Kleine Anfrage "Kunst am Bau"

Martina Hübscher-Paul

Antwort von Stadträtin Zuschke

Mit Erlass vom 24.08.2005 (Az.: B 16-670501-3) hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung den Leitfaden "Kunst am Bau" eingeführt. Er beschreibt die Regelungen zur Beteiligung bildender Künstlerinnen und Künstler bei der Durchführung von Bundesbaumaßnahmen und bei vom Bund geförderten Zuwendungsbaumaßnahmen, u.a. Schulbausanierung, Städtebauförderung, Kita-Ausbauprogramm etc. Der Leitfaden wurde im September 2012 in 3. konkretisierter Auflage nochmals herausgegeben.

Frage 1:
Wie sind die Entscheidungswege und Zuständigkeiten für die Verwirklichung von "Kunst am Bau" bei Baumaßnahmen des Bundes, bzw. Zuwendungsbaumaßnahmen des Bundes in Darmstadt? Wie sind diese Entscheidungswege und Zuständigkeiten genau geregelt? Wer ist für die Überwachung und Durchführung der Maßnahmen zuständig?
Antwort:
Die Entscheidungswege und Zuständigkeiten wurden mit Beschluss der Richtlinie "Kunst am Bau" von der Stadtverordnetenversammlung am 5. Juli 1990 festgelegt.

Frage 2:
Wie erfolgt die Umsetzung des Leitfadens "Kunst am Bau" in Darmstadt?
Antwort:
Siehe Antwort 1

Frage 3:
Gab es in den Jahren 2005 bis heute Baumaßnahmen des Bundes oder / und vom Bund geförderte Zuwendungsmaßnahmen? Wenn ja, welche (Beispiele s.o.)?
Antwort:
In dem mit 4 Milliarden Euro ausgestatteten Investitionsprogramm " Zukunft Bildung und Betreuung" (2003-2009) förderte die Bundesregierung den bedarfsgerechten Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen in allen 16 Ländern.

In Darmstadt wurden der Neubau Fachklassentrakt der Stadtteilschule mit Mensa, Neubau Mensa und Ganztagsbetreuung der Mornewegschule und der Neubau Mensa der Bernhardt-Adelung-Schule im Rahmen des Investitionsprogrammes "Zukunft Bildung und Betreuung" erstellt.

Entsprechend der Richtlinie "Kunst am Bau" wurden in den Neubauprojekten nach Ermittlung der Kosten der Kostengruppe 3 (Bauwerk-Baukonstruktion) und Kostengruppe 5 (Außenanlagen) bis max. 2% für " Kunst am Bau" verwendet.

Frage 4:
Wurden hier Mittel für die "Kunst am Bau" eingeplant und verwendet? Wenn ja, welche in welcher Höhe und wofür (aufgeteilt auf die einzelnen Maßnahmen)? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort 3

Frage 5:
Wie möchte die Stadt Darmstadt mit der " Kunst am Bau" in Zukunft weiterverfahren? Existieren konkrete Planungen für Baumaßnahmen im Rahmen und Sinne des o.g. Leitfadens? Wenn ja, welche und welche Mittel in welcher Höhe sind dafür vorgesehen?
Antwort:
Mit Umsetzung der konkreten Projekte Neubau Kinder- und Jugendzentrum Pankratiusstraße (Baufachliche Prüfung des Landes Hessen berücksichtigt Kosten für Kunst am Bau) und Konversion Lincoln-Siedlung, Neubau Grundschule mit Turnhalle und Kindertagesstätte sind Kosten für Kunst am Bau in Höhe von 2% der Kostengruppen 3 und 5 eingeplant.

Ältere Werke und z.B. Lander-Kunstwerke an der Viktoriaschule, Mornewegschule und Ludwig-Schwamb-Schule werden im Bestand erhalten und besonders geschützt, wenn Sanierungen durchgeführt werden. Gleiches gilt für Kunstwerke am Ludwig-Georgs-Gymnasium, der Alice-Eleonoren-Schule und an der Erich-Kästner-Schule. Es wurden also auch vorhandene Kunstwerke geschützt, restauriert und miteinbezogen.

Des Weiteren sind die Projekte Rheinstraßenbrücke (ICE), Fahrradbrücke und der Friedensplatz für Kunst am Bau prädestiniert. Hier wurden z.B. baukünstlerische Übersetzungen für statische und ingenieurtechnische Konstruktionen gefunden. Grundsätzlich ist also vorgesehen, dass geeignete Projekte, entsprechend der Richtlinie "Kunst am Bau" vom 5. Juli 1990 mit Kunstwerken ausgestattet werden.

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