Kleine Anfrage "Verfahrensstand ehemaliges Klinikum Eberstadt"
Antwort von Stadträtin Boczek
Ich frage den Magistrat:
1.
In welchem Stadium des Verfahrens befindet sich die gesamte Wettbewerbsausschreibung bzw. die einzelnen genannten Teilschritte Teilnahme-, Planungswettbewerb und Konzeptvergabe?
2.
Wie viele Arbeitsgemeinschaften aus Investoren und Planungsbüros haben sich im ersten Schritt beworben?
3.
Wie viele Arbeitsgemeinschaften aus Investoren und Planungsbüros befinden sich im Investoren- und Planungswettbewerb, bzw. wie viele sollen zugelassen werden?
4.
In welchem Stadium befinden sich die Planungen zur Realisierung der Bebauung?
5.
Wann ist mit welchen weiteren Schritten in Planung und Realisierung der Neubebauung des Klinikareals in Eberstadt zu rechnen?
6.
Nach den bisherigen Erkenntnissen (siehe auch Magistratsvorlage 2019/0031) soll die Entwicklung und Bebauung des Klinikareals Eberstadt nach den Vorgaben des § 34 BauGB realisiert werden.
a) Wie begründet sich dies?
b) Der § 34 gilt, wenn sich ein Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt – Welchen Teile der Umgebungsbebauung sollen hier als Grundlage herangezogen werden? Welche Eigenarten der Umgebungsbebauung lösen hier die Einfügung aus?
c) Warum wird bei der Entwicklung eines Areals von 4,6 ha das Instrument der geordneten Entwicklung im Sinne des BauGB, ein Bebauungsplanverfahren mit all seinen Ordnungsvorgaben zu Grundstücksordnung, Art und Umfang der Bebauung, äußere und innere Erschließung, Standards im Sinne des Klimaschutzes, für Energie- und Medienversorgung, Grünflächen, Entwicklung bezahlbaren Wohnraums u.w. nicht angewandt?
7.
In der Magistratsvorlage 2019/0031 wird in Bezug auf die Schaffung bezahlbaren Wohnraums von der Zielvorgabe 25% 1. Förderweg (geringe Einkommen) und 20% 2. Förderweg (mittlere Einkommen) insofern abgewichen, als dass hier nur die 20% des 2. Förderwegs als geförderter Wohnraum realisiert werden sollen; für den Anteil 25% des 1. Förderwegs soll entsprechend der Magistratsvorlage gelten: „Der Investor muss an anderer Stelle im Stadtgebiet den geforderten Anteil an Wohnen für geringe Einkommen in absoluter Größenordnung unterbringen oder eine Verlängerung von Belegungsrechten an anderer Stelle im Stadtgebiet in entsprechender Anzahl leisten.“
a) Wie viele Wohnungen sollen im Sinne des o.g. (1. Förderweg) bezogen auf die Menge der Wohnungen, die auf dem Klinikgelände in Eberstadt realisiert werden sollen, errichtet werden?
b) An welcher Stelle bzw. an welchen Stellen im Stadtgebiet sollen die o.g. Wohnungen realisiert werden?
c) In Abhängigkeit der Menge der unter 7a) erfragten Wohnungen soll der Investor Belegungsrechte an bestehenden Wohnungen aufkaufen / sichern – wo im Stadtgebiet und wie soll diese Vorgabe realisiert werden?
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