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Freiheitsrechte sichern und öffentliche Räume erhalten

Der wachsenden Empfindung von Unsicherheit vieler Menschen, die nicht zuletzt auch auf die Furcht vor Arbeitslosigkeit und sozialem Abstieg zurückzuführen ist, begegnet die Politik seit Jahren durch einen Ausbau des Sicherheits-und Überwachungsstaates. Spätestens seit der Verabschiedung des Großen Lauschangriffs, der sogenannten Anti-Terror-Gesetze und der Vorratsdatenspeicherung ist DIE LINKE die einzige Partei, die sich für Bürger-und Freiheitsrechte einsetzt und gegen deren stetigen und schleichenden Abbau Widerstand leistet.

Auch die Stadt Darmstadt folgt dem allgemeinen Trend: Öffentliche Plätze werden videoüberwacht und sogenannte Randgruppen per Gefahrenabwehrverordnung verfolgt. Durch Videoüberwachung wird Kriminalität nicht verhindert, sondern allenfalls an andere Orte verlagert. Für DIE LINKE soll der öffentliche Raum nicht in erster Linie dem Kommerz dienen, sondern vor allem Ort sein für Begegnung und Austauschs aller Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt.

Nach der Übertragung der Gesetzgebungskompetenz zum Versammlungsrecht auf die Bundesländer wird verstärkt zum Sturm auf die Versammlungsfreiheit geblasen. Auch die Stadt Darmstadt war diesbezüglich nicht untätig und verlangte mehrfach bei der Anmeldung von Versammlungen die Nennung der Namen der eingesetzten Ordner/innen. Dies ist ein absolut überflüssiger Eingriff in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit.

In München wird sogar gegen nicht angemeldete Streikkundgebungen mit den Mitteln des Versammlungsrechts vorgegangen. Eine solche vorherige Anmeldung erhöht jedoch die Gefahr, dass der Arbeitgeber frühzeitig von der Arbeitsniederlegung erfährt und der Streikerfolg vereitelt wird. Eine solche Praxis darf in Darmstadt nicht eingeführt werden.

Wir fordern:

• Keine Videoüberwachung öffentlicher Räume, weder durch den Staat noch durch Private • Rücknahme der Verschärfungen durch die Gefahrenabwehrverordnung und Wiederaufnahme des Dialogs mit den betroffenen Gruppen • Einhaltung des Datenschutzes bei Demonstrationen • Keine Einschränkung des Streikrechts durch Anmeldepflicht für Streikkundgebungen

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