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            <title>Fraktion Die Linke &amp; Tierschutzpartei: RSS-Feed</title>
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            <language>de</language>
            <copyright>Fraktion Die Linke &amp; Tierschutzpartei</copyright>
            
            <pubDate>Mon, 24 Aug 2026 02:20:31 +0200</pubDate>
            <lastBuildDate>Mon, 24 Aug 2026 02:20:31 +0200</lastBuildDate>
            
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                <guid isPermaLink="false">news-441853</guid>
                <pubDate>Tue, 16 Sep 2025 19:57:00 +0200</pubDate>
                <title>Kleine Anfrage &quot;Mitgliedschaft bei &quot;Mayors for Peace&quot; und Teilnahme am Flaggentag&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/ka-mitgliedschaft-bei-mayors-for-peace-teilnahme-flaggentag/</link>
                <author>Uli Franke</author>
                <description>Antwort von OB Benz</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Im Jahr 1998 hat die Stadtverordnetenversammlung die Mitgliedschaft der Stadt Darmstadt in der Organisation "<a href="https://www.mayorsforpeace.org/en/" target="_blank" rel="noreferrer">Mayors for Peace</a>"&nbsp;beschlossen. Die Gründung der Organisation geht auf einen Aufruf des Bürgermeisters von Hiroshima im Jahr 1982 zurück. Das Hauptziel ist, Druck zu machen für die Abschaffung der Atomwaffen. Weltweit sind rund 8.500 Städte Mitglied des Netzwerks, 3.500 in Europa und 900 in Deutschland.</p>
<p>Als aktives Bekenntnis zu dieser Mitgliedschaft hissen seit 2012 jeweils der OB von Darmstadt oder eine Vertretung gemeinsam mit einem Mitglied des Darmstädter Friedensforums die Flagge der "Mayors for Peace" auf dem Luisenplatz. Flankiert wird dies üblicherweise von kleinen Reden, Musik oder auch einer Aktion (z.B. das Setzen eines Friedenspfahls auf dem Hiroshima-Nagasaki-Platz 2023). In diesem Jahr hat der Oberbürgermeister seine ursprünglich vorgesehene Beteiligung kurzfristig abgesagt. Er lässt sich auch nicht durch ein anderes Magistratsmitglied politisch vertreten. Die Flagge wird nun von einem Hausmeister gehisst.</p>
<p><br><strong>Ich frage den Magistrat:</strong></p><ol><li>Aus welchem Grund wurde die Teilnahme der Stadt Darmstadt am bundesweit begangenen Flaggentag der "Mayors for Peace"&nbsp;in diesem Jahr abgesagt?<br>&nbsp;</li><li>Folgt aus der diesjährigen Absage das dauerhafte Ende der Beteiligung der Stadt an den Aktivitäten zum Flaggentag der "Mayors for Peace"?<br>&nbsp;</li><li>Wie steht die Stadt Darmstadt zu ihrer Mitgliedschaft in der Organisation "Mayors for Peace"? Soll künftig ein aktives Bekenntnis zur Mitgliedschaft geleistet werden, und wenn ja, wie?<br>&nbsp;</li><li>Wie steht die Stadt Darmstadt zu den politischen Zielen der Organisation, nämlich der völligen Abschaffung von Atomwaffen, der Förderung einer Kultur des Friedens sowie der Bekämpfung von Hunger und Armut, der Not von Flüchtlingen, von Menschenrechtsverletzungen und der Umweltzerstörung?</li></ol>]]></content:encoded>
                <category>Bürgerbeteiligung und Demokratie</category><category>Internationales und Partnerstädte</category><category>Weitere Themen</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-447150</guid>
                <pubDate>Tue, 24 Jun 2025 02:22:00 +0200</pubDate>
                <title>„Die Argumente sind juristisch abenteuerlich und zeugen nicht von demokratischem Geist“</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/die-argumente-sind-juristisch-abenteuerlich-und-zeugen-nicht-von-demokratischem-geist/</link>
                <author>Uli Franke</author>
                <description>Rede zum Antrag der Linken zur Herausgabe der Machbarkeitsstudie für die Rheinstraßenbrücke (SV-2025/0021)</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br><br>Sie haben wahrscheinlich über die Presse mitbekommen, dass aus der Bürgerschaft ein Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung gestellt wurde, die komplette Machbarkeitsstudie zur neuen Rheinstraßenbrücke zur Verfügung zu stellen. In unserer Antragsbegründung ist wörtlich nachzulesen, welche Argumente der Magistrat anführt,um das Dokument nicht herausgeben zu müssen.</p>
<p>Diese Argumente sind juristisch abenteuerlich und zeugen nicht von demokratischem Geist.</p>
<p>Erstens wurde das Dokument rückwirkend zum Entwurf herabgestuft, obwohl es zuvor als Grundlage für eine abgeschlossene Entscheidung des Magistrats gedient hatte. Es sei nachträglich Änderungsbedarf erkannt worden. Mit diesem Manöver kann der Magistrat die Herausgabe praktisch jedes unangenehmen Dokuments verweigern, denn irgendein Änderungsbedarf findet sich immer.</p>
<p>Zweitens wird das Hessische Informationsfreiheitsgesetz fälschlicherweise wörtlich und nicht analog für die Stadt Darmstadt angewendet. Dadurch soll die Tatsache, dass die Studie angeblich bei der Landesregierung zur Entscheidung vorliegt, ihre Herausgabe unmöglich machen. Im Gesetz und bei dessen analoger Anwendung geht es aber darum, dass Dokumente, die in einer laufenden Willensbildung auf der jeweiligen politischen Ebene eine Rolle spielen, unter Verschluss bleiben dürfen. In unserem Fall geht es also um den Magistrat, der aber seine Entscheidung bekanntlich bereits getroffen hat.</p>
<p>Drittens – und das ist besonders bemerkenswert – wird die Herausgabe der Studie verweigert, weil die Öffentlichkeit ihren Inhalt auf unprofessionelle Weise fehlinterpretieren könnte. Dies könne die öffentliche Akzeptanz der vorgesehenen Änderungen des festgestellten Plans für die Brücke gefährden.</p>
<p>Mit diesem Bekenntnis zur Expertendemokratie ist der Magistrat schon beim Klimaschutzgutachten auf öffentliche Empörung gestoßen und musste das Gutachten am Ende herausgeben. Ich hoffe es ergeht ihm diesmal ähnlich.</p>
<p>Laut §76 Verwaltungsverfahrensgesetz müssen es „Planänderungen von unwesentlicher Bedeutung“ sein, die die Stadt angeblich eingereicht hat und die gerade vom Wirtschaftsministerium geprüft würden. Andernfalls wäre ein neues Planfeststellungsverfahren notwendig, und das soll ja mit aller Kraft vermieden werden. Aber weshalb sollten die Hintergründe von unbedeutenden Planänderungen in der Stadtgesellschaft für Furore sorgen?Oder sind die Änderungen gar nicht so unerheblich? Immerhin ist zu ihrer Begründung eine Machbarkeitsstudie notwendig, an deren Erstellung mehrere Monate gearbeitet worden ist.</p>
<p>Aus meiner Sicht beweist schon die Sorge um die Auswirkungen einer öffentlichen Debatte auf den Genehmigungsprozess, dass die Änderungen bedeutsam sind.</p>
<p>Ich glaube, hier ist das Motiv zu suchen, warum die Studie nicht veröffentlicht werden soll. Es geht weniger um mögliche Missverständnisse bezüglich der Ausführung der neuen Brücke, die in der Stadt Aufregung erzeugen könnten. Der Magistrat befürchtet vielmehr, dass durch die Herausgabe der Studie klarer feststellbar wird, dass der Schwenk von einer drei- zu einer einfeldrigen Brücke keinesfalls als unwesentliche Planänderung zu bewerten ist.</p>
<p>Und eine entsprechende öffentliche Diskussion könnte natürlich die angeblich bestehende Bereitschaft des Ministeriums schmälern, auf eine komplette Planfeststellung für das veränderte Brückenbauwerk zu verzichten.</p>
<p>Ich habe in meinen Ausführungen mehrmals angedeutet, dass ich Zweifel habe, ob der Magistrat seinen Änderungsantrag überhaupt eingereicht hat. Denn mir liegen Aussagen aus dem Wirtschaftsministerium vor, dass dort bis heute kein solcher Antrag eingegangen sei. Laut der Magistratsvorlage des Mobilitätsdezernenten, über die wir in der vorigen Sitzung diskutiert hatten, wurde der Antrag aber schon im März dieses Jahres übergeben, und die Genehmigung wird bis Ende nächster Woche erwartet.</p>
<p>Über den weiteren Verlauf dieses rätselhaften Vorgangs bin ich sehr gespannt.</p>
<p>Die Geheimniskrämerei um die Machbarkeitsstudie vermittelt den Eindruck, dass der Alleingang von Paul Wandrey und Hanno Benz mit der neuen Brückenkonstruktion nicht so reibungs- und widerspruchslos vonstatten geht, wie uns regelmäßig versichert wurde.</p>
<p>Ich habe die Befürchtung, dass wir nach dem Prinzip Hoffnung in eine Sackgasse geführt werden, die zusätzliche Zeit kostet, anstatt den Bau der Brücke zu beschleunigen.</p>
<p>Genau deshalb brauchen wir jetzt eine öffentliche Debatte und dazu braucht es öffentlichen Zugang zu der Machbarkeitsstudie!</p>]]></content:encoded>
                <category>Bürgerbeteiligung und Demokratie</category><category>Mobilität</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-441661</guid>
                <pubDate>Mon, 16 Jun 2025 12:32:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag &quot;Herausgabe der Machbarkeitsstudie zur Neuplanung der Rheinstraßenbrücke&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/antrag-herausgabe-der-machbarkeitsstudie-rheinstrassenbruecke/</link>
                <author>Uli Franke</author>
                <description>Eingereicht für die Stavo am 24.06.2025</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Herausgabe der Machbarkeitsstudie zur Neuplanung der Rheinstraßenbrücke</strong></p>
<p>Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat dazu auf, die Machbarkeitsstudie zur Neuplanung der Rheinstraßenbrücke sofort zu veröffentlichen, in der Fassung, die als Grundlage zur Antragstellung für die Änderung der Planfeststellung diente.</p>
<p><br><br><strong>Begründung</strong></p>
<p>In der öffentlichen Diskussion sowie auch in der Meinungsbildung der Stadtverordneten spielte die Machbarkeitsstudie zur Neuplanung der Rheinstraßenbrücke eine erhebliche Rolle, obwohl sie der Öffentlichkeit nur auszugsweise vorgestellt, aber nicht veröffentlicht wurde.</p>
<p>Dadurch hatte der Magistrat sich bereits bei der Debatte in der vorigen Stadtverordnetenversammlung einen Informationsvorsprung insbesondere gegenüber der Opposition gesichert. Die Plausibilität der Schätzung von Kosten und Bauzeit hätte mit detaillierter Kenntnis der Studie wesentlich besser bewertet werden können.</p>
<p>Nun wurde auch die Anfrage eines Bürgers, die nach der Informationsfreiheitssatzung die Herausgabe der Studie anforderte, negativ beschieden. Dazu führte der Magistrat drei höchst fragwürdige Begründungen an:<br><br>&nbsp;</p>
<p><strong>1.</strong><br><strong>Die Machbarkeitsstudie sei ein Entwurf, für den die Informationsfreiheitssatzung keine Gültigkeit habe</strong></p>
<p>Dieser Status wird daran festgemacht, dass im Nachhinein noch Änderungsbedarf festgestellt worden sei. Somit sei sowohl die Fassung, die als Grundlage für die Magistratsvorlage 2025/0031 gedient hat, als Entwurf zu interpretieren, als auch die aktuelle, in Änderung befindliche Fassung (siehe Auszug #1).</p>
<p>Dies ist ein spitzfindiger Trick, mit dem praktisch jedes unangenehme Dokument nachträglich zum Entwurf heruntergestuft werden könnte. Außerdem lässt sich der Wortlaut von §80 Abs. 1 S. 4 HDSIG („Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören nicht dazu“) kaum rückwirkend auf Dokumente anwenden, die einmal Bestandteile eines Vorgangs gewesen sind.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2.</strong><br><strong>Die Veröffentlichung könne zu Fehlinterpretationen in der öffentlichen Debatte und daraus folgend zur Ablehnung des Planänderungsantrags durch die Genehmigungsbehörde führen</strong></p>
<p>Dieses Argument (siehe Auszug #2) ist eine Entmündigung der Öffentlichkeit und stellt auch der Genehmigungsbehörde ein schlechtes Zeugnis aus. In einer Demokratie hat die Exekutive wohl kaum das Recht, eine öffentliche Debatte zu vermeiden, um hinter den Kulissen ihre Ziele durchzusetzen.</p>
<p>Konkret: es ist das Recht der Bürgerinnen und Bürger, bei einer Planfeststellung mitzuwirken. Dieses Recht ist bei einer Planänderung weitgehend beschränkt. Somit muss die Frage, ob z.B. der Wechsel von einer dreifeldrigen auf eine stützenfreie Konstruktion tatsächlich eine „<i>Planänderung von unwesentlicher Bedeutung“ (§ 76 VwVfG, Abs. 2) darstellt, wie der Magistrat glaubt und sich darin angeblich mit dem Ministerium einig sei, Gegenstand der öffentlichen Debatte sein dürfen.</i></p>
<p><i>Es ist bemerkenswert, dass der Magistrat zugibt, eine legitime öffentlichen Debatte vermeiden zu wollen, weil der Gegenstand besonders wichtig sei und diese Debatte möglicherweise ungünstig verlaufen könnte. Es ist inakzeptabel, dass einem Bürger auf dieser Grundlage das satzungsmäßig festgelegte Informationsrecht verweigert wird.</i></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>3.</strong><br><strong>Das Dokument diene der Entscheidungsbildung des zuständigen Landesministeriums, und solche Informationen seien per Gesetz von der Weitergabe ausgeschlossen.</strong></p>
<p>Dieses Argument (siehe Auszug #3) ist fehlerhaft.</p>
<p>Die Darmstädter Informationsfreiheitssatzung legt fest, dass der Vierte Teil des HDSIG „für den Zugang zu amtlichen Informationen aus dem eigenen Wirkungskreis der Wissenschaftsstadt Darmstadt anwendbar“ sei. Dies kann nur die analoge Anwendbarkeit meinen. Andernfalls müsste die Stadt Darmstadt bespielsweise nach §89 HDSIG einen oder eine Hessische Informationsfreiheitsbeauftragte benennen, was offensichtlich unsinnig wäre.</p>
<p>Die dem Landesgesetz analoge Regelung für die Stadt Darmstadt lautet: „Der Antrag auf Informationszugang ist abzulehnen, wenn die Bekanntgabe der Information den Kernbereich der Willens- und Entscheidungsbildung des Magistrats betrifft“. Da die Entscheidungsbildung des Magistrats bereits abgeschlossen ist, trifft dies eindeutig nicht zu.</p>
<p>Im Übrigen hat der Magistrat offenbar übersehen, dass die Regelung im Landesgesetz wie folgt eingeschränkt wird: „Nicht der unmittelbaren Entscheidungsvorbereitung […] dienen regelmäßig Ergebnisse der Beweiserhebung und Gutachten oder Stellungnahmen Dritter“ (§80 Abs. 1 HDSIG)</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Auszüge aus der Begründung des Magistrats</strong><br><strong>für die Zurückweisung der Bürgeranfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetzes</strong><br>&nbsp;</p>
<p>Auszug #1</p>
<p>„Im Laufe des aktuellen Abstimmungsvorgangs mit der Genehmigungsbehörde hat sich herausgestellt, dass die Machbarkeitsstudie in der Fassung von 2024 noch zu ergänzen sei. Die vorzunehmenden Ergänzungen sind noch nicht abgeschlossen. Damit handelt es sich aber bei der Machbarkeitsstudie sowohl in der ursprünglichen als auch in der derzeitigen Fassung, entgegen der damaligen Annahme nur um einen Entwurf, der nicht unter die informationsfreiheitsrechtlichen Regelungen fällt.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auszug #2</p>
<p>„Wird die Studie, auf welchem Weg auch immer, vollständig an die Öffentlichkeit gegeben, könnten ohne weiteres unzutreffende Auslegungen ihres Inhalts und sonstige Fehlinformationen darüber verbreitet werden. Großflächige Diskussionen, die möglicherweise auf unprofessionellen Auslegungen basieren, sind aber geeignet, die Akzeptanz und damit den Erfolg der vorgesehen Änderungen des bestehenden Planfeststellungsbeschlusses in der Öffentlichkeit zu gefährden. „</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auszug #3</p>
<p>„Der Antrag […] ist nach Absatz § 84 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG unbegründet, wenn die Bekanntgabe der Informationen den Kernbereich der Willens- und Entscheidungsbildung der Landesregierung betrifft. Im vorliegenden Fall ist die Machbarkeitsstudie unmittelbare Grundlage der Entscheidung Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum über den Änderungsantrag zum Planfeststellungsbeschluss; die Studie betrifft die Entscheidungsfindung der Behörde in ihrem Kernbereich.“</p>]]></content:encoded>
                <category>Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung</category><category>Bürgerbeteiligung und Demokratie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-439975</guid>
                <pubDate>Fri, 07 Mar 2025 17:57:21 +0100</pubDate>
                <title>Pressemitteilung zur Politisierung des neuen &quot;Büros für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt&quot; durch OB Hanno Benz</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/politisierung-buero-fuer-demokratie/</link>
                <author>Die Linke Darmstadt und Darmstädter Friedensbündnis</author>
                <description>Gemeinsame Erklärung des Kreisverbands der Linken und des Darmstädter Friedensbündnisses</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><i>In seiner Pressemeldung vom 24.3.2025 und in seiner Antwort auf die mündliche Frage des Stadtverordneten Karl-Heinz Böck in der Stavo am 3.4.2025 (siehe unten) machte Oberbürgermeister Hanno Benz deutlich, dass das neu gegründete „Büro für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt“ ein Vorgehen der Stadt nicht nur gegen rechtsextreme Kräfte, sondern auch gegen die Partei Die Linke und gegen das Darmstädter Friedensbündnis unterstützen soll. Hierzu nehmen die beiden angesprochenen Organisationen, also Die Linke Darmstadt und das Darmstädter Friedensbündnis, wie folgt Stellung:</i></p>
<p>Regierungen und Kommunen sollten sich nicht nur aktiv gegen Faschismus und Rassismus einsetzen, sondern ihre Repräsentant:innen müssen auch explizit jene Parteien benennen, die antidemokratische Einstellungen und menschenfeindliche Ideologien vorantreiben. Diese Haltung ist nicht nur eine Lehre aus dem Nationalsozialismus, sondern folgt auch aus dem ersten Artikel unseres Grundgesetzes, der die Würde des Menschen als unantastbar erklärt. Kürzlich hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz festgestellt, dass dadurch das Gebot der parteipolitischen Neutralität nicht verletzt wird. Deshalb ist es nicht grundsätzlich zu kritisieren, dass der Oberbürgermeister diesen Handlungsspielraum nutzt.</p>
<p>Jedoch scheint Hanno Benz dies als Freibrief zu interpretieren, um mit Hilfe seines neuen Büros einen engen Korridor für öffentliche Meinungsäußerungen festzulegen und städtische Mittel dafür einzusetzen, dass der Korridor nicht verlassen wird. Diesen Ansatz lehnen wir entschieden ab, nicht nur, weil er unsere Organisationen betrifft, sondern auch, weil dies insgesamt zum Abbau der Demokratie beiträgt.</p>
<p>Es ist bemerkenswert, dass Herr Benz regelmäßig die Äußerung seines Vorgängers kritisch zitiert, dass das „Amt für Vielfalt“ ein politisches Amt sei. Gemeint war damit die Funktion des Amts für Vielfalt, politisch in die Stadtgesellschaft hineinzuwirken, um gegen Rassismus und Diskriminierung anzukämpfen und die Akzeptanz für vielfältige Lebensweisen zu fördern. Nach Benz’ Auffassung stehe es einer Verwaltung jedoch nicht zu, politisch in die Stadtgesellschaft hineinzuwirken. Anders er als mit dieser Agitation suggeriert, dreht Benz nun aber die Politisierung der Verwaltung nicht zurück, sondern er erweitert sie.</p>
<p>Herr Benz nennt angeblichen Antisemitismus als zentrale Rechtfertigung für die Ausgrenzung der Linken und der Friedensbewegung aus dem demokratischen Spektrum. Dabei folgt er einer Definition von Antisemitismus, die jeder kritischen Auseinandersetzung mit der Politik des Staates Israel antisemitische Motive unterstellt. Diese Ausweitung des Begriffs des Antisemitismus ist problematisch, da sie ihn verwässert und somit denjenigen schadet, die sich um eine differenzierte Auseinandersetzung mit diesem Thema bemühen. Eine derart weit gefasste Definition von Antisemitismus bietet keinerlei Grundlage, um sich vom Neutralitätsgebot zu entfernen.</p>
<p>Abschließend appellieren wir an die Antifaschist:innen in der SPD, dem Oberbürgermeister entgegenzutreten, wenn er die irreführende „Hufeisentheorie“, derzufolge rechts- und linksextreme Kräfte gleichermaßen die Demokratie bedrohen würden, aus seinem Amt heraus verbreitet. Schon einmal in der deutschen Geschichte hat die Zersplitterung des Widerstands den Faschisten den Weg an die Macht geebnet. Es ist entscheidend, dass wir uns in der heutigen Zeit vereint gegen Demokratiefeindlichkeit stellen – ohne dabei in pauschale Gleichsetzungen oder undifferenzierte Verurteilungen zu verfallen.</p>
<p><br><strong>Quellen</strong></p>
<p>Zitat aus der Pressemeldung des Oberbürgermeisters vom 24.3.2025</p>
<p><i>„In einer Zeit, in der populistische und extremistische Strömungen zunehmen, ist es entscheidend, demokratische Werte zu verteidigen und zu stärken. Die aktuellen Ereignisse, wie die Zunahme von Diskriminierung, Rassismus, Antisemitismus und sozialer Ungleichheit sowie die besorgniserregenden Wahlerfolge rechts- und linksextremer Parteien, erfordern ein koordiniertes und umfassendes Vorgehen. Es ist wichtiger denn je, die Demokratie zu festigen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern.“</i> (<a href="https://www.darmstadt.de/presseportal/pressemitteilungen/einzelansicht/oberbuergermeister-hanno-benz-gruendet-das-buero-fuer-demokratie-und-gesellschaftlichen-zusammenhalt-und-loest-das-amt-fuer-vielfalt-auf" target="_blank" rel="noreferrer">Gesamte PM</a>)</p>
<p>Antwort auf die mündliche Frage am 3.4.2025</p>
<p><i>Frage: Auf welche Wahlen und auf welche linksextreme Partei bezieht sich der Magistrat in Person des Oberbürgermeisters, wenn er in seiner Pressemitteilung vom 24. März zur Auflösung des Amts für Vielfalt von Wahlerfolgen spricht, die er als besorgniserregend empfindet?</i></p>
<p><i>Antwort: Die jüngsten Wahlerfolge einer Partei, die in ihrem Programm menschenverachtende und rassistische Ansichten propagiert, sind in der Tat besorgniserregend. Solche Entwicklungen können die gesellschaftliche Kohäsion gefährden und das Vertrauen in demokratische Institutionen untergraben. Auch in Darmstadt sollten wir uns aktiv mit diesen Tendenzen auseinandersetzen, um eine inklusive und respektvolle Gesellschaft zu fördern.</i></p>
<p><i>Auch die Partei Die Linke. zeigt in Teil antidemokratische Tendenzen. Bspw. Beim Bundesparteitag im Oktober 2024 in Halle. In der es zu antisemitischen und Israelfeindlichen Aussagen und Aktionen kam, die u.a. von der Deutsch-Israelischen Gesellschaft kritisiert wurden. Auch die Äußerungen eines sog. Darmstädter Friedensbündnis, die mich bereits zweimal angeschrieben haben, und in ihren Schreiben mit antisemitischen Stereotypen argumentieren, sind in diesem Zusammenhang zu nennen. Ein Vertreter dieses Bündnisses ist auch ein Mitglied dieser Stadtverordnetenversammlung. Dies unterstreicht die Notwendigkeit weiterhin gegen antisemitische und diskriminierende Haltungen auch im linken Spektrum vorzugehen.</i></p>
<p><i>Auch die unkritische Haltung des BSW gerade gegenüber Russland und seine Rolle im Ukraine Krieg und eine mangelnde Solidarität mit der angegriffenen Ukraine, müssen in diesem Kontext thematisiert werden.</i></p>
<p><i>Auch die Übergriffe auf der Wahlkämpfer der CDU hier in Darmstadt müssen wir benennen. Diese sind ebenfalls dem linken Spektrum zu zurechnen. Solche Angriffe können wir als demokratische Gesellschaft nicht hinnehmen.</i></p>
<p><i>Dies alles zeigt eine besorgniserregende Abkehr von den Werten der Solidarität und des Respektes. Es ist entscheidend, dass wir antisemitische und antidemokratische Äußerungen öffentlich verurteilen und die gesellschaftlichen Konsequenzen diskutieren, um ein Umfeld zu schaffen, das Vielfalt und Toleranz wertschätzt.</i></p>
<p><i>Dies zeigt auch in Darmstadt müssen wir wachsam bleiben und uns energisch gegen jede Form von Diskriminierung einsetzen, um nicht nur die betroffenen Gruppen zu schützen, sondern auch die Integrität unsere Gesellschaft zu bewahren.</i> (<a href="https://darmstadt.gremien.info/pdf-viewer.php?src=aHR0cHM6Ly9kYXJtc3RhZHQuZ3JlbWllbi5pbmZvL2RvY3VtZW50cy5waHA/ZG9jdW1lbnRfdHlwZV9pZD0xNCZhZ2VuZGFfaXRlbV9hdHRhY2htZW50X2lkPW5pXzIwMjUtU3Rhdm8tMTg5JTdDRnJhZ19TdGQlN0MxJTdDMjAyNTA0MDgxMzU4NDEtMF9GcmFnX1N0ZF8xLnBkZiZpZD02OSZqc29uPTEmcGxhdGZvcm09cmlzJmFnZW5kYV9pdGVtX2lkPW5pXzIwMjUtU3Rhdm8tMTg5fEZyYWdfU3RkfDE=&amp;name=RnJhZ2VzdHVuZGUgMDMuMDQuMjAyNSBiZWFudHdvcnRldA==" target="_blank" rel="noreferrer">Dokument im Parlamentinformationssystem</a>)</p>
<p><a href="https://media.video.taxi/embed/HxKTTy6uwk61" target="_blank" rel="noreferrer">Ausschnitt im Stavo-Livestream</a>, 0:31:40</p>]]></content:encoded>
                <category>Antifaschismus, Antirassismus und Antisemitismus</category><category>Bürgerbeteiligung und Demokratie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-428642</guid>
                <pubDate>Mon, 04 Mar 2024 22:24:00 +0100</pubDate>
                <title>Kleine Anfrage &quot;Nutzungskonzept ehemaliges Stadthaus Grafenstraße&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/ka-machbarkeitsstudie-ehemaliges-stadthaus-grafenstrasse/</link>
                <author>Uli Franke</author>
                <description>Antwort von OB Benz</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Vorbemerkung:</strong></p>
<p>Nach meinen Informationen wurde am 6.6.2023 eine öffentliche Veranstaltung durchgeführt, bei der es um die Möglichkeiten der künftigen Nutzung des ehemaligen Stadthauses in der Grafenstraße ging. Hintergrund war die Erstellung einer entsprechenden Machbarkeitsstudie, für die Vorschläge und Wünsche aus der Stadtgesellschaft eingeholt werden sollten.</p>
<p>Es stand bereits fest, dass im Erdgeschoss das Kultur- und Informationszentrum des Landesverbands deutscher Sinti und Roma einziehen wird und ein weiteres Stockwerk für das City-Marketing vorgesehen ist. Eine bei der Veranstaltung diskutierte Überlegung für die verbleibenden Etagen war, dass diese von gemeinnützigen Vereinen genutzt werden könnte.<br> &nbsp;</p>
<p><strong>Ich frage den Magistrat:</strong></p>
<p>1.<br> Hat die Stadt eine Machbarkeitsstudie zur künftigen Nutzung des ehemaligen Stadthauses in der Grafenstraße erstellen lassen? Ist sie mittlerweile fertiggestellt? Wer war mit der Erstellung beauftragt?</p>
<p><br> 2.<br> Was sind die wesentlichen Fragestellungen dieser Studie? Zu welchen Ergebnissen bezüglich dieser Fragestellungen ist sie gekommen?</p>
<p><br> 3.<br> Kann die Studie der Öffentlichkeit oder zumindest interessierten Stadtverordneten zur Verfügung gestellt werden? Wenn nein, warum nicht?</p>
<p><br> 4.<br> Bis wann können das Kultur- und Informationszentrum des Landesverbands der Sinti und Roma sowie das Stadtmarketing in ihre Räumlichkeiten einziehen?</p>
<p><br> 4.<br> Welche Vorstellungen hat der Magistrat bezüglich der künftigen Nutzung der übrigen Etagen des Gebäudes auf Grundlage der Ergebnisse der Studie entwickelt? Wie ist ggf. der Sachstand der Umsetzung dieser Vorstellungen?</p>]]></content:encoded>
                <category>Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung</category><category>Bürgerbeteiligung und Demokratie</category><category>Migration und Integration</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-417394</guid>
                <pubDate>Tue, 05 Dec 2023 12:57:00 +0100</pubDate>
                <title>Kleine Anfrage &quot;Aussetzung des Bürgerbudgets &#039;Unser Projekt für die Stadt&#039;&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/ka-aussetzung-buergerbudgets-unser-projekt-fuer-die-stadt/</link>
                <author>Uli Franke</author>
                <description>&quot;Antwort&quot; von OB Benz</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Vorbemerkung</strong></p>
<p>Mit der Vorlage 2018/0325 hatte die Stadtverordnetenversammlung eine Weiterentwicklung des Bürgerhaushalts beschlossen, wonach jährlich ein Bürgerbudget unter dem Titel „Unser Projekt für die Stadt“ in Höhe von 32.000 Euro bereitgestellt und auf Vorschlag einer Bürgerjury verteilt wird. Laut der Vorlage sollte dieses Bürgerbudget nach 2020 zunächst evaluiert und nach erfolgreicher Bewertung weitergeführt werden.</p>
<p>In der Sitzung des HFA am 30.11.2023 teilte der Stadtkämmerer mit, dass der Vorschlag der Jury zur Verteilung des Bürgerbudgets 2022 vom Magistrat nicht akzeptiert und die entsprechende Vorlage endgültig gestoppt wurde. Grund dafür sei, dass die Jury Förderanträge bewilligt hätte, die nicht dem Sinn des Bürgerhaushalts entsprechen und daher nicht förderfähig sind.</p>
<p>Der Website der Stadt ist außerdem zu entnehmen, dass der andere Strang des Bürgerhaushalts „Unser Vorschlag für die Politik“ überarbeitet und daher bis auf weiteres nicht angeboten wird. Der (Neu-)Beginn des Bürgerbudgets „Unser Projekt für die Stadt“ wird dort für Herbst 2023 angekündigt. Zur Abgabe von Vorschlägen für 2023 wird jedoch nicht aufgerufen (Stand 2.12.2023).<br> &nbsp;</p>
<p><strong>Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat</strong></p>
<p>1.<br> Wann und aus welchem Grund hat der Magistrat den Vorschlag der Bürgerjury zur Verteilung des Bürgerbudgets 2022 endgültig zurückgewiesen?</p>
<p><br> 2.<br> Hat das Büro der Bürgerbeauftragten die 2022 eingegangenen Vorschläge vor der Weitergabe an die Jury bezüglich Umsetzbarkeit, Gemeinwohl, Rechtskonformität und Folgekosten geprüft, so wie es in Vorlage 2018/0325 vorgesehen ist?</p>
<p><br> 3.<br> Warum kam es nicht in Frage, den Vorschlag zur Überarbeitung an die Jury zurück zu geben und ihn später in veränderter Fassung zu beschließen?</p>
<p><br> 4.<br> Wurden die Bürgerjury und die Antragstellenden darüber informiert, dass der Magistrat das Bürgerbudget 2022 gestoppt hat? Wenn nein, warum nicht?</p>
<p><br> 5.<br> Wurde in Betracht gezogen, eine neue Jury zu benennen, die das Vertrauen des Magistrats genießt? Wenn nein, warum nicht?</p>
<p><br> 6.<br> Hat der Magistrat mit der Suspendierung des Bürgerbudgets 2022 das Angebot „Unser Projekt für die Stadt“ auch mit Wirkung für künftige Jahre beendet?</p>
<p><br> Wenn Frage 6 verneint wurde:</p>
<p>7.<br> Werden die Anträge aus 2022 in die nächste Runde des Bürgerbudgets übernommen, sofern die Förderfähigkeit gegeben ist?</p>
<p><br> 8.<br> Ist das Bürgerbudget 2023 – wie auf der städtischen Website angekündigt – bereits eröffnet? Wenn nein, wann beginnt die Einreichungsfrist?</p>
<p>9.<br> Wurden die Regeln oder Abläufe für das Bürgerbudget 2023 gegenüber der fehlgeschlagenen Ausschreibung 2022 verändert?</p>
<p><br> Wenn Frage 6 bejaht wurde:</p>
<p>10.<br> Mit Beschluss der Vorlage 2021/0227 vom 23.9.2021 wurde die Finanzierung der Lokalen Agenda 21 beendet und ein Teil ihrer Mittel in das Bürgerbudget übertragen. Die Agenda-Themengruppe wurde zur Finanzierung ihrer Arbeit auf das Bürgerbudget verwiesen. Hatte eine Gruppe der Lokalen Agenda 21 einen Antrag für das Bürgerbudget 2022 gestellt? Wurde die Lokale Agenda 21 darauf hingewiesen, dass die versprochene Finanzierungsmöglichkeit nicht mehr existiert?</p>
<p><br> 11.<br> In der in der vorigen Frage genannten Vorlage erklärt der Magistrat, dass „die Wissenschaftsstadt Darmstadt (durch das Bürgerbudget) weiterhin bürgerschaftliches Engagement und insbesondere auch den Förderbedarf für Projekte zur Stärkung von nachhaltigen Zielen anerkennt“. Ist diese Anerkennung des Engagements und des Förderbedarfs weiterhin gegeben, und wenn ja, wodurch manifestiert sie sich nach der Abschaffung des Bürgerbudgets?</p>
<p><br> Unabhängig von der Antwort auf Frage 6:</p>
<p>12.<br> Mit Beschluss der eingangs genannten Vorlage 2018/0325 hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat beauftragt, das Bürgerbudget jährlich auszuloben. Sieht sich der Magistrat berechtigt, einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung auszusetzen oder aufzuheben, ohne einen weiteren Beschluss derselben herbei zu führen oder diese wenigstens darüber in Kenntnis zu setzen? Wenn ja, mit welcher Begründung?</p>
<p><br> 13.<br> Vorlage 2018/0325 sah als Voraussetzung für die Fortführung beider Angebote des Bürgerhaushalts nach dem 31.12.2020 eine Evaluierung des Konzepts und eine Beratung in den politischen Gremien vor. Haben diese Evaluierung und Beratung stattgefunden? Wenn ja, wann, in welchen Gremien und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?</p>
<p><br> 14.<br> Falls keine Evaluierung und Beratung stattgefunden haben, warum wurde der Bürgerhaushalt dann trotzdem zunächst fortgeführt?</p>
<p><br> 15.<br> Plant der Magistrat, der Stadtverordnetenversammlung eine Evaluierung zur Beratung vorzulegen, um seine Entscheidung transparent zu machen?</p>]]></content:encoded>
                <category>Bürgerbeteiligung und Demokratie</category><category>Kommunalfinanzen und Stadtwirtschaft</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-397849</guid>
                <pubDate>Tue, 12 Jul 2022 14:04:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag &quot;Veröffentlichung Gutachten und Studien&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/antrag-veroeffentlichung-gutachten-und-studien/</link>
                
                <description>Behandelt in der Stavo am 21.07.2022</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Vorbemerkung:</strong></p>
<p>Die Stadtverordneten wurden durch die Bürger*innen Darmstadts gewählt. Ihnen schulden sie daher auch Rechenschaft. Dies gilt für die jeweils eigene Arbeit aber auch für die Grundlagen von Entscheidungen. Häufig bilden Gutachten oder Studien die Grundlage für Vorlagen des Magistrats und somit für Entscheidungen der Stadtverordneten.</p>
<p><strong>Antragstext:</strong></p>
<p>1. Alle als "nicht öffentlich" gekennzeichneten Gutachten und Studien, die Magistratsvorlagen seit dem 01.01.2017 beigefügt waren oder auf die sie sich berufen, werden erneut bzgl. ihrer öffentlichen Zugänglichkeit überprüft. Es erfolgt eine Vorlage zum weiteren Umgang mit den Unterlagen zur Entscheidung durch die Stadtverordnetenversammlung.</p>
<p>2. Alle Gutachten und Studien, die Magistratsvorlagen beigefügt werden oder auf die sie sich berufen, werden künftig öffentlich im Parlamentsinformationssystem bereitgestellt. Sollten Ausnahmen notwendig sein, sind diese zu begründen und durch die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.</p>
<p>3. Alle Gutachten und Studien aus allgemeinem Verwaltungshandeln werden öffentlich bereitgestellt.</p>
<p>4. Bei der Vergabe von entsprechenden Aufträgen ist darauf zu achten, dass die Stadt mit dem Gutachten auch das Eigentum am erlangten Wissen und somit die Rechte zur Veröffentlichung erwirbt.</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Die Stadtverordneten und der Magistrat sollen im Sinne der Bürger*innen der Stadt Darmstadt arbeiten. Um ihre Vertreter*innen und deren Arbeit kontrollieren zu können, benötigen die&nbsp;Bürger*innen alle notwendigen Daten und Informationen, die auch den Stadtverordneten vorgelegen haben. Dies Transparenz ist eine wichtige Voraussetzung, um die Entscheidungen des Magistrats und der Stadtverordneten zu überprüfen und kritisieren.</p>
<p>Bei der Veröffentlichung von Unterlagen ist stets von der Prämisse des*der mündigen Bürger*in auszugehen. Eine mögliche Fehlinterpretation der Daten ist keine hinreichende Begründung für die Ablehnung einer öffentlichen Bereitstellung von Gutachten und Studien oder ähnlichen gelagerten Dokumenten.</p>]]></content:encoded>
                <category>Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung</category><category>Bürgerbeteiligung und Demokratie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-392709</guid>
                <pubDate>Tue, 29 Mar 2022 10:02:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag &quot;Innenstadtkonzept: Umsetzung einer umfassenden Bürger*innen-Beteiligung&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/antrag-innenstadtkonzept-umsetzung-einer-umfassenden-buergerinnen-beteiligung/</link>
                
                <description>Behandelt in der Stavo am 07.04.2022</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Antragstext:</strong></p>
<p>Die Stadt Darmstadt hat inzwischen die Erarbeitung des Innenstadtkonzeptes in Auftrag gegeben. Im Rahmen der Erarbeitung des Konzeptes soll es eine Bürger*innen-Beteiligung und eine Workshop-Phase aus drei Workshops a vier Stunden geben. Letztere erfolgen unter Beteiligung der Fachöffentlichkeit und der Verwaltung.</p>
<p>Die Linke beantragt in diesem Zusammenhang eine umfangreiche Bürger*innen-Beteiligung im Rahmen der Workshop-Phase:</p>
<p>Die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:</p><ol> 	<li>Die Bürger*innen der Stadt Darmstadt werden in die Workshop-Phase der Konzepterstellung eingebunden.</li> 	<li>Der Magistrat wird beauftragt, eine Ausschreibung der Beteiligung von Bürger*innen auszuschreiben und die Workshops nach Möglichkeit mit 3 Bürger*innen der Stadt Darmstadt zu besetzen.</li> </ol><p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Ziel des Innenstadtkonzeptes ist eine lebendige Innenstadt; also eine Innenstadt, die von den Bürger*innen dieser Stadt auch angenommen wird. Dazu gehören ggf. Aspekte, die durch die Bürger*innen innerhalb einer kurzen Beteiligung nicht geleistet werden kann und ggf. ein Eindenken in die räumlichen Zwänge der Innenstadt erfordert. Durch fachliche Begleitung im Rahmen der Workshops kann sehr wahrscheinlich eine bessere Einbringung der Perspektive der Menschen erfolgen.</p>]]></content:encoded>
                <category>Bürgerbeteiligung und Demokratie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-389180</guid>
                <pubDate>Mon, 08 Nov 2021 14:46:00 +0100</pubDate>
                <title>Kleine Anfrage &quot;Nutzungsrecht an dem Straßenraum vor den Toren von Merck&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/ka-nutzungsrecht-strassenraum-merck/</link>
                <author>Uli Franke</author>
                <description>Antwort von OB Partsch</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Vorbemerkung:</strong></p>
<p>Im Kommunalwahlkampf wurde Aktiven der Partei DIE LINKE seitens der Firma Merck die Verteilung von Handzetteln direkt vor einem der Werkstore in der Frankfurter Straße verwehrt mit dem Hinweis, es handele sich um Privatgelände.</p>
<p><br> <strong>Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:</strong></p>
<p><br> 1.<br> Ist es korrekt, dass Teile des (scheinbar) öffentlichen Straßenraums vor den Werkstoren der Firma Merck in der Frankfurter Straße sich in deren Eigentum befindet? Wenn ja, um welche Flächen handelt es sich?</p>
<p><br> 2.<br> Hat die Firma Merck dort das Recht, Nutzungsmöglichkeiten einzuschränken, die in öffentlichem Straßenraum gegeben wären? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?</p>
<p><br> 3.<br> Wurde ggf. die Frage des öffentlichen (Sonder-)Nutzungsrechts auf den unter (1) genannten Flächen bei der gemeinsamen Planung des Umbaus der Frankfurter Straße im Bereich Merck berücksichtigt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?</p>
<p><br> 4.<br> Wie bewertet es der Magistrat, wenn im faktisch öffentlichen Raum aufgrund von Eigentumsverhältnissen die demokratische Willensbildung z.B. in Form von Infoständen oder Flugblatt-Verteilung unterbunden werden kann?</p>]]></content:encoded>
                <category>Bürgerbeteiligung und Demokratie</category><category>Öffentliche Ordnung und Katastrophenschutz</category><category>Weitere Themen</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-384442</guid>
                <pubDate>Wed, 03 Mar 2021 11:36:00 +0100</pubDate>
                <title>Kleine Anfrage &quot;Bewertungsmatrix Planstraße Lincolnsiedlung&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/kleine-anfrage-bewertungsmatrix-planstrasse-a-suedlich-der-lincolnsiedlung/</link>
                <author>Martina Hübscher-Paul</author>
                <description>Antwort von OB Partsch</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><em>Vorbemerkung</em></p>
<p>Es geht um die Bewertungsmatrix, UVP und um Artenschutz bei der Planstraße A südlich der Lincolnsiedlung.</p>
<p><em>Ich frage den Magistrat:</em></p>
<p>1.<br> Im Rahmen der Informationsveranstaltung wurde eine Bewertungsmatrix vorgelegt.</p>
<p>a) Wie sind die Bewertungen innerhalb der Bewertungsmatrix entstanden?</p>
<p>b) Liegt den Bewertungen ein Berechnungsmodell zugrunde?</p>
<p>c) Wurden in die Bewertungen Expert*innen zur Bewertung herangezogen?</p>
<p>d) Warum wurden alle in der Bewertungsmatrix aufgeführten Kriterien gleich gewichtet?</p>
<p>2.<br> Wie konnte im Rahmen der Bewertungsmatrix eine Aussage über die Umweltverträglichkeit vorgenommen werden, ohne ein Umweltverträglichkeitsprüfung umzusetzen?</p>
<p>3.<br> Wurde neben den in der Informationsveranstaltung vorgestellten Mit-Fällen auch der Ohne-Fall betrachtet und bewertet?</p>
<p>a) Wenn dies nicht der Fall ist, warum?</p>
<p>b) Wenn dies der Fall ist, stellen Sie bitte die Vollständige Matrix, inkl. des Ohne-Falls bereit.</p>
<p>4.<br> Wird die Verlegung der Cooperstraße im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung gemeinsam mit der Planstraße A untersucht? Wenn nein, warum nicht?</p>
<p>5.<br> Gemäß der Informationsveranstaltung erfolgte für den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag eine Einschränkung auf das „planungsrelevante Artenspektrum“.</p>
<p>a) Wie wurde bei der Eingrenzung vorgegangen?</p>
<p>b) Welche Artenschutzmaßnahmen sollen bei der Umsetzung der Planstraße A umgesetzt werden?</p>
<p>c) Wie gestalten sich bei den einzelnen Mit-Fällen die Kompensations- bzw. Vermeidungsstrategien?</p>
<p>d) Sind die hieraus entstehenden Kosten in den Kosten der Mit-Fälle mit angelegt?</p>
<p>6.<br> Gibt es bereits im Vorgriff auf den landschaftspflegerischen Begleitplan eine Abschätzung der potentiell zu ergreifenden Maßnahmen (ergänzend zum artenschutzrechtlichen Fachbeitrag) je Mit-Fall sowie eine Abschätzung der damit verbundenen Kosten?</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Bürgerbeteiligung und Demokratie</category><category>Mobilität</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-364201</guid>
                <pubDate>Thu, 11 Feb 2021 16:33:00 +0100</pubDate>
                <title>Antrag &quot;Entwurf einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung bis Ende 2021&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/antrag-entwurf-einer-kommunalen-informationsfreiheitssatzung-bis-ende-2021/</link>
                
                <description>in der StaVo am 11.02.2021</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Vorbemerkung:</strong></p>
<p>Mit der Novellierung des Hessischen Datenschutzgesetzes zum Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) wurde im Mai 2018 erstmals für Hessen in den §§ 80-89 HDSIG auch ein Informationsfreiheitsgesetz geschaffen. Die kommunalen Gebietskörperschaften sind vom Geltungsbereich des HDSIG ausgenommen, es sei denn, sie beschließen durch eigene Rechtssetzung eine kommunale Informationsfreiheitssatzung (§ 81 Abs. 1 Ziff. 7 HDSIG).</p>
<p><strong>Auf diese Grundlage bezieht sich der folgende Antrag:</strong></p>
<p>Der Magistrat der Stadt Darmstadt wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung bis Ende 2021 den Entwurf einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung vorzulegen. Dieser Satzungsentwurf soll die folgenden Eckpunkte umfassen:</p><ul class="list-normal"> 	<li>Gegenstand der Satzung sind Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt einschließlich der Eigenbetriebe sowie der Unternehmen, die der Stadt zu mehr als 50% gehören. Auszunehmen sind personenbezogene Daten, Verschlusssachen sowie Geschäfts-, Berufs- und Amtsgeheimnisse.</li> 	<li>Der Informationszugang ist für jede natürliche oder juristische Person zu gewährleisten.</li> 	<li>Der Antrag kann während der Öffnungszeiten direkt bei der auskunftspflichtigen Stelle, beim Bürgeramt der Stadt Darmstadt oder in den Bürgerbüros der Stadtteile gestellt werden.</li> 	<li>Die Art des Informationszugangs (schriftliche Auskunft, Akteneinsicht oder Bereitstellung digitaler Informationsträger) erfolgt nach billigem Ermessen durch die Verwaltung. Berechtigte Wünsche des oder der Auskunftsberechtigten sind dabei zu berücksichtigen.</li> 	<li>Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist von der auskunftspflichtigen Stelle bezüglich der klaren Bezeichnung der gewünschten Informationen sowie möglicher Ablehnungsgründe des Antrags zu beraten.</li> 	<li>Die Beantwortung der Anfrage hat innerhalb von einem Monat zu erfolgen. Ist die genannte Frist wegen der Art oder des Umfangs der Anfrage nicht einzuhalten, so ist dem Antragsteller ein begründeter Zwischenbescheid zu erteilen. Für die schriftlich zu begründende Ablehnung eines Antrags gilt die gleiche Frist.</li> 	<li>Die Stadt benennt eine Informationsfreiheitsbeauftragte oder einen Informationsfreiheitsbeauftragten, die oder der bei Unstimmigkeiten zwischen antragstellender Person und auskunftspflichtiger Stelle angerufen werden kann. Auf diese Möglichkeit ist bei der Antragsstellung hinzuweisen.</li> 	<li>Die antragstellende Person hat entsprechend §88 (1) des HDSIG die tatsächlich entstehenden angemessenen Kosten zu tragen. Die Kosten dürfen nicht von der Geltendmachung des Informationsanspruchs abhalten.</li> </ul><p>&nbsp;</p>
<hr>
<p>Dem Antrag wurde zugestimmt.&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Bürgerbeteiligung und Demokratie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-369401</guid>
                <pubDate>Sat, 06 Feb 2021 19:46:00 +0100</pubDate>
                <title>Pressemitteilung: „Wesentliche Voraussetzung für politische Teilhabe und Kontrolle“</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/pressemitteilung-wesentliche-voraussetzung-fuer-politische-teilhabe-und-kontrolle/</link>
                <author>Fraktionen DIE LINKE und SPD</author>
                <description>Zum gemeinsamen Antrag mit der SPD für eine Informationsfreiheitssatzung </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Demokratische Kontroll- und Informationsrechte für alle Bürgerinnen und Bürger, Stärkung des Öffentlichkeitsprinzips, Steigerung der Verwaltungstransparenz – das haben die Fraktionen von SPD und DIE LINKE für Darmstadt auf den Weg gebracht. Sie haben eine städtische Informationsfreiheitssatzung beantragt, die den Zugang zu amtlichen Informationen künftig regeln wird. In der gestrigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses schlossen sich die Koalitionsfraktionen diesem Vorhaben an.</p>
<p>Für die Fraktionsvorsitzenden Michael Siebel (SPD) und Karl-Heinz Böck (DIE LINKE) steht fest: Alle Darmstädterinnen und Darmstädter müssen – unabhängig von eigener Betroffenheit – Anspruch auf Zugang zu den amtlichen Informationen der Stadt haben. „So wie es in Kassel bereits der Fall ist, sollen auch die Darmstädterinnen und Darmstädter die Möglichkeit bekommen, unmittelbar Einblick in die Vorgänge der städtischen Verwaltung zu nehmen“, forderten sie. „Dieser Informationszugang ist für unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat von enormer Bedeutung“, sagen Siebel und Böck, „denn der freie Zugang zu den Informationen der Stadtverwaltung ist eine wesentliche Voraussatzung für politische Teilhabe und Kontrolle der Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt“.</p>
<p>So freuen sich Siebel und Böck, dass sich SPD, DIE LINKE , die Grünen, die CDU und die FDP im Haupt- und Finanzausschuss am Ende auf einen gemeinsamen Antrag für die kommende StaVo einigen konnten, mit dem im Informationszeitalter auch in Darmstadt die Informationsfreiheit einziehen und eine transparente Verwaltung garantieren wird.</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Bürgerbeteiligung und Demokratie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-358865</guid>
                <pubDate>Wed, 12 Aug 2020 16:34:00 +0200</pubDate>
                <title>Kleine Anfrage &quot;Bürgerbeteiligung Waldstrasse Eberstadt&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/kleine-anfrage-waldstrasse/</link>
                <author>Werner Krone</author>
                <description>Antwort von OB Partsch</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><em>Vorbemerkung:&nbsp;</em></p>
<p>In der Vorlage: 2019/0130 ist eine mittlere Entwässerungsrinne mit wechselweisen Parkständen vorgesehen. Diese sollen mit neuem Betonpflaster farblich abgesetzt werden. Beabsichtigt ist eine Mischverkehrsfläche mit tempodrosselndem Slalomkurs. Diese Planung ist schon wegen der Kosten bei den Anliegern der Straße auf Widerstand gestoßen und wurde daher zurückgestellt.</p>
<p><em>Ich frage den Magistrat:</em></p>
<p>1.<br> Gab es hierzu eine Versammlung oder einen Ortstermin mit Bürger*innen, bei der das Vorhaben diskutiert wurde? Wenn ja, wann fand sie statt? Wie wurde dazu eingeladen? Gibt es dazu ein Protokoll / eine Dokumentation? Wenn ja, ist diese den betroffenen Bürger*innen bekannt?</p>
<p>Falls nein, ist so etwas geplant? Falls ja, wann?</p>
<p>2.<br> Gibt es eine Umplanung bzw. wird an einer Umplanung gearbeitet? Werden Vorschläge der Bürger*innen berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht?</p>
<p>Falls nein, ist eine solche beabsichtigt?</p>
<p>3.<br> Sind im Zuge von Maßnahmen auch Schäden am Abwasserkanal zu beheben?</p>]]></content:encoded>
                <category>Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung</category><category>Bürgerbeteiligung und Demokratie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-428079</guid>
                <pubDate>Thu, 02 Jul 2020 23:07:00 +0200</pubDate>
                <title>Kleine Anfrage &quot;Bürgerbeteiligung am Masterplan&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/kleine-anfrage-buergerbeteiligung-am-masterplan/</link>
                <author>Werner Krone</author>
                <description>Antwort von OB Partsch</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ich frage den Magistrat:</strong></p>
<p>1.<br> Wo sind diese Unterlagen zu finden?</p>
<p>2.<br> Sollen sie veröffentlicht werden oder würde dies den Kostenrahmen des Masterplans übersteigen?</p>
<p>3.<br> Können wenigstens die Hörprotokolle der Bürgerbeiträge ins Netz gestellt werden?</p>]]></content:encoded>
                <category>Bürgerbeteiligung und Demokratie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-352772</guid>
                <pubDate>Wed, 03 Jun 2020 16:34:00 +0200</pubDate>
                <title>Kleine Anfrage &quot;Bürgerumfrage 2018&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/kleine-anfrage-buergerumfrage-2018/</link>
                <author>Werner Krone</author>
                <description>Antwort von OB Partsch</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><em>Vorbemerkung:</em></p>
<p>Die Bürgerumfrage zur Lebensqualität 2018 fragte am Schluss des Fragebogens nach der Meinung der Bürger*innen ohne Benennungs-Vorgabe:</p>
<p>"Hier haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Meinung über Darmstadt mitzuteilen. Was finden Sie an Darmstadt liebenswert?&nbsp;<br> Was gefällt Ihnen an Darmstadt überhaupt nicht? Was Sie uns schon immer sagen wollten: "</p>
<p>Schon bei der Bürgerumfrage 2012 wurden diese Fragen gestellt und es gab eine rege Beteiligung. Damals wurden positive und negative Nennungen nach Kategorien zusammengefasst und nach Häufigkeit geordnet in der Auswertung mitgeteilt.</p>
<p><em>Ich frage den Magistrat:</em></p>
<p>1. Aus welchem Grund ist die Auswertung der freien Antworten bei der Bürgerumfrage 2018 unterblieben?</p>
<p>2. Wie teilten sich diesmal die positiven und negativen Äußerungen auf (Auflistung möglichst nach Kategorien von 2012)?</p>]]></content:encoded>
                <category>Bürgerbeteiligung und Demokratie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-349867</guid>
                <pubDate>Sun, 12 Apr 2020 16:34:00 +0200</pubDate>
                <title>Kleine Anfrage &quot;Erfüllung der Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/kleine-anfrage-onlinezugangsgesetz/</link>
                <author>Uli Franke</author>
                <description>Antwort von OB Partsch</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><em>Ich frage den Magistrat:</em></p>
<p>1. Welche Aktivitäten sind geplant oder wurden bereits in Gang gesetzt, um bis Ende 2022 die Anforderungen nach §1(1) des Onlinezugangsgesetzes zu erfüllen, also sämtliche Verwaltungsleistungen der Stadt auch elektronisch über ein Verwaltungsportal anzubieten?</p>
<p>2. Wie ist ggf. der Sachstand der in Gang gesetzten Projekte?</p>
<p>3.<br> a) Welche Verwaltungsleistungen der Stadt werden bereits elektronisch über ein Verwaltungsportal<br> angeboten?</p>
<p>b) Welche elektronischen Verwaltungsleistungen könnten voraussichtlich bis Ende 2021 neu eingeführt werden?</p>
<p>c) Welche elektronischen Verwaltungsleistungen können voraussichtlich bis zum Ende der vom Gesetz vorgeschriebenen Frist Ende 2022 eingeführt werden?</p>
<p>4.<br> Hat der Magistrat es sich zum Ziel gesetzt, die o.g. Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes entsprechend der gesetzlich vorgesehenen Frist zu erfüllen?</p>
<p>5.<br> Hält er es für realistisch, dieses Ziel zu erreichen?</p>
<p>6.<br> a) Soll die in der Entwicklung befindliche Datenplattform als Basis für die elektronische Bereitstellung<br> der städtischen Verwaltungsleitungen dienen?</p>
<p>b) Wenn nein, ist für die verschiedenen Verwaltungsleistungen die Anschaffung und der Betrieb einer weiteren gemeinsamen Plattform geplant oder sind die bestehenden Datenbestände bereits auf geeignete Weise elektronisch abgelegt?</p>
<p>c) Wenn ja, ist der Umgang mit personenbezogenen Daten Bestandteil des Entwicklungsauftrags für die Datenplattform?</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Bürgerbeteiligung und Demokratie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-347670</guid>
                <pubDate>Thu, 23 Jan 2020 12:23:00 +0100</pubDate>
                <title>Pressemitteilung: &quot;Die Aufzeichnung von Versammlungen auf dem Luisenplatz ist nicht ausgeschlossen&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/pressemeldung-kein-quatsch-oder-unsinn/</link>
                
                <description>Zur Einführung der Videoüberwachung auf dem Luisenplatz
</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><em>Zu den Aussagen von Bürgermeister Rafael Reißer in der heutigen Berichterstattung im Darmstädter Echo erklärt Uli Franke, Stadtverordneter der LINKEN:</em></p>
<p>Fakt ist, dass bei der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 6.2. unmissverständlich seitens des Magistrats geäußert wurde, dass auf Begehren des Verfassungsschutzes oder von Polizeibehörden eine Versammlung abweichend vom üblichen Vorgehen doch aufgezeichnet werden kann. Auf meine Nachfrage, ob dies dann der Versammlungsleitung mitgeteilt werde, gab es vielsagendes, amüsiertes Gelächter mehrerer Anwesender.<br> <br> Die im HFA angekündigte Vorgehensweise ist tatsächlich gedeckt durch das Versammlungsgesetz des Bundes, demzufolge die Polizei Bild- und Tonaufnahmen von Versammlungsteilnehmern anfertigen darf, „wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen.“ (§§ 12a, 19a). Nach Ende der Versammlung müssen diese Aufnahmen gelöscht werden, es sei denn sie werden zur Strafverfolgung oder zur Gefahrenabwehr benötigt (Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags, siehe unten)<br> <br> Anders als Rafael Reißer unterstellt geht es nicht darum, dass der Verfassungsschutz oder eine andere Behörde grundsätzlich eine Anweisung zur Überwachung von Versammlungen erteilt hätte, sondern dass dies in konkreten Einzelfällen möglich ist. Dies wurde im Haupt- und Finanzausschuss bejaht.<br> <br> Es gibt also die gesetzliche Möglichkeit, Versammlungen aufzuzeichnen, und es gibt die konkrete Aussage, dass dies von der Stadt&nbsp;auch zugelassen werden solle. Deshalb sollte Bürgermeister Reißer die Kritik nicht mit Begriffen wie "Quatsch" oder "Unsinn" abtun, sondern stattdessen Problembewusstsein zeigen und sich ernsthaft mit den berechtigten Befürchtungen der Kritiker auseinandersetzen. Eine klare Aussage, dass die Kameras unter keinen Umständen zur Aufzeichnung von Versammlungen genutzt werden, ist das Mindeste. Besser wäre, wenn die Kameras bei Demonstrationen verhüllt oder weggedreht werden, so wie es im letzten Jahr in Hannover geschehen ist (Quelle siehe unten).<br> <br> Schließlich weise ich darauf hin, dass es ein großer Unterschied ist, ob Verfassungsschutz oder Polizei von den Demonstrierenden wahrnehmbar mit eigenen Kameras aufzeichnen, oder ob unerkannt im Hintergrund die städtischen Kameras dazu genutzt werden. Allein diese Möglichkeit zerstört das Vertrauen der Versammlungsteilnehmer, dass ihre Anwesenheit nicht aufgezeichnet und registriert wird. Der Mangel an Problembewusstsein bei Bürgermeister Reißer lässt dieses Misstrauen noch weiter wachsen.<br> <br> Quellen:<br> Sachstandsbericht "Polizeiliche Videoüberwachung im öffentlichen Raum"<br> <a href="https://www.bundestag.de/resource/blob/563880/2d9f0fd74a1b8695c89afdc87401b242/WD-3-171-18-pdf-data.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">https://www.bundestag.de/resource/blob/563880/2d9f0fd74a1b8695c89afdc87401b242/WD-3-171-18-pdf-data.pdf</a><br> <br> Polizei Hannover deckt ihre eigenen Überwachungskameras ab<br> <a href="https://freiheitsfoo.de/2019/05/11/polizei-verhuellt-eigene-domkameras/" target="_blank" rel="noreferrer">https://freiheitsfoo.de/2019/05/11/polizei-verhuellt-eigene-domkameras/</a></p>]]></content:encoded>
                <category>Bürgerbeteiligung und Demokratie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-320522</guid>
                <pubDate>Fri, 07 Dec 2018 16:34:00 +0100</pubDate>
                <title>Kleine Anfrage &quot;Bürgerbeteiligung Willy-Brandt-Platz&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/kleine-anfrage-widersprueche-im-rechtskreis-sgb-ii-kopie-123/</link>
                <author>Werner Krone</author>
                <description>Antwort von Stadträtin Boczek</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Ich frage den Magistrat:</p>
<p>1. Welche Termine haben hierzu stattgefunden?</p>
<p>2. Welche Anliegen wurden in die Planung übernommen, welche abgelehnt und aus welchen Gründen?</p>
<p>3. Wie ist mit den Vorschlägen der Bürgerinitiative verfahren worden?</p>
<p>4. Gibt es hierzu eine Dokumentation entsprechend den Richtlinien zur Bürgerbeteiligung (falls ja, bitte beifügen)?</p>
<p>5. Welche weiteren Schritte der Beteiligung sind vorgesehen?</p>]]></content:encoded>
                <category>Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung</category><category>Bürgerbeteiligung und Demokratie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-428238</guid>
                <pubDate>Fri, 25 Aug 2017 16:48:00 +0200</pubDate>
                <title>Kleine Anfrage &quot;Frühzeitige Beteiligung bei Verlängerung der Linie 3&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/kleine-anfrage-fruehzeitige-beteiligung-bei-verlaengerung-der-linie-3/</link>
                <author>Werner Krone</author>
                <description>Antwort von Stadträtin Boczek</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Dem Vernehmen nach soll es bereits eine Planung für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 über in die Konversionsfläche Cambrai-Fritsch/Jefferson Village und darüber hinaus hinunter zur Heidelberger (Land-)Straße geben.</p>
<p><strong>Ich frage den Magistrat:</strong></p>
<p>1.<br> In welchem Planungsstand befindet sich das Projekt Verlängerung der Linie 3?</p>
<p>2.<br> Wann wird dieses Projekt in den hierfür zuständigen Gremien, Beiräten und Verbänden bekannt gemacht und mit diesen diskutiert?</p>
<p>3.<br> Wie wird der Begriff der „frühzeitigen Beteiligung“ begriffen? Insbesondere unter dem mittlerweile in der Bundesrepublik an vielen Beispielen (z. B. Freiburg Vauban - hier war vor dem Wohnungsbau die ÖPNV - Anbindung real und damit auch die Voraussetzung für ein "autoarmes Gebiet" geschaffen) belegten Notwendigkeit so früh wie nur irgend möglich in die Planung und Realisierung des ÖPNV gerade bei neu zu erschließenden Gebieten zu beginnen.</p>]]></content:encoded>
                <category>Bürgerbeteiligung und Demokratie</category><category>Mobilität</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-180342</guid>
                <pubDate>Wed, 22 Mar 2017 16:33:00 +0100</pubDate>
                <title>Kleine Anfrage  &quot;Gebühren für temporäre Sondernutzungen&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/themen/einzelansicht-politische-initiative/news/kleine-anfrage-gebuehrenerhebung-fuer-temporaere-sondernutzungen/</link>
                <author>Martina Hübscher-Paul</author>
                <description>Antwort von Stadtrat Reißer</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Betreffend Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Darmstadt und Gebührenerhebung für temporäre Sondernutzungen nicht gewerblicher Art (gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Veranstaltungen nicht gewinnorientiert arbeitender Vereine, Initiativen und Organisationen) frage ich den Magistrat:</p>
<p>1.<br> Auf welcher Grundlage erfolgen diese zusätzlichen Gebührenerhebungen?</p>
<p>2.<br> Die exakte Grundlage der Gebührenerhebung und vor allem die Höhe der Gebühren ist in der<br> Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Darmstadt zuzüglich des<br> zugehörigen Verzeichnisses der Sondernutzungsgebühren nicht zu erkennen. Ich bitte daher um<br> Aufklärung wie die Höhe der Gebühren ermittelt wurde? und ob es diesbezüglich unterschiedlich<br> hohe Gebühren gibt? Wenn ja, warum?</p>
<p>3.<br> Ist dem Magistrat bekannt, dass auch eine Gebührenerhebung, so gering sie auch zunächst erscheinen<br> mag, gerade auch diese Initiativen in ihrer Existenz erheblich belasten kann? Wenn ja,<br> welche Lösungsmöglichkeiten sieht der Magistrat hier? Insbesondere auch im Hinblick auf die<br> belebende Wirkung dieser Veranstaltungen, Initiativen für die Bürgerinnen und Bürger der<br> Stadtteile und der Gesamtstadt.</p>]]></content:encoded>
                <category>Bürgerbeteiligung und Demokratie</category><category>Kommunalfinanzen und Stadtwirtschaft</category>
                
            </item>


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