Kleine Anfrage "Erfüllung der Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes"
Antwort von OB Partsch
Ich frage den Magistrat:
1. Welche Aktivitäten sind geplant oder wurden bereits in Gang gesetzt, um bis Ende 2022 die Anforderungen nach §1(1) des Onlinezugangsgesetzes zu erfüllen, also sämtliche Verwaltungsleistungen der Stadt auch elektronisch über ein Verwaltungsportal anzubieten?
2. Wie ist ggf. der Sachstand der in Gang gesetzten Projekte?
3.
a) Welche Verwaltungsleistungen der Stadt werden bereits elektronisch über ein Verwaltungsportal
angeboten?
b) Welche elektronischen Verwaltungsleistungen könnten voraussichtlich bis Ende 2021 neu eingeführt werden?
c) Welche elektronischen Verwaltungsleistungen können voraussichtlich bis zum Ende der vom Gesetz vorgeschriebenen Frist Ende 2022 eingeführt werden?
4.
Hat der Magistrat es sich zum Ziel gesetzt, die o.g. Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes entsprechend der gesetzlich vorgesehenen Frist zu erfüllen?
5.
Hält er es für realistisch, dieses Ziel zu erreichen?
6.
a) Soll die in der Entwicklung befindliche Datenplattform als Basis für die elektronische Bereitstellung
der städtischen Verwaltungsleitungen dienen?
b) Wenn nein, ist für die verschiedenen Verwaltungsleistungen die Anschaffung und der Betrieb einer weiteren gemeinsamen Plattform geplant oder sind die bestehenden Datenbestände bereits auf geeignete Weise elektronisch abgelegt?
c) Wenn ja, ist der Umgang mit personenbezogenen Daten Bestandteil des Entwicklungsauftrags für die Datenplattform?