Kleine Anfrage "Entwicklung des Sozialtickets"
Antwort von Stadträtin Akdeniz
Vorbemerkung:
Zum 1.6.2019 wurde das Sozialticket durch die Magistratsvorlage 2018/0145 eingeführt.
Die einjährige Existenz dieses Angebots veranlasst mich zu den folgenden Fragen an den Magistrat:
1.
Wie ist der aktuelle Stand der Anspruchsberechtigten aufgeschlüsselt nach Berechtigung SGB II, SGB XII oder AsylbLG, und wie viele davon leben in den Stadtteilen (analog der Aufstellung in der Vorlage S. 5)
2.
a) Wie viele Sozialtickets wurden im Zeitraum vom 1.6.2019 bis 1.6.2020 erworben (wenn möglich, aufgeschlüsselt nach Berechtigung SGB II, SGB XII oder AsylbLG)?
b) Wie viele davon sind Bewohnerinnen und Bewohner der Stadtteile (nach der in der Vorlage verwendeten Definition)?
3.
Wie hoch war der Zuschussbedarf durch die Stadt in diesem Zeitraum?
4.
Hat sich das geänderte Verkehrsverhalten durch die Corona-Beschränkungen auf die Erwerbszahlen des Sozialtickets ausgewirkt? Wenn ja, in welcher Weise?
5.
Für welchen Zeitraum wird der Berechtigungsnachweis ausgestellt? Gibt es hierbei Unterschiede nach Berechtigungsgrundlage bzw. ausführendem Amt?
6.
Wieviel Zeit vergeht zwischen Antragsstellung und Ausstellung des Bescheids?
7.
In der Magistratsvorlage wird angekündigt, dass geprüft werde, in einem nächsten Schritt die Berechtigungsprüfung über eine webbasierende/digitale Lösung, bestmöglich durch Koppelung an das bestehende System der Teilhabecard, umzusetzen. Wurde diese Prüfung inzwischen vorgenommen? Zu welchem Ergebnis hat sie geführt?
8.
Mit welchem Regelsatzanteil für Verkehr, aus dem die Betroffenen die Mittel für den Erwerb des Tickets aufbringen müssen, rechnet der Magistrat? Handelt es sich um den gesamten Anteil für alle Verkehrsarten, oder sollen den Betroffenen zusätzlich zu den Kosten des ÖPNV Mittel verbleiben, um Bedürfnisse zur Nutzung anderer Verkehrsarten, insbesondere des Fahrrads, zu befriedigen?
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