der er einst war. Wir fordern, dass der OHA e.V. eingeladen wird, an den Osthang zurück zu kommen und dass die Stadt den Wiederaufbau der Mainhall finanziert.</i>“</p>]]></content:encoded>
                <category>Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung</category><category>Bürgerbeteiligung und Demokratie</category><category>Klima, Umwelt und Nachhaltigkeit</category><category>Kunst und Kultur</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-448792</guid>
                <pubDate>Wed, 08 Jul 2026 14:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Kleine Anfrage &quot;Trinkwasserspender und -brunnen im Stadtgebiet&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/kleine-anfrage-trinkwasserspender-und-brunnen-im-stadtgebiet/</link>
                <author>Jana Otto</author>
                <description>Antwort offen</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><u>Vorbemerkung:</u></p>
<p>Der Magistratsvorlage 2023/0259 wurde am 28.09.2023 in der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich zugestimmt. Diese sah 11 Standorte für freistehende Wasserspender bzw. Trinkwasserbrunnen vor. Diese sollten 2024 und 2025 aufgestellt werden.</p>
<p>Der Ergänzungsantrag der damaligen Koalition (Grüne/CDU/Volt) wurde ebenfalls angenommen: Die drei bestehenden Trinkbrunnen sowie die zukünftigen 11 sollten mit einer entsprechenden Beschilderung versehen und die Standorte im Stadtatlas sowie als „Trinkwasserquelle“ in gängigen Kartendiensten hinterlegt werden.</p>
<p>Am Luisenplatz wurden zwei Standorte für freistehende Wasserspender eingeplant, aufgestellt wurde jedoch bisher nur einer und dieser wurde wegen des Baucontainers der Sparkasse bis 2028 wieder abgebaut. Somit steht am zentralsten Platz in Darmstadt, mit wenig Schatten und hoher Aufenthaltszeit zum Warten auf Busse und Straßenbahnen, derzeit erneut kein Trinkwasserbrunnen zur Verfügung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><u>Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:</u></p><ol><li>Wann wird der zweite geplante Standort am Luisenplatz umgesetzt?&nbsp;Ist es möglich, für den vor der Sparkasse entfernten Trinkwasserspender einen alternativen Standort einzurichten, so dass trotz der Baucontainer zwei Wasserspender am Luisenplatz zur Verfügung stehen?</li><li>Bei drei bestehenden/historischen Trinkbrunnen sowie 11 geplanten/neuen Trinkbrunnen müssten ca. 14 Trinkbrunnen im Stadtatlas verzeichnet sein. Stattdessen sind es nur neun, davon einer in Eberstadt (historischer Wasserbrunnen am Marktplatz). Sind die weiteren noch nicht aufgestellt worden oder fehlt die Markierung im Stadtatlas?<ol><li>Wenn die gemäß der Vorlage beschlossenen Trinkwasserspender noch nicht aufgestellt wurden, wann werden sie jeweils voraussichtlich aufgestellt? (Bitte in Form einer Liste aller noch nicht aufgestellten, aber beschlossenen Trinkwasserbrunnen und einer zugeordneten voraussichtlichen Aufstellung antworten.)</li><li>Wie soll die Beschilderung der Trinkwasserspender vor Ort aussehen und wann wird diese angebracht?</li></ol></li><li>Gängige Kartendienste im Sinne des Ergänzungsantrages sind sicherlich Google Maps und Open Street Map (OSM).&nbsp;Warum finden sich bei Google Maps nur drei Standorte für Trinkwasserquellen im Stadtgebiet von Darmstadt (der historische Trinkwasserbrunnen direkt hinter dem Landesmuseum sowie die freistehenden Trinkwasserspender in der Ludwigstraße gegenüber des Tegut und am Luisenplatz vor der Sparkasse, wobei Letzterer mittlerweile nicht mehr vorhanden ist)?<ol><li>Wann werden die restlichen im Stadtatlas eingetragenen Wasserspender&nbsp;in Google Maps, als einem der gängigsten Kartendienste, nachgetragen?</li><li>In OSM (einsehbar u.a. über die Website <a href="https://www.watrify.de/trinkwasser-karte/?lat=49.872425&amp;lon=8.650864#refillmap" target="_blank" title="https://www.watrify.de/trinkwasser-karte/?lat=49.872425&amp;lon=8.650864#refillmap" rel="noreferrer"><u>https://www.watrify.de/trinkwasser-karte/?lat=49.872425&amp;lon=8.650864#refillmap</u></a>) ist die Trinkwasserquellen-Liste&nbsp;anscheinend vollständig hinterlegt (allerdings inklusive&nbsp;des gerade nicht existierenden auf dem Luisenplatz). Ist dies zutreffend oder fehlt aus Sicht der Verwaltung ein Standort?</li></ol></li><li>Am 02.11.2023 wurde der Antrag SV-2023/0043 des Ortsbeirats Wixhausen betreffend eines Trinkwasserbrunnens an der Ostseite des Bahnhofs Wixhausen „in geschäftsordnungsgemäße Behandlung gegeben“. Wie ist der Sachstand der geschäftsordnungsgemäßen Behandlung?</li></ol>]]></content:encoded>
                <category>Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung</category><category>Klima, Umwelt und Nachhaltigkeit</category><category>Weitere Themen</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-448255</guid>
                <pubDate>Wed, 24 Jun 2026 08:44:44 +0200</pubDate>
                <title>Kleine Anfrage &quot;Bauvorhaben auf dem Gelände des Gesundheitsamts&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/kleine-anfrage-bauvorhaben-auf-dem-gelaende-des-gesundheitsamts/</link>
                <author>Uli Franke</author>
                <description>Antwort von Stadtrat Wandrey</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Mit Vorlage 2026/0044 wurde der Verkauf eines städtischen Grundstücks aus dem Bestand der IDA neben dem bald ehemaligen Gesundheitsamt in der Niersteiner Straße 3 freigegeben. Laut Vorlage will der Käufer dort Wohnbebauung realisieren. Ein Bieterwettbewerb oder Konzeptverfahren nach dem Vorbild des Verkaufs des Marienplatzes wurde nicht durchgeführt.</p>
<p>Aus den Unterlagen zur Sitzung des Gestaltungsbeirats am 12.6. geht hervor, dass der Käufer plant, ein Studierendenwohnheim mit Einzelappartements zu erbauen.</p>
<p><strong>Hierzu frage ich den Magistrat:</strong></p><ol><li>Wie ist der Stand bei der Ausarbeitung des Bebauungsplans für dieses Projekt?</li><li>Soll der Quotenbeschluss für geförderten Wohnraum über den Kaufvertrag oder den Bebauungsplan umgesetzt werden, oder sind ersatzweise andere Regeln zur Sicherstellung der Bezahlbarkeit der dort geschaffenen Studierendenwohnungen vorgesehen?</li><li>Warum wurde auf einen Bieterwettbewerb bzw. ein Konzeptverfahren beim beschlossenen bzw. geplanten Verkauf der Flächen verzichtet?</li><li>Wurden außer beim Verkauf des Marienplatzes noch weitere ähnliche Konzeptverfahren durchgeführt? Welchen Stellenwert misst der Magistrat dem Wettbewerb zwischen Investoren als Grundlage für die Entscheidung zum Verkauf städtischer Flächen zu?</li></ol>]]></content:encoded>
                <category>Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-448190</guid>
                <pubDate>Thu, 18 Jun 2026 16:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag &quot;Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Zentrum von Eberstadt Süd durch Schaffung eines „Dritten Orts“&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/antrag-verbesserung-der-aufenthaltsqualitaet-im-zentrum-von-eberstadt-sued-durch-schaffung-eines-dritten-orts/</link>
                
                <description>Eingereicht für die Stavo am 18.06.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:</strong></p>
<p>Der Magistrat wird beauftragt, im Quartierszentrum zwischen Bärbel-Six-Platz und „Marktplatz“ (In der Kirchtanne 27) durch ein Angebot von Bänken und Sitzgruppen mit Tischen die Funktion als Aufenthaltsbereich zu stärken. Dieser Bereich ist möglichst mit Hochbeeten auszugestalten. Dabei ist eine ausreichende Zahl an Abfallbehältern einzuplanen, die krähen- und rattensicher sind.<br>Bei der Prüfung von Standorten und ihrer Ausgestaltung soll die Zusammenarbeit mit den Kindern und Jugendlichen im Go-In, im Kinderhaus Paradies und in der Wilhelm-Hauff-Schule gesucht werden. Außerdem ist die Stadtteilrunde zu beteiligen.<br>Die Konzeption wird zeitnah erstellt, so dass die Finanzierung des Projekts in den nächsten Haushalt aufgenommen werden kann.</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Die Menschen in Eberstadt Süd wünschen sich mehr Möglichkeiten für den Aufenthalt im Zentrum des Quartiers. Bereits jetzt nutzen vor allem Jugendliche die Bänke auf dem Bärbel-Six-Platz an der Wilhelm-Hauff-Schule bzw. neben dem Basketball-Platz. Es gibt dort auch einen Unterstand, der vor allem von Jugendlichen genutzt wird.</p>
<p>Es wird jedoch eine größere Zahl von fest installierten Bänken und Tischen vermisst, um den Bedarf an Aufenthaltsorten für unterschiedliche Gruppen von Kindern und Jugendlichen oder Familien zu befriedigen. Dafür käme die Erweiterung des Angebots von Bänken auf dem Bärbel-Six-Platz in Frage, aber auch die Schaffung einer Sitzgruppe mit Tischen am „Marktplatz“ im Quartierszentrum (In der Kirchtanne 27, siehe Skizze rechts).</p>
<p>Zu Kritik führt auch der Mangel an Abfallbehältern. Dieser führt dazu, dass bei der Nutzung der bestehenden Bänke Verpackungen auf den Boden geworfen werden und sich dort in der Nähe der Wilhelm-Hauff-Schule ansammeln. In der Umgebung einer Schule kann ein regelmäßig vermülltes Umfeld den Schüler*innen den Eindruck von Normalität dieser Situation vermitteln, und so die Haltung der jungen Menschen bezüglich Müllentsorgung in ungünstiger Weise prägen.&nbsp;</p>
<p><strong>Gerade in einem Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf werden nichtkommerzielle „Dritte Orte“ benötigt, die für alle Menschen unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten offen und einladend sind. Ein solcher Ort kann mit relativ geringem Mitteleinsatz durch die Bereitstellung von öffentlichen Sitzmöbeln im Zentrum von Eberstadt Süd entstehen.</strong></p>
<p>Doris Winter<br>Regina Kremer<br>und Fraktion</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Antrag wurde angenommen mit der Prämisse, dass keine Ortsfestlegung vorab festgelegt wird.</p><ul class="list-normal"><li>Gegenstimmen: AfD</li><li>Enthaltung: Stadtv. Petri</li></ul>]]></content:encoded>
                <category>Arbeit, Gesundheit und Soziales</category><category>Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung</category><category>Klima, Umwelt und Nachhaltigkeit</category><category>Tierschutz</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-448192</guid>
                <pubDate>Thu, 18 Jun 2026 16:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Änderungsantrag &quot;Verkauf Areal Messeler Straße/Rodgaustraße&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/aenderungsantrag-verkauf-areal-messeler-strasse-rodgaustrasse/</link>
                
                <description>Eingereicht für die Stavo am 18.06.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Erhöhte Quote für geförderten Wohnraum</strong></p>
<p>Die BVD Wohnen GmbH und Co. KG wird verpflichtet, anstelle der üblichen Quotenregelung insgesamt 70% der Wohnungen (je 35% im ersten und zweiten Förderweg) als geförderten Wohnraum zu errichten.</p>
<p>Der geförderte Wohnraum ist innerhalb des Projekts so zu verteilen, dass diese Quoten in jedem einzelnen der zu errichtenden Gebäude erfüllt werden.</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>erfolgt mündlich</p>
<p><br>Doris Winter<br>Regina Kremer<br>und Fraktion</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Antrag wurde abgelehnt.</p><ul class="list-normal"><li>gegen die Ablehnung: Die Linke und Tierschutzpartei, 1 Stimme von KADA, Stadtv. Petri</li></ul>]]></content:encoded>
                <category>Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-448193</guid>
                <pubDate>Thu, 18 Jun 2026 15:57:39 +0200</pubDate>
                <title>&quot;Wir wollen verhindern, dass in einem ehemaligen Schlichtwohngebiet hauptsächlich Wohnungen für die obere Mittelschicht gebaut werden&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/rede-verkauf-messeler-strasse-rodgaustrasse/</link>
                <author>Uli Franke</author>
                <description>Rede zur Magistratsvorlage 2026/0179</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Liebe Kolleginnen und Kollegen,</strong></p>
<p>grundsätzlich ist es für uns in Ordnung, dass die Stadt das Gelände an die Bauverein AG vergibt.</p>
<p>Es wäre allerdings darüber zu diskutieren, ob bei so einem Verkauf ein Wiederkaufsrecht der Stadt festgelegt werden sollte, so wie es das vielgerühmte Ulmer Modell grundsätzlich vorsieht.</p>
<p>Durch ein Wiederkaufsrecht könnte die Stadt einen späteren Verkauf an einen privaten Investor verhindern.</p>
<p>Diese Frage hat allerdings grundsätzlichen Charakter, wir werden sie bei anderer Gelegenheit zum Thema machen.</p>
<p>Heute geht es uns um etwas anderes:</p>
<p>Wir finden es nicht richtig, dass die Bauverein AG als öffentliches Wohnungsunternehmen keine weitergehenden Verpflichtungen erfüllen soll als jeder private Investor.</p>
<p>Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bauverein soll doch dem Gemeinwohl dienen!</p>
<p>Deshalb muss es möglich sein, dass die überwiegende Mehrheit der Wohnungen im geförderten Segment entsteht, und nur ein kleinerer Anteil an freifinanzierten Wohnungen bleibt,<br>um eine soziale Mischung zu gewährleisten.</p>
<p>Wir schlagen vor, dass 70% der Wohnungen <u>mit</u> Förderung errichtet werden, jeweils die Hälfte im ersten und im zweiten Förderweg. Die verbleibenden 30% wären der freifinanzierte Anteil.</p>
<p>Diesen Änderungsantrag haben wir den meisten Fraktionen bereits vorab zukommen lassen.</p>
<p>In unserer Tischvorlage ist noch eine weitere Maßgabe hinzugefügt, nämlich dass diese Quoten auch in jedem einzelnen Gebäude umgesetzt werden. Denn nur so kann die soziale Mischung ihre Wirkung entfalten.</p>
<p>Das hat die Bauverein AG in der Vergangenheit nicht immer so gemacht, deshalb wollen wir, dass eine entsprechende Verpflichtung festgeschrieben wird.</p>
<p>Es war in den vergangenen Jahren immer wieder zu lesen, es sei bei den aktuellen Baupreisen schwierig bis unmöglich, rentable Neubauprojekte umzusetzen. Dies sei eigentlich nur durch Wohnraumförderung möglich.</p>
<p>Soweit ich weiß, hat sich an dieser Situation nichts Wesentliches geändert. Ohne Förderung landet man bei Quadratmeter-Mieten ab 16 Euro, die selbst mit einem überdurchschnittlichen Haushaltseinkommen kaum zu bezahlen sind.</p>
<p>Wir wollen mit unserem Antrag verhindern, dass 55% des Neubaus in der Rodgaustraße / im Messeler Weg zu solchen Preisen auf den freien Markt kommen, also dass in einem ehemaligen Schlichtwohngebiet hauptsächlich Wohnungen für die obere Mittelschicht gebaut werden.</p>
<p>Und weil die Wohnraumförderung in der aktuellen Situation die Rentabilität eher sichert als einschränkt, entfällt auch ein betriebswirtschaftliches Argument, das in der Vergangenheit gerne gegen höhere Quoten verwendet wurde.</p>
<p>Viele von euch kennen die Studien, die in unserer prosperierenden Stadt besonders ungünstige soziale Indikatoren feststellen. Das liegt nicht in erster Linie an der kommunalen Sozialpolitik, sondern es liegt an den hohen Lebenshaltungskosten, die ganz wesentlich von den Mieten bestimmt werden.</p>
<p>Zu diesem Schluss kam zuletzt auch das Kölner IW-Institut in einer Studie, die für Darmstadt bezüglich der Kaufkraft Rang 369 von 400 untersuchten Städten ergeben hatte.</p>
<p>Und genau dieses Problem können wir heute mit einer erhöhten Vorgabe für den Bauverein bei der Neubebauung der Rodgaustraße / Messeler Straße konkret angehen.</p>
<p>Ich bitte deshalb um Unterstützung für unseren Änderungsantrag.</p>]]></content:encoded>
                <category>Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-447634</guid>
                <pubDate>Thu, 07 May 2026 17:05:00 +0200</pubDate>
                <title>Änderungsantrag &quot;Einführung einer Priorisierung nach dem Anteil erneuerbarer Energien bei der Vergabe von Sondernutzungserlaubnissen für E-Ladesäulen&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/aenderungsantrag-einfuehrung-einer-priorisierung-nach-dem-anteil-erneuerbarer-energien-bei-der-vergabe-von-sondernutzungserlaubnissen-fuer-e-ladesaeulen/</link>
                
                <description>zur Vorlage 2026/0006</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:</p>
<p>Die Magistratsvorlage wird wie folgt geändert:</p>
<p>a) § 2 Abs. 3 wird wie folgt ergänzt:</p>
<p>(3) Die Stadt ist sich darüber bewusst, dass es durch das vorgesehene Prozedere zu wettbewerblichen Verteilungssituationen kommen kann, wenn für eine zu vergebende Kachel mehrere Betreiber einen Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Errichtung und den Betrieb einer E-Ladesäule inklusive erforderlicher Zuleitungen stellen. Dies gilt unabhängig davon, ob die konkret beantragten Standorte für die geplanten E-Ladesäulen identisch sind oder nicht; maßgeblich ist allein die jeweilige Kachel.</p>
<p><i>Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis sind vorrangig solche Betreiber zu berücksichtigen, die einen höheren Anteil an Strom aus erneuerbaren Energien im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG) für den Betrieb der E-Ladesäulen nachweisen. Sofern mehrere Anträge einen vergleichbaren Anteil an Strom aus erneuerbaren Energien aufweisen oder kein Antragsteller Nachweis über die Zusammensetzung des Stroms erbringt, wird entsprechend dem Prioritätsprinzip nach dem Eingangsdatum der Anträge entschieden.</i></p>
<p>b) § 3 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:</p>
<p>(2) Über die Erlaubnisanträge entscheidet die Stadt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der in § 2 Abs. 3 festgelegten Auswahlkriterien.</p>
<p><i>c) § 5 wird wie folgt ergänzt:</i></p>
<p><i>Neuer Absatz (3) Im Rahmen der Bewertung der Anträge kann auch der Anteil an Strom aus erneuerbaren Energien im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) berücksichtigt werden.</i></p>
<p><br><strong>Begründung</strong></p>
<p><i>Der Ausbau der Ladeinfrastruktur ist ein zentraler Baustein zur Förderung der Elektromobilität und zur Reduktion von Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor. Dabei ist nicht nur die Anzahl der Ladepunkte entscheidend, sondern auch die Herkunft des eingesetzten Stroms.</i></p>
<p><i>Die bisherige Regelung sieht bei konkurrierenden Anträgen ausschließlich das Prioritätsprinzip („first come, first serve“) vor. Dieses Verfahren berücksichtigt jedoch keine qualitativen Unterschiede zwischen den Anbietern, insbesondere nicht im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz.</i></p>
<p><i>Durch die Einführung eines zusätzlichen Auswahlkriteriums, nämlich dem Anteil</i><br><i>erneuerbarer Energien, wird sichergestellt, dass der Ausbau der Ladeinfrastruktur nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ im Sinne der Klimaziele der Wissenschaftsstadt Darmstadt erfolgt.</i></p>
<p><i>Gleichzeitig bleibt das Prioritätsprinzip als nachrangiges Entscheidungskriterium erhalten, um weiterhin ein transparentes und praktikables Verfahren sicherzustellen. Die Ergänzung der Satzung ist erforderlich, um eine rechtssichere Grundlage für die</i><br><i>Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in der Richtlinie zu schaffen.</i></p>
<p><i>Doris Winter</i><br><i>Regina Kremer</i><br><i>und Fraktion&nbsp;</i></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Antrag wurde abgelehnt.</p><ul class="list-normal"><li>Zustimmung: Fraktion Die Linke &amp; Tierschutzpartei</li><li>Enthaltung: 1 Stimme KADA</li></ul>]]></content:encoded>
                <category>Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-447598</guid>
                <pubDate>Thu, 07 May 2026 10:08:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag &quot;Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/antrag-fahren-ohne-fahrschein-entkriminalisieren/</link>
                
                <description>Eingereicht für die Stavo am 07.05.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-justify"><strong>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:</strong></p>
<p class="text-justify">Der Magistrat wird aufgefordert, der städtischen Beteiligungsgesellschaft HEAG mobilo GmbH und ihrem Tochterunternehmen der HEAG mobiBus GmbH die gesellschaftsrechtliche Weisung zu erteilen, auf die Stellung eines Strafantrags bei Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ohne gültigen Fahrschein im Rahmen der Wahrnehmung ihres öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu verzichten. Die Regelungen zum erhöhten Beförderungsentgelt bleiben hiervon unberührt.</p>
<p><br><strong>Begründung:</strong></p>
<p class="text-justify">Die Haftstrafe ist das härteste Mittel, das einem Rechtsstaat zur Verfügung steht. Sie stellt in Deutschland die letzte Konsequenz dar. Aber nicht nur Menschen, die wegen Raub, Mord oder Totschlag verurteilt wurden, sitzen im Gefängnis – auch Tausende Menschen, die kein Geld haben, um sich ein Ticket für Bus oder Bahn zu kaufen.</p>
<p class="text-justify">Für Nutzung von Bus und Bahn ohne gültigen Fahrschein wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) erhoben. Dieses bildet den zivilrechtlichen Anspruch der Verkehrsunternehmen ab und schließt den Preis des Fahrscheins ein. Darüber hinaus ist das Fahren ohne gültigen Fahrschein und somit das „Erschleichen“ von Beförderungsleistungen gemäß § 265a StGB eine Straftat. Allerdings wird diese Straftat bei Geringfügigkeit gemäß §248a StGB nur auf Antrag verfolgt. Die Grenze der Geringwertigkeit liegt bei 25 bis 50 Euro. Eine Fahrt ohne Fahrschein mit Bus oder Bahn in Darmstadt wird wohl immer unter dieser Schwelle liegen. Auch drei Fahrten liegen darunter – die Schwelle zur Stellen eines Strafantrags gemäß Regelungen des RMV. Folglich ist nach § 265a Abs. 3 i.V.m. § 248a StGB zur Strafverfolgung in der Regel ein Antrag erforderlich.&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Die HEAG mobilo stellt jährlich rund 500 Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrschein.<a href="https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/bauen-wohnen-und-stadtentwicklung/#sdfootnote1sym" class="sdfootnoteanc"><sup>1</sup></a> Dies zielt auf ein Bußgeld ab, das über das Erhöhte Beförderungsentgelt hinaus geht. Die Verhängung von Strafen für Fahren ohne Fahrschein führt häufig zu Ersatzfreiheitsstrafen anstelle von Geldstrafen, da insbesondere ärmere Menschen armutsbedingt häufiger das entsprechende Delikt begehen und die verhängten Geldstrafen nicht zahlen können. Gemessen am angerichteten Schaden ist dies eine unverhältnismäßig schwere Bestrafung.</p>
<p class="text-justify">Gleichzeitig belasten die Vielzahl an Verfahren die Gerichte und Staatsanwaltschaften. Der ehemalige hessische Justizminister Roman Poseck (CDU) bekannte 2022, die strafrechtliche Verfolgung von Menschen, die ohne Fahrschein fahren, binde „erhebliche und eben möglicherweise auch unverhältnismäßige Ressourcen“. Auch eine Studie hat mittlerweile geschätzt, dass die Bundesrepublik jedes Jahr etwa 114 Millionen Euro aufwendet, um das Fahren ohne Fahrschein zu verfolgen, zu verurteilen und die Urteile zu vollstrecken. Die Zahl verdeutlicht, welche erhebliche Kapazitäten die Strafverfolgung des § 265a StGB bindet.</p>
<p class="text-justify">Die Notwendigkeit einer Entkriminalisierung, d.h. die Reform bzw. Streichung von Paragraf 265a StGB, ist mittlerweile weithin anerkannt. Zuletzt hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig vorgeschlagen, die Strafverfolgung für das Fahren ohne Fahrschein abzuschaffen.<sup></sup> Noch ist aber auf Bundesebene nichts geschehen. Bis es so weit ist, sollte Darmstadt dem Vorbild anderer Kommunen, wie zuletzt auch Frankfurt, folgen, indem die Verkehrsbetriebe keine Strafanzeige mehr stellen und sich auf das erhöhte Beförderungsentgelt beschränken.</p>
<p>Doris Winter<br>Regina Kremer<br>und Fraktion Die Linke &amp; Tierschutzpartei</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Antrag wurde angenommen</p><ul class="list-normal"><li>Zustimmung: Bü90/Die Grünen, Die Linke und Tierschutzpartei, Volt,&nbsp;<br>UFFBASSE und 2 Stimmen aus KADA (37 Stimmen)</li><li>Ablehnung: SPD, CDU, FDP, AfD und 2 Stimmen aus KADA (31 Stimmen)</li></ul>]]></content:encoded>
                <category>Arbeit, Gesundheit und Soziales</category><category>Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung</category><category>Öffentliche Ordnung und Katastrophenschutz</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-447599</guid>
                <pubDate>Thu, 07 May 2026 10:08:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag &quot;Regenerative Alternativen zur Fernwärme in Satzungsgebieten&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/antrag-regenerative-alternativen-zur-fernwaerme-in-satzungsgebieten/</link>
                
                <description>Eingereicht für die Stavo am 07.05.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>In der Fernheizungssatzung der Stadt Darmstadt wird in §2 Abs. 3 als weitere Ausnahme hinzugefügt:</p>
<p>„Bauwerke und Bauwerksteile sind vom Anschluss- und Benutzungszwang ausgenommen, ...wenn die Erzeugung der Fernwärme auf fossilen Brennstoffen beruht und als Alternative eine auf regenerativen Energien basierende Heizanlage zum Einsatz kommt. Holz gilt dabei nicht als regenerativer Energieträger. Strom als Energiequelle muss mit einer eigenen Photovoltaik-Anlage erzeugt werden, die im Jahresverlauf mindestens die Hälfte des Gesamtverbrauchs des Gebäudes liefern kann.“</p>
<p><br><strong>Begründung</strong></p>
<p>Im Darmstädter Echo vom 17.4.2026 wird berichtet, dass die Stadt einem Bürger den Austritt aus der Fernwärmeversorgung versagt, der anstelle der fossil erzeugten Fernwärme eine Wärmepumpe unter Verwendung selbst erzeugten PV-Stroms zum Heizen einsetzen möchte.</p>
<p>Der Bürger macht zurecht darauf aufmerksam, dass diese Entscheidung im Widerspruch zu dem gesellschaftlichen Ziel des Klimaschutzes steht, zu dem sich die Stadtveordneten in ihrem Beschluss „Höchste Priorität für Klimaschutz – Weltklima in Not – Darmstadt handelt“ mit großer Mehrheit bekannt haben.</p>
<p>Die Stadt begründete die Ablehnung mit der Feststellung, dass die Nutzung einer Wärmepumpe in der aktuellen Fernheizungssatzung nicht vorgesehen sei. Diesem Mangel soll die beantragte Satzungsänderung abhelfen.</p>
<p><br>Doris Winter<br>Regina Kremer<br>und Fraktion</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Unser Antrag wurde ersetzt durch einen gemeinsamen Antrag mit Grünen und Volt (siehe angehängtes PDF). Dieser Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen.</p>]]></content:encoded>
                <category>Arbeit, Gesundheit und Soziales</category><category>Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung</category><category>Öffentliche Ordnung und Katastrophenschutz</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-447141</guid>
                <pubDate>Tue, 07 Apr 2026 18:05:00 +0200</pubDate>
                <title>Kleine Anfrage &quot;Heizkostenabrechnung ohne Verbrauchserfassung bei der Bauverein AG&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/ka-heizkostenabrechnung-bvag/</link>
                <author>Uli Franke</author>
                <description>Antwort von OB Hanno Benz</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Bei der Sanierung des Häuserblocks Barkhausstraße/Eckhardtstraße durch die Bauverein AG wurden Gasetagenheizungen durch Fernwärme ersetzt. Im Zuge dieses Austauschs erfolgte die Belieferung mit Fernwärme für alle Mieterinnen und Mieter über viele Monate hinweg ohne Verbrauchserfassung, da die Zähler offenbar aus technischen Gründen nicht von Anfang an eingebaut werden konnten. In dem mir bekannten Fall handelte es sich um einen Zeitraum von 9 Monaten, während dem die Heizkosten komplett nach Wohnfläche abgerechnet werden mussten.</p>
<p>Während dieser Zeit (ab Herbst 2024) standen nach Auskunft meiner Kontaktperson viele Wohnungen leer und wurden renoviert. Die Handwerker hätten die bereits installierten Heizungen dazu genutzt, die Räume zur rascheren Trocknung auf hohe Temperaturen zu heizen. Durch die verbrauchsunabhängige Abrechnung mussten die Mieter einen deutlich größeren Teil dieser Bau-Heizkosten mitfinanzieren als es bei der vorgeschriebenen 70%igen Verteilung nach dem Verbrauch der Fall gewesen wäre. Die Folge für meine Kontaktperson war eine Heizkostenabrechnung in dreifacher Höhe des zuvor mit der Etagenheizung Üblichen.</p>
<p>Der Vermieter ist nach § 12 Abs. 1 der Heizkostenverordnung zur Abrechnung mit Verbrauchserfassung verpflichtet. Tut er dies nicht, so haben die Mietparteien ein Kürzungsrecht der Heiz- und Warmwasserkosten um 15%.</p>
<p>Trotz des oben geschilderten besonderen Nachteils für die Mietparteien hat die Bauverein AG nicht von sich aus für den Verstoß gegen die Heizkostenverordnung die Verantwortung übernommen, sondern die Kürzung erst nach Aufforderung des Mieters gewährt. Auch danach mussten alle betroffenen Mietparteien einzeln die Kürzung beantragen, um sich ihr Recht zu sichern, obwohl (oder weil?) ersichtlich war, dass einige von ihnen aufgrund von Sprach- oder anderen Barrieren dazu nicht ohne weiteres in der Lage sind.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Zu diesem Vorgang frage ich den Magistrat</strong>, der mit vier Stadträtinnen und Stadträten im Aufsichtsrat vertreten und aus Sicht des Fragestellers auch als Organ der Kommune für die Überwachung der Geschäftspolitik von städtischen Unternehmen verantwortlich ist:</p><ol><li>Teilt der Magistrat die Erwartung des Fragestellers an die Bauverein AG, dass sie&nbsp;<br>– auch um ihren erklärten Grundprinzipien „Fairness und Offenheit“ gerecht zu werden – sich proaktiv an rechtliche Vorschriften hält, und nicht abwartet ob und wieviele Mieterinnen und Mieter ihr Recht einfordern?</li><li>Falls ja, verfügt er über Kommunikationskanäle zur Bauverein AG, um zu erreichen dass diese Erwartung für das Abrechnungsjahr 2025 erfüllt und die Kürzung der Heizkosten um 15% auch ohne individuellen Antrag für alle betroffenen Mieterinnen und Mieter in dem Häuserblock umgesetzt wird?</li><li>Hat er ein Interesse daran, dass die Bauverein AG denjenigen Mieterinnen und Mietern des betreffenden Wohnblocks, deren Warmmieten durch Transferleistungen und damit auch aus kommunalen Mitteln finanziert werden, keine unberechtigten Heizkosten berechnet? Wenn ja, was wird unternommen um dieses Interesse durchzusetzen?</li></ol>]]></content:encoded>
                <category>Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung</category><category>Kommunalfinanzen und Stadtwirtschaft</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-446266</guid>
                <pubDate>Thu, 19 Feb 2026 08:17:00 +0100</pubDate>
                <title>&quot;Nachbesserungen an der TINA führen nicht zur Einhaltung der zulässigen Erschütterungswerte - Stadt muss weitere Vorgehensweise festlegen und ein Rückfallszenario definieren, wenn die Werte nicht erreicht werden&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/rede-tamara-hanstein-19022026-aktuelle-stunde-nachbesserungen-tina/</link>
                <author>Tamara Hanstein</author>
                <description>Rede zur Aktuellen Stunde der Fraktion Die Linke</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Im Dezember 2022 kam die erste TINA nach Darmstadt. Seit Oktober 2023 befinden wir uns im Probebetrieb. Ein langer Probebetrieb, aber endgültig zugelassen werden kann die TINA nicht, denn dafür sind ihre Lärmemissionen und vor allem die durch sie verursachten Erschütterungen zu hoch. Maximal 25% zunehmen dürfen die Erschütterung im Vergleich zu den Altfahrzeugen. Nicht etwa um 400 oder 445%, wie man es im G</p>]]></content:encoded>
                <category>Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung</category><category>Mobilität</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-446142</guid>
                <pubDate>Sun, 08 Feb 2026 17:07:00 +0100</pubDate>
                <title>Begleitantrag &quot;Kommunale Wärmeplanung&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/begleitantrag-magistratsvorlage-2025-0322-kommunale-waermeplanung/</link>
                
                <description>zur Magistratsvorlage 2025/0322 </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Fernwärmepreis transparent, planbar und konkurrenzfähig gestalten</strong></p>
<p>Die Stadt Darmstadt stellt sicher, dass die Fernwärme zu einem transparent ermittelten, langfristig planbaren und im Vergleich zur dezentralen Wärmeerzeugung konkurrenzfähigen Preis angeboten wird.&nbsp;</p>
<p><strong>Um dies zu erreichen, strebt die Stadt Darmstadt die Abrechnung der Fernwärme über einen Gebührenhaushalt nach dem Kommunalabgabengesetz an.</strong></p>
<p>Der Magistrat lässt prüfen, wie die Vertragsbeziehungen mit der entega hierzu umgestaltet werden müssten und welche Unternehmenskonstruktion zweckdienlich wäre.</p>
<p>Falls diese Prüfung ergibt, dass ein Gebührenmodell nicht umsetzbar ist, wird ein anderes Verfahren gesucht, mit dem sichergestellt wird dass der&nbsp;Preis für die Fernwärme eng mit den tatsächlichen Kosten verknüpft bleibt. Mindestens ist das aktuell verwendete Preisgleitklausel-Modell neu zu vereinbaren, so dass der Preis in Abständen von nicht mehr als fünf Jahren durch die transparente Ermittlung der tatsächlichen Kosten kalibriert wird.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><u>Begründung</u></p>
<p>Fernwärmenetze machen Wärme, die als Nebenprodukt bei anderen Prozessen entsteht, zur Heizung von Wohnraum nutzbar, und sie ermöglichen den Einsatz von effizienten klimafreundlichen Großanlagen zur Wärmeerzeugung. Auch wenn sie heute oft noch nicht CO<sub>2</sub>-neutral betrieben werden sind sie ein wichtiger Bestandteil der Wärmewende.</p>
<p>In der Öffentlichkeit wächst allerdings die Skepsis gegen diese Technik, weil die Preise als intransparent wahrgenommen werden und man der Kontrolle des Monopols durch die Kommunen nicht vertraut. Die drastische und politisch unverantwortliche Erhöhung des Fernwärmepreises in Frankfurt durch die Mainova im vergangenen Jahr haben solche Befürchtungen verstärkt und auch in Darmstadt ein Klima der Unsicherheit bezüglich des Anschlusses an die Fernwärme geschaffen.<br>&nbsp;</p>
<p>Es besteht die reale Gefahr, dass die nach Angaben der entega notwendige Anschlussquote von 70% der Haushalte nicht erreicht wird und damit der Aufbau von Fernwärmenetzen in Darmstadt entsprechend der vorgelegten Wärmeplanung an mangelndem Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner scheitert.</p>
<p>Deshalb muss die Kommunalpolitik durch verbindliche Festlegungen das Vertrauen in einen Fernwärmepreis schaffen, der langfristig mit den Kosten der dezentralen Wärmeversorgung mithalten kann. Es muss wirksam ausgeschlossen werden, dass der Versorger das tatsächliche oder faktische Monopol dazu nutzt, um hohe Gewinne zu generieren. Um dies zu erreichen, muss sich der Preis an den tatsächlichen Kosten der Energieerzeugung und -verteilung orientieren. Genau diesem Ziel dient die Abrechnung über Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz.<br><br>Karl-Heinz Böck<br>Maria Stockhaus&nbsp;<br>Uli Franke<br>Tamara Hanstein<br>Verena Hoppe</p>]]></content:encoded>
                <category>Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung</category><category>Kommunalfinanzen und Stadtwirtschaft</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-444759</guid>
                <pubDate>Wed, 14 Jan 2026 10:58:00 +0100</pubDate>
                <title>Kleine Anfrage &quot;Abbau der Rolltreppe an der Holzstraßenbrücke&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/ka-abbau-rolltreppe-holzstrassenbruecke/</link>
                <author>Uli Franke</author>
                <description>Antwort von Stadtrat Wandrey</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Rolltreppe zur Brücke über die Holzstraße soll abgebaut werden, da sie selten in Betrieb sei und somit kaum Nutzen für mobilitätseingeschränkte Menschen habe. Die Betriebs- und Instandhaltungskosten stünden nicht in angemessenem Verhältnis zum Nutzen.<br>Von der Kreuzung Kaplaneigasse/Altstadtanlage hinter der Stadtbibliothek läuft man über die Brücke ca. 230 Meter zum Marktbrunnen. Wenn die Holzstraßenbrücke für mobilitätseingeschränkte Menschen nicht mehr zur Verfügung steht, verlängert sich die Strecke auf ca. 340 Meter (via Unterführung am Liebig-Haus) oder auf 360 Meter (via Würthweg). Somit haben die Betroffenen, die aus Richtung des nördlichen Woogsviertels zum Marktplatz laufen wollen, einen deutlichen Umweg zurückzulegen. Sie haben mehr als andere unter der Fehlplanung des Cityrings zu leiden, der die Innenstadt von den Wohnvierteln abschneidet. Sie werden die neu gestaltete Altstadtanlage auf ihrem Weg nicht nutzen können.<br>&nbsp;</p>
<p><strong>Ich frage den Magistrat:</strong><br>&nbsp;</p>
<p>1.<br>In welchen Zeiträumen (ersatzweise: an wievielen Tagen) stand die Rolltreppe in den<br>Jahren 2024 und 2025 nicht zur Verfügung?<br>&nbsp;</p>
<p>2.<br>Wie hoch waren jeweils die Betriebs- und Instandhaltungskosten in den Jahren 2024 und<br>2025?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>3.<br>Wurde geprüft, die bisherige Rolltreppe durch einen Aufzug oder eine technisch verbesserte/überdachte Außenrolltreppe zu ersetzen? Wenn ja, warum wurde diese Option verworfen?<br>&nbsp;</p>
<p>4.<br>Welche alternative Wegebeziehung sieht der Magistrat für mobilitätseingeschränkte Menschen aus dem nördlichen Woogsviertel vor, die sich bisher über die Lindenhofstraße direkt und verkehrsberuhigt in die Innenstadt bewegen konnten?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>5.<br>Ein ebenerdiger Fußgängerüberweg mit Ampel auf Höhe der Schustergasse wäre<br>möglich, wenn die Ampelphasen der Hügelstraße mit dem Straßenbahnverkehr<br>zusammengeschaltet werden könnten. Wurde eine solche Alternative erwogen, und<br>wenn ja, was spricht dagegen?</p>]]></content:encoded>
                <category>Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-444760</guid>
                <pubDate>Mon, 12 Jan 2026 11:02:00 +0100</pubDate>
                <title>Kleine Anfrage &quot;Planänderungsverfahren Rheinstraßenbrücke&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/ka-planaenderungsverfahren-rheinstrassenbruecke/</link>
                <author>Uli Franke</author>
                <description>Antwort von Stadtrat Wandrey</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Laut Bericht des Darmstädter Echo vom 5.12. gibt es widersprüchliche Interpretationen der Planungsunterlagen zwischen dem BDA und dem Verkehrsdezernenten.<br>Da es offenbar nicht möglich ist, aufgrund der gezeichneten Pläne zu einem gemeinsamen Verständnis der vorgesehenen Änderungen zu gelangen, möchte ich einige wesentliche Sachverhalte in Textform abfragen.<br><br><strong>Ich frage also den Magistrat:</strong></p>
<p><br>1.<br>Auf welcher Seite der Bahntrasse soll die Vormontage der Brücke stattfinden – stadtauswärts, wo laut ursprünglicher Planung die Baustelle eingerichtet werden sollte, oder stadteinwärts zwischen Maritim und Mercedes-Benz-Niederlassung?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>2.<br>Wie groß ist die Fläche zur Vormontage und für die Baustelleneinrichtung nach der eingereichten Planung? Wie groß war sie bei der ursprünglichen Planung?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>3.<br>War in der ursprünglichen Planung die Fällung von 6 großen Alleebäumen auf der Südseite vor der Mercedes-Benz-Niederlassung vorgesehen? Können diese Bäume in der geänderten Planung des Magistrats erhalten bleiben?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>4.<br>War in der ursprünglichen Planung die Fällung sämtlicher Alleebäume auf der Nordseite vor dem Maritim-Hotel vorgesehen? Können diese Bäume in der geänderten Planung des Magistrats erhalten bleiben?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>5.<br>Wie lange wird die Vormontage, der Überschiebevorgang und die Anpassung der Rampen laut der aktuellen Zeitplanung dauern?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>6.<br>Kann während der Arbeiten gemäß Frage 5 der Straßenbahnverkehr nach Griesheim stattfinden?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>7.<br>Hat das Ministerium bei der Einreichung der Unterlagen zur Planänderung deren Vollständigkeit akzeptiert, oder wurden Nachforderungen gestellt? Welche Unterlagen wurden ggf. nachgefordert?</p>]]></content:encoded>
                <category>Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung</category><category>Mobilität</category>
                
            </item>


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