Kleine Anfrage "Stellenangebote des Jobcenter Darmstadt"

Karl-Heinz Böck

Antwort von Stadträtin Akdeniz

Antwort von Stadträtin Barbara Akdeniz

Frage 1:
Werden vom Jobcenter Darmstadt Stellen mit niedrigen Arbeitsentgelten (Orientierung: unter 8,50 Euro) angeboten?
Antwort:
Ja, sofern die angebotenen Stellen den tariflichen/ortsüblichen Bedingungen entsprechen bzw. der Arbeitgeber den gesetzlichen Festlegungen des BMAS unterliegt (Mindestlohnregelung gemäß § 5 des Tarifvertragsgesetzes).

Frage 2:
Wenn ja, wie niedrig sind die Arbeitsentgelte der angebotenen Stellen?
Antwort:
Grundsätzlich gilt: Je niedriger der Stundenlohn, desto geringer ist auch die Wahrscheinlichkeit der Besetzung der Arbeitsstelle. Daher werden in aller Regel rechtmäßige Stellenangebote mit einem Stundenlohn nicht unter 7,30 Euro angeboten.

Frage 3:
Gibt es eine Lohnuntergrenze, unter der Stellen nicht mehr angeboten werden?
Antwort:
Als Lohnuntergrenze gelten die Parameter zu Ziffer 1.

Frage 4:
Prüft das Jobcenter Darmstadt bei seinen Stellenangeboten die Arbeitsentgelte oder werden auch Stellen mit unbekannten Arbeitsentgelt ("nach Vereinbarung") angeboten?
Antwort:
Jedes Stellenangebot wird auf die Rechtmäßigkeit der Lohn- und Arbeitsbedingungen geprüft und auch nur nach bestandener Prüfung in die Vermittlungsbemühungen einbezogen. Angebote "nach Vereinbarung" sind zulässig, stellen aber eher die Ausnahme dar. Die Umstände, die zur Angabe "nach Vereinbarung" führen, werden der Bewerberin/ dem Bewerber in aller Regel erläutert.

Frage 5:
Wie wird die Grenze der Sittenwidrigkeit konkret bestimmt (etwa im Streitfall, ob es für eine Arbeitsablehnung einen wichtigen Grund gibt)?
Antwort:
Die Beurteilung der Sittenwidrigkeit orientiert sich an der geltenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes. Demnach sind Löhne sittenwidrig, wenn die Entlohnung von Arbeitnehmern unterhalb von 2/3 des ortsüblichen Lohnniveaus einer Branche.