Kleine Anfrage "Versammlungsfreiheit im City Carree"

Dr. Natalie Krieger

Antwort von Bürgermeister Reißer

Frage 1:
Ist dem Magistrat bekannt, dass die Eigentümerin des City Carree Darmstadt politischen und zivilgesellschaftlichen Organisationen die Durchführung von Infoständen, Versammlungen und ähnlichen Aktivitäten sowie die Verteilung von Flugblättern untersagt?
Antwort:
Die Flächen im City Carree stehen im Privateigentum. Die Vergabe dieser Flächen obliegt der Eigentümerin. Dem Magistrat steht insoweit keine Kontroll- oder Überwachungsfunktion zu. Anmeldungen für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz liegen der Versammlungsbehörde nicht vor.

Frage 2:
Wie bewertet der Magistrat - insbesondere vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Versammlungsfreiheit im Frankfurter Flughafen (1BvR699/06) - die Tatsache, dass die Eigentümerin des City Carree Darmstadt dadurch die Ausübung von Grundrechten im öffentlichen Raum einschränkt?
Antwort:
Frage 2 ist unzulässig, weil sie nicht, wie die HGO das fordert, der Überwachung des Magistrats dient. Fragen, die dazu dienen, Auskunft darüber zu erhalten, was der Magistrat meint oder wie er Dinge bewertet, sind nicht statthaft.