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Pressemitteilung

Cross-Border-Leasing

Antrag nicht zugelassen

Unsere Stadtverordnetenfraktion hatte fristgerecht einen Antrag zum Thema "Cross-Border-Leasing" zur Beratung in der Stadtverordnetenversammlung eingebracht.

Hintergrund war das vom US-Kongreß Ende Juni 2004 beschlossene Steueränderungsgesetz. Künftige Cross-Border-Leasing-Geschäfte sind damit faktisch tot.

Dieses Abstimmungsergebnis im US-Parlament verhindert nicht nur zukünftige Gesetzesänderungen, sondern bedeutet auch das faktische Aus für laufende CBL-Verträge, da der Steuervorteil der in solchen Geschäften aktiven Investoren sich in Luft aufgelöst hat. Nach dieser Entscheidung könnten auch massive Risiken auf die an CBL beteiligten deutschen Kommunen zukommen.

Offen bleibt jedoch, welche Konsequenzen für Altverträge entstehen. Arnd Bühner vom Wirtschaftsprüfkonzern Ernst & Young versicherte in den Nürnberger Nachrichten, dass diejenigen Städte nicht bedroht seien, die ihre Verträge sauber abgeschlossen hätten und kontrollieren würden. Dazu gehöre zum Beispiel jedes Jahr ein genauer Bericht über Wert- oder Bauveränderungen. Es sei zu befürchten, so Bühner weiter, dass der "steuerlich frustrierte amerikanische Partner dem deutschen Partner einen Vertragsverstoß nachzuweisen" versucht.

Bekannterweise wurde schon im Jahr 1998 von der städtischen Heag die Darmstädter Straßenbahnen durch einen solchen Vertrag verkauft und wieder zurück geleast.

Unser Ansinnen war es, den Magistrat zu beauftragen zu ermitteln welche Auswirkungen die Gesetzesänderung in den USA auf diesen Vertrag hat und die gewählten Darmstädter Stadtverordneten darüber zu informieren.

Stadtverordnetenvorsteher Kurt Weidmann erklärte die Stadtverordnetenversammlung für nicht zuständig und setzte den Antrag von der Tagesordnung ab.

Wie schon in Vergangenheit verschanzen sich die Verantwortlichen im Magistrat hinter formalen Regelungen. Und dies obwohl Spitzenpolitiker aller etablierten Parteien in Vorstand und Aufsichtsrat des Unternehmens vertreten sind.

Was bleibt sind Fragen. Der ÖPNV gehört zu kommunalen Daseinsvorsorge.

Eventuelle Auswirkungen der Gesetzesänderungen in den USA werden letztlich von allen Bürgerinnen und Bürgern zu tragen sein. Hier wäre also Offenheit und Klarheit notwendiger als das andauernde Verschanzen hinter dem Aktienrecht.

PDS-DKP/Offene Liste Darmstadt, Stadtverordnetenfraktion, Rainer Keil;
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E-Mail: info@pds-dkp-old.de; Web: www.pds-dkp-old.de
Tel.: +49-6151-66 90 310; Fax: +49-6151-66 90 533
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