Antrag "Einberufung einer Bürgerversammlung zu Konversionflächen"
Gemeinsame Initiative mit Uffbasse für Transparenz der städtischen Politik zu den ehemaligen US-Militärflächen
Die Stadtverordnetenversammlung möge folgendes beschließen:
Die Stadtverordnetenvorsteherin wird gebeten, unter Wahrung aller vorgeschriebenen Fristen schnellstmöglich eine Bürgerversammlung zum Thema Konversionsflächen einzuberufen.
Begründung
Nach HGO §8a - Bürgerversammlung - soll zur Unterrichtung der Bürger über wichtige Angelegenheiten mindestens einmal im Jahr eine Bürgerversammlung abgehalten werden. Eine Infrastrukturmaßnahme von der allgemeinen Bedeutung der Konversionsflächen und der finanziellen Größenordnung ist eine wichtige Angelegenheit im Sinn des §8a der HGO.
Dem Magistrat soll damit die Möglichkeit gegeben werden, der Öffentlichkeit die besonderen Schwierigkeiten und die Komplexität dieser Angelegenheit insbesondere hinsichtlich der unbefriedigenden Verhandlungen mit der BIMA zu erläutern.
Der Magistrat soll zusammen mit der Stadtverordnetenvorsteherin entscheiden, ob es unter diesem Aspekt auch sinnvoll ist, einen Vertreter der BIMA zu dieser Veranstaltung einzuladen. Der Magistrat sollte auch erläutern, ob und wenn ja, in welcher Art die Bürgerschaft hier eine Unterstützung geben könnte, um Fortschritte zu erzielen.
Eine solche Bürgerinformationsveranstaltung entspricht den immer wieder betonten Absichten von Bürgernähe und Bürgerbeteiligung.
Dateien
- Antrag Bürgerversammlung zu Konversionsflächen
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