Kleine Anfrage "Verhandlungen über die Fusion des Städtischen Klinikums mit dem Elisabethenstift"
Antwort von Stadtkämmerer Schellenberg
Vorbemerkung
Wie in den Medien berichtet wurde, sind die Verhandlungen zwischen dem Klinikum bzw. der Stadt als dessen Trägerin und dem Elisabethenstift bzw. Agaplesion in einen „Letter of Intent“ gemündet. Auch die Gespräche mit dem Ministerium waren offenbar erfolgreich.
Ein wesentlicher Inhalt der Verhandlungen muss die Frage gewesen sein, wie und auf welcher Basis ein öffentliches, tarifgebundenes Haus und eine diakonische Einrichtung mit kirchlichem Arbeitsrecht einheitliche Arbeitsbedingungen gestalten wollen.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat nach dem aktuellen Verhandlungsstand:
1.
Werden alle Beschäftigten des fusionierten Krankenhauses zu den gleichen Bedingungen insbesondere bezüglich der Entlohnung beschäftigt sein?
Wenn ja, welcher Tarifvertrag oder welches andere Regelwerk wird die gemeinsame Basis für die Arbeitsverhältnisse bilden? Wird das Unternehmen ggf. diesem Tarifvertrag beitreten oder wird es sich nur an ihm orientieren?
Ist ein Übergangszeitraum vorgesehen, während dem unterschiedliche Ausgangsbedingungen angeglichen werden?
2.
Wird das neue Krankenhaus dem Betriebsverfassungsgesetz ohne Geltendmachung eines Tendenzschutzes unterliegen und wird somit die betriebliche Mitbestimmung der Beschäftigten über einen Betriebsrat erhalten bleiben?
3.
Wird die Belegschaft gemäß dem Mitbestimmungsgesetz im Aufsichtsrat der vorgesehenen Holding paritätisch vertreten sein?
4.
Werden in den medizinischen Bereichen und bei Service-Tätigkeiten betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen?
5.
Was soll mit den Servicegesellschaften des Klinikums bei der Fusion der Kliniken geschehen? In welchem Unternehmen werden die Beschäftigten dieser Gesellschaften künftig arbeiten?
Nach welchen Tarifvertrag oder nach welchem anderen Regelwerk bestimmen sich künftig ihre Entlohnung und die weiteren Arbeitsbedingungen?
Welche Art der betrieblichen Mitbestimmung werden sie künftig vorfinden?
5.
Wann und in welcher Weise werden die Beschäftigten des Klinikums und seiner Servicegesellschaften in den Prozess der Fusion der beiden Kliniken mit einbezogen?
Wann werden die Betriebsräte über die Vereinbarungen zur Fusion der beiden Krankenhäuser informiert?
Dateien
- Kleine Anfrage Krankenhausfusion - Antwort
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