Antrag "Verwendung von Haushaltsmitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes"

Restmittel sollen für ermäßigte ÖPNV-Fahrkarten für SGB-II-Leistungsempfänger eingesetzt werden

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit die für das Haushaltsjahr 2012 für das Bildungs- und Teilhabepaket zur Verfügung gestellten Mittel des Bundes in vollem Umfang ausgeschöpft werden.
     
  2. Mögliche nicht verausgabte Haushaltsmittel des Haushaltsjahres 2012 aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden in das Haushaltsjahr 2013 übertragen. Die Mittel sind zweckgebunden für die Wiedereinführung der Fahrpreisermäßigung um 1/3 bei Monatsfahrkarten im ÖPNV für SGB-II-Leistungsberechtigte zu nutzen und entsprechend in den für den 01.03.2013 avisierten kommunalen Sozialpass zu integrieren.

Begründung

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Träger für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets zuständig. Die Jahresrechnung 2011 hat gezeigt, dass die Mittel des Bildungs- und Teilhabepakets nur zu 30,44% beansprucht wurden.

Gemäß dem Gesamtdeckungsprinzip des Haushaltes fließen die nicht verausgabten Mittel letztlich in die allgemeine Rücklage, sofern keine Beschlussfassung über eine zweckgebundene Verwendung getroffen wurde.

Die Ausgaben des Haushaltsjahres 2012 werden die Bezugsgröße für den Haushaltsansatz 2013, d.h. je weniger der Haushaltsansatz 2012 ausgeschöpft wird, desto geringer wird er ab 2013. Eine restriktive Mittelvergabe 2012 führt absehbar dauerhaft zu weniger Leistungen für die berechtigten Kinder und Jugendlichen.

Mit diesem Beschluss soll sicher gestellt werden, dass die vom Bund bereitgestellten Mittel den Familien der Mehrheit der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen tatsächlich zu Gute kommt.