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            <title>Fraktion Die Linke &amp; Tierschutzpartei: RSS-Feed</title>
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            <language>de</language>
            <copyright>Fraktion Die Linke &amp; Tierschutzpartei</copyright>
            
            <pubDate>Tue, 22 Sep 2026 10:10:01 +0200</pubDate>
            <lastBuildDate>Tue, 22 Sep 2026 10:10:01 +0200</lastBuildDate>
            
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                <guid isPermaLink="false">news-448190</guid>
                <pubDate>Thu, 18 Jun 2026 16:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag &quot;Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Zentrum von Eberstadt Süd durch Schaffung eines „Dritten Orts“&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/parlament/antraege/einzelansicht-antrag/news/antrag-verbesserung-der-aufenthaltsqualitaet-im-zentrum-von-eberstadt-sued-durch-schaffung-eines-dritten-orts/</link>
                
                <description>Eingereicht für die Stavo am 18.06.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:</strong></p>
<p>Der Magistrat wird beauftragt, im Quartierszentrum zwischen Bärbel-Six-Platz und „Marktplatz“ (In der Kirchtanne 27) durch ein Angebot von Bänken und Sitzgruppen mit Tischen die Funktion als Aufenthaltsbereich zu stärken. Dieser Bereich ist möglichst mit Hochbeeten auszugestalten. Dabei ist eine ausreichende Zahl an Abfallbehältern einzuplanen, die krähen- und rattensicher sind.<br>Bei der Prüfung von Standorten und ihrer Ausgestaltung soll die Zusammenarbeit mit den Kindern und Jugendlichen im Go-In, im Kinderhaus Paradies und in der Wilhelm-Hauff-Schule gesucht werden. Außerdem ist die Stadtteilrunde zu beteiligen.<br>Die Konzeption wird zeitnah erstellt, so dass die Finanzierung des Projekts in den nächsten Haushalt aufgenommen werden kann.</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Die Menschen in Eberstadt Süd wünschen sich mehr Möglichkeiten für den Aufenthalt im Zentrum des Quartiers. Bereits jetzt nutzen vor allem Jugendliche die Bänke auf dem Bärbel-Six-Platz an der Wilhelm-Hauff-Schule bzw. neben dem Basketball-Platz. Es gibt dort auch einen Unterstand, der vor allem von Jugendlichen genutzt wird.</p>
<p>Es wird jedoch eine größere Zahl von fest installierten Bänken und Tischen vermisst, um den Bedarf an Aufenthaltsorten für unterschiedliche Gruppen von Kindern und Jugendlichen oder Familien zu befriedigen. Dafür käme die Erweiterung des Angebots von Bänken auf dem Bärbel-Six-Platz in Frage, aber auch die Schaffung einer Sitzgruppe mit Tischen am „Marktplatz“ im Quartierszentrum (In der Kirchtanne 27, siehe Skizze rechts).</p>
<p>Zu Kritik führt auch der Mangel an Abfallbehältern. Dieser führt dazu, dass bei der Nutzung der bestehenden Bänke Verpackungen auf den Boden geworfen werden und sich dort in der Nähe der Wilhelm-Hauff-Schule ansammeln. In der Umgebung einer Schule kann ein regelmäßig vermülltes Umfeld den Schüler*innen den Eindruck von Normalität dieser Situation vermitteln, und so die Haltung der jungen Menschen bezüglich Müllentsorgung in ungünstiger Weise prägen.&nbsp;</p>
<p><strong>Gerade in einem Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf werden nichtkommerzielle „Dritte Orte“ benötigt, die für alle Menschen unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten offen und einladend sind. Ein solcher Ort kann mit relativ geringem Mitteleinsatz durch die Bereitstellung von öffentlichen Sitzmöbeln im Zentrum von Eberstadt Süd entstehen.</strong></p>
<p>Doris Winter<br>Regina Kremer<br>und Fraktion</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Antrag wurde angenommen mit der Prämisse, dass keine Ortsfestlegung vorab festgelegt wird.</p><ul class="list-normal"><li>Gegenstimmen: AfD</li><li>Enthaltung: Stadtv. Petri</li></ul>]]></content:encoded>
                <category>Arbeit, Gesundheit und Soziales</category><category>Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung</category><category>Klima, Umwelt und Nachhaltigkeit</category><category>Tierschutz</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-447598</guid>
                <pubDate>Thu, 07 May 2026 10:08:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag &quot;Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/parlament/antraege/einzelansicht-antrag/news/antrag-fahren-ohne-fahrschein-entkriminalisieren/</link>
                
                <description>Eingereicht für die Stavo am 07.05.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-justify"><strong>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:</strong></p>
<p class="text-justify">Der Magistrat wird aufgefordert, der städtischen Beteiligungsgesellschaft HEAG mobilo GmbH und ihrem Tochterunternehmen der HEAG mobiBus GmbH die gesellschaftsrechtliche Weisung zu erteilen, auf die Stellung eines Strafantrags bei Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ohne gültigen Fahrschein im Rahmen der Wahrnehmung ihres öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu verzichten. Die Regelungen zum erhöhten Beförderungsentgelt bleiben hiervon unberührt.</p>
<p><br><strong>Begründung:</strong></p>
<p class="text-justify">Die Haftstrafe ist das härteste Mittel, das einem Rechtsstaat zur Verfügung steht. Sie stellt in Deutschland die letzte Konsequenz dar. Aber nicht nur Menschen, die wegen Raub, Mord oder Totschlag verurteilt wurden, sitzen im Gefängnis – auch Tausende Menschen, die kein Geld haben, um sich ein Ticket für Bus oder Bahn zu kaufen.</p>
<p class="text-justify">Für Nutzung von Bus und Bahn ohne gültigen Fahrschein wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) erhoben. Dieses bildet den zivilrechtlichen Anspruch der Verkehrsunternehmen ab und schließt den Preis des Fahrscheins ein. Darüber hinaus ist das Fahren ohne gültigen Fahrschein und somit das „Erschleichen“ von Beförderungsleistungen gemäß § 265a StGB eine Straftat. Allerdings wird diese Straftat bei Geringfügigkeit gemäß §248a StGB nur auf Antrag verfolgt. Die Grenze der Geringwertigkeit liegt bei 25 bis 50 Euro. Eine Fahrt ohne Fahrschein mit Bus oder Bahn in Darmstadt wird wohl immer unter dieser Schwelle liegen. Auch drei Fahrten liegen darunter – die Schwelle zur Stellen eines Strafantrags gemäß Regelungen des RMV. Folglich ist nach § 265a Abs. 3 i.V.m. § 248a StGB zur Strafverfolgung in der Regel ein Antrag erforderlich.&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Die HEAG mobilo stellt jährlich rund 500 Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrschein.<a href="https://www.linksfraktion-darmstadt.de/parlament/antraege/#sdfootnote1sym" class="sdfootnoteanc"><sup>1</sup></a> Dies zielt auf ein Bußgeld ab, das über das Erhöhte Beförderungsentgelt hinaus geht. Die Verhängung von Strafen für Fahren ohne Fahrschein führt häufig zu Ersatzfreiheitsstrafen anstelle von Geldstrafen, da insbesondere ärmere Menschen armutsbedingt häufiger das entsprechende Delikt begehen und die verhängten Geldstrafen nicht zahlen können. Gemessen am angerichteten Schaden ist dies eine unverhältnismäßig schwere Bestrafung.</p>
<p class="text-justify">Gleichzeitig belasten die Vielzahl an Verfahren die Gerichte und Staatsanwaltschaften. Der ehemalige hessische Justizminister Roman Poseck (CDU) bekannte 2022, die strafrechtliche Verfolgung von Menschen, die ohne Fahrschein fahren, binde „erhebliche und eben möglicherweise auch unverhältnismäßige Ressourcen“. Auch eine Studie hat mittlerweile geschätzt, dass die Bundesrepublik jedes Jahr etwa 114 Millionen Euro aufwendet, um das Fahren ohne Fahrschein zu verfolgen, zu verurteilen und die Urteile zu vollstrecken. Die Zahl verdeutlicht, welche erhebliche Kapazitäten die Strafverfolgung des § 265a StGB bindet.</p>
<p class="text-justify">Die Notwendigkeit einer Entkriminalisierung, d.h. die Reform bzw. Streichung von Paragraf 265a StGB, ist mittlerweile weithin anerkannt. Zuletzt hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig vorgeschlagen, die Strafverfolgung für das Fahren ohne Fahrschein abzuschaffen.<sup></sup> Noch ist aber auf Bundesebene nichts geschehen. Bis es so weit ist, sollte Darmstadt dem Vorbild anderer Kommunen, wie zuletzt auch Frankfurt, folgen, indem die Verkehrsbetriebe keine Strafanzeige mehr stellen und sich auf das erhöhte Beförderungsentgelt beschränken.</p>
<p>Doris Winter<br>Regina Kremer<br>und Fraktion Die Linke &amp; Tierschutzpartei</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Antrag wurde angenommen</p><ul class="list-normal"><li>Zustimmung: Bü90/Die Grünen, Die Linke und Tierschutzpartei, Volt,&nbsp;<br>UFFBASSE und 2 Stimmen aus KADA (37 Stimmen)</li><li>Ablehnung: SPD, CDU, FDP, AfD und 2 Stimmen aus KADA (31 Stimmen)</li></ul>]]></content:encoded>
                <category>Arbeit, Gesundheit und Soziales</category><category>Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung</category><category>Öffentliche Ordnung und Katastrophenschutz</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-447599</guid>
                <pubDate>Thu, 07 May 2026 10:08:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag &quot;Regenerative Alternativen zur Fernwärme in Satzungsgebieten&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/parlament/antraege/einzelansicht-antrag/news/antrag-regenerative-alternativen-zur-fernwaerme-in-satzungsgebieten/</link>
                
                <description>Eingereicht für die Stavo am 07.05.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>In der Fernheizungssatzung der Stadt Darmstadt wird in §2 Abs. 3 als weitere Ausnahme hinzugefügt:</p>
<p>„Bauwerke und Bauwerksteile sind vom Anschluss- und Benutzungszwang ausgenommen, ...wenn die Erzeugung der Fernwärme auf fossilen Brennstoffen beruht und als Alternative eine auf regenerativen Energien basierende Heizanlage zum Einsatz kommt. Holz gilt dabei nicht als regenerativer Energieträger. Strom als Energiequelle muss mit einer eigenen Photovoltaik-Anlage erzeugt werden, die im Jahresverlauf mindestens die Hälfte des Gesamtverbrauchs des Gebäudes liefern kann.“</p>
<p><br><strong>Begründung</strong></p>
<p>Im Darmstädter Echo vom 17.4.2026 wird berichtet, dass die Stadt einem Bürger den Austritt aus der Fernwärmeversorgung versagt, der anstelle der fossil erzeugten Fernwärme eine Wärmepumpe unter Verwendung selbst erzeugten PV-Stroms zum Heizen einsetzen möchte.</p>
<p>Der Bürger macht zurecht darauf aufmerksam, dass diese Entscheidung im Widerspruch zu dem gesellschaftlichen Ziel des Klimaschutzes steht, zu dem sich die Stadtveordneten in ihrem Beschluss „Höchste Priorität für Klimaschutz – Weltklima in Not – Darmstadt handelt“ mit großer Mehrheit bekannt haben.</p>
<p>Die Stadt begründete die Ablehnung mit der Feststellung, dass die Nutzung einer Wärmepumpe in der aktuellen Fernheizungssatzung nicht vorgesehen sei. Diesem Mangel soll die beantragte Satzungsänderung abhelfen.</p>
<p><br>Doris Winter<br>Regina Kremer<br>und Fraktion</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Unser Antrag wurde ersetzt durch einen gemeinsamen Antrag mit Grünen und Volt (siehe angehängtes PDF). Dieser Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen.</p>]]></content:encoded>
                <category>Arbeit, Gesundheit und Soziales</category><category>Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung</category><category>Öffentliche Ordnung und Katastrophenschutz</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-444103</guid>
                <pubDate>Tue, 02 Dec 2025 10:08:00 +0100</pubDate>
                <title>Antrag &quot;Konsequenter Einsatz gegen Mietwucher&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/parlament/antraege/einzelansicht-antrag/news/antrag-konsequenter-einsatz-gegen-mietwucher/</link>
                
                <description>Eingereicht für die Stavo am 05.02.2026 und mit kleinen Änderungen beschlossen</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat dazu auf, konsequent gegen Mietpreisüberhöhungen nach §&nbsp;5 Wirtschaftsstrafgesetz und Mietwucher nach §&nbsp;291&nbsp;Strafgesetzbuch vorzugehen.</p>
<p>Dazu ist die Mietpreisberatung im Wohnungsamt zu erweitern um ein Verfahren, nach dem die Stadt selbst mit Vermietern in Kontakt tritt, sobald sie Kenntnis von einer Mietpreisüberhöhung erhält. Als Druckmittel steht ein Ordnungsgeld von bis zu 50.000 Euro zur Verfügung, das die Stadt verhängen kann.</p>
<p>Zur Erarbeitung eines Verfahrens soll die Kooperation mit dem Wohnungsamt der Stadt Frankfurt gesucht werden, die seit einigen Jahren gute Erfahrungen mit einer aktiven Wohnungsaufsicht gesammelt hat.</p>
<p>Für die erweiterte Wohnungsaufsicht sind ausreichende personelle und finanzielle Mittel, auch mit Hinblick auf mögliche Prozesskosten und -risiken, vorzusehen.&nbsp;</p>
<p>Die Stadt wirbt für das Angebot zur Verfolgung von Mietwucher nicht nur auf ihrer Webseite und in ihren Aushängen, sondern startet eine breite Informations- und Werbekampagne zu dem neuen Engagement.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung</strong></p>
<p>Für immer mehr Menschen in Darmstadt sind steigende Mietkosten eine enorme Belastung, die neben dem rasanten Anstieg der Lebenserhaltungskosten kaum oder nicht mehr zu stemmen ist. Angesichts des wachsenden Wohnungsmangels sehen Mieterinnen und Mieter häufig keine andere Möglichkeit, als sich auf überteuerte Mieten einzulassen. Viele Mieten liegen deshalb weit über den erlaubten Grenzen des Mietspiegels. Dieser Zustand trägt erheblich dazu bei, Menschen in finanzielle und soziale Not zu drängen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Es gibt jedoch ein Instrument gegen überteuerte Mieten, das leider viel zu selten angewendet wird: §&nbsp;5 des Wirtschaftsstrafgesetzes stuft die Mietpreisüberhöhung als Ordnungswidrigkeit ein, wenn die verlangte Miete mehr als 20 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Eine Überschreitung dieser Grenze um 50 Prozent ist nach §&nbsp;291&nbsp;StGB sogar als Mietwucher strafbar.</p>
<p>Die Verfolgung durch die Stadt hat den Vorteil, dass Mieterinnen und Mieter nicht persönlich auf zivilrechtlichem Wege in eine ungleiche Konfrontation mit der Vermieterseite gehen müssen, um zu ihrem Recht zu kommen.&nbsp;</p>
<p>Unsere Nachbarstadt Frankfurt hat eine Praxis entwickelt, um §&nbsp;5 WiStrG zur Unterstützung der betroffenen Mieter anzuwenden (<a href="https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/amt-fuer-wohnungswesen/pdf/64_2/64_2_infoblatt-mietpreisueberhoehung.pdf?dmc=1" target="_blank" rel="noreferrer">Infoblatt des Wohnungsamts</a>). Mit mehr als 1.000 eingegangenen Hinweisen und Rückzahlungen von insgesamt 330.000 Euro im Zeitraum von 2020 bis September 2024 hat sich das Instrument dort bewährt. Darüber hinaus gibt es sicherlich eine „Dunkelziffer“ von Mietverträgen, die nur aufgrund der deutlichen Signale aus dem Wohnungsamt von vornherein gesetzeskonform gestaltet werden. Die <a href="https://frankfurt.de/themen/planen-bauen-und-wohnen/wohnen/mietrechtliche-beratung/mietpreisueberhoehung" target="_blank" rel="noreferrer">Abteilung Wohnraumerhaltung</a> im Frankfurter Wohnungsamt umfasst 13<strong> </strong>Vollzeitstellen, die sich unter anderem mit der Mietpreisüberhöhung befassen und im obigen Zeitraum nicht alle besetzt waren.</p>
<p>Die tatsächliche Verhängung eines Bußgelds wird dabei eher eine Ausnahme bleiben. Die <a href="https://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?TEXT=mietwucher&amp;TEXT_O=beinhaltet%20(und)&amp;DOKUMENTTYP=TAGO%27,%27NIED%27,%27FRAG%27,%27WORT%27,%27BESC%27,%27VORL&amp;FORMFL_OB=DATUM&amp;FORM_SO=Absteigend&amp;?49?1" target="_blank" rel="noreferrer">Erfahrungen in Frankfurt</a> zeigen, dass im Normalfall gütliche Einigungen erreicht werden. Durch die verbleibenden Bußgelder für Unbelehrbare können die notwendigen Ausgaben zumindest teilweise gegenfinanziert werden.</p>
<p>Die verbleibenden Mehrausgaben sind hinzunehmen, damit die Stadt ihrer im Wirtschaftsstrafgesetz festgeschriebenen Aufgabe gerecht werden kann. Der Zugewinn an sozialer Gerechtigkeit und die Linderung von finanzieller Not sind die einzusetzenden Mittel jedenfalls wert.<br><br><br>Karl-Heinz Böck / Maria Stockhaus / Uli Franke&nbsp;<br>Tamara Hanstein / Verena Hoppe</p>]]></content:encoded>
                <category>Arbeit, Gesundheit und Soziales</category><category>Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung</category><category>Öffentliche Ordnung und Katastrophenschutz</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-442696</guid>
                <pubDate>Fri, 05 Sep 2025 11:38:49 +0200</pubDate>
                <title>Antrag &quot;Abschaffung des Bettelverbots&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/parlament/antraege/einzelansicht-antrag/news/antrag-abschaffung-des-bettelverbots/</link>
                
                <description>Eingereicht für die Stavo am 25.09.2025</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat dazu auf, bis zum Jahresende eine Überarbeitung der Gefahrenabwehrverordnung vorzulegen, in der das Ansprechen von Passantinnen und Passanten durch bettelnde Personen grundsätzlich erlaubt ist.<br><br>Die Ansprache von Kindern und Jugendlichen sowie bedrängendes Verhalten soll sanktionierbar bleiben. Dieses ist klar und rechtssicher zu definieren: es geht um das Festhalten von Passantinnen und Passanten, aufdringliches und wiederholtes Ansprechen, lautstarkes, penetrantes oder einschüchterndes Auftreten sowie das Versperren von Wegen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong><br><br>In der öffentlichen Diskussion war ein Meinungsumschwung bezüglich des Bettelverbots wahrzunehmen. Es wird offenbar anerkannt, dass ein pauschales Ansprechverbot Armut kriminalisiert, keine Probleme löst und auch rechtlich fragwürdig ist. In dieser veränderten Stimmung müssten sich auch in der Stadtverordnetenversammlung die Mehrheiten verändert haben. Deshalb wollen wird den Anstoß geben, dass das repressive Bettelverbot wieder abgeschafft werden kann.<br><br>Ein pauschales Ansprechverbot hilft niemandem. Bettelnde Menschen werden aus dem Stadtbild verdrängt und kriminalisiert. Gegebenenfalls müssen sie sogar Ersatzfreiheitsstrafen absitzen, weil sie die Bußgelder nicht zahlen können. Zur Abmilderung der sozialen Konflikte braucht es Unterstützung für wohnungslose Menschen durch Sozialarbeit und Streetwork.<br><br>Die ständig zunehmende Armut ist der Grund dafür, dass immer mehr Menschen ihren Lebensunterhalt durch Betteln bestreiten müssen. Die Armut abzuschaffen wäre eine nachhaltige und humane Lösung des Problems.<br><br><br>Karl-Heinz Böck / Maria Stockhaus / Uli Franke<br>Tamara Hanstein / Verena Hoppe</p>]]></content:encoded>
                <category>Arbeit, Gesundheit und Soziales</category><category>Migration und Integration</category><category>Öffentliche Ordnung und Katastrophenschutz</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-441661</guid>
                <pubDate>Mon, 16 Jun 2025 12:32:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag &quot;Herausgabe der Machbarkeitsstudie zur Neuplanung der Rheinstraßenbrücke&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/parlament/antraege/einzelansicht-antrag/news/antrag-herausgabe-der-machbarkeitsstudie-rheinstrassenbruecke/</link>
                <author>Uli Franke</author>
                <description>Eingereicht für die Stavo am 24.06.2025</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Herausgabe der Machbarkeitsstudie zur Neuplanung der Rheinstraßenbrücke</strong></p>
<p>Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat dazu auf, die Machbarkeitsstudie zur Neuplanung der Rheinstraßenbrücke sofort zu veröffentlichen, in der Fassung, die als Grundlage zur Antragstellung für die Änderung der Planfeststellung diente.</p>
<p><br><br><strong>Begründung</strong></p>
<p>In der öffentlichen Diskussion sowie auch in der Meinungsbildung der Stadtverordneten spielte die Machbarkeitsstudie zur Neuplanung der Rheinstraßenbrücke eine erhebliche Rolle, obwohl sie der Öffentlichkeit nur auszugsweise vorgestellt, aber nicht veröffentlicht wurde.</p>
<p>Dadurch hatte der Magistrat sich bereits bei der Debatte in der vorigen Stadtverordnetenversammlung einen Informationsvorsprung insbesondere gegenüber der Opposition gesichert. Die Plausibilität der Schätzung von Kosten und Bauzeit hätte mit detaillierter Kenntnis der Studie wesentlich besser bewertet werden können.</p>
<p>Nun wurde auch die Anfrage eines Bürgers, die nach der Informationsfreiheitssatzung die Herausgabe der Studie anforderte, negativ beschieden. Dazu führte der Magistrat drei höchst fragwürdige Begründungen an:<br><br>&nbsp;</p>
<p><strong>1.</strong><br><strong>Die Machbarkeitsstudie sei ein Entwurf, für den die Informationsfreiheitssatzung keine Gültigkeit habe</strong></p>
<p>Dieser Status wird daran festgemacht, dass im Nachhinein noch Änderungsbedarf festgestellt worden sei. Somit sei sowohl die Fassung, die als Grundlage für die Magistratsvorlage 2025/0031 gedient hat, als Entwurf zu interpretieren, als auch die aktuelle, in Änderung befindliche Fassung (siehe Auszug #1).</p>
<p>Dies ist ein spitzfindiger Trick, mit dem praktisch jedes unangenehme Dokument nachträglich zum Entwurf heruntergestuft werden könnte. Außerdem lässt sich der Wortlaut von §80 Abs. 1 S. 4 HDSIG („Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören nicht dazu“) kaum rückwirkend auf Dokumente anwenden, die einmal Bestandteile eines Vorgangs gewesen sind.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2.</strong><br><strong>Die Veröffentlichung könne zu Fehlinterpretationen in der öffentlichen Debatte und daraus folgend zur Ablehnung des Planänderungsantrags durch die Genehmigungsbehörde führen</strong></p>
<p>Dieses Argument (siehe Auszug #2) ist eine Entmündigung der Öffentlichkeit und stellt auch der Genehmigungsbehörde ein schlechtes Zeugnis aus. In einer Demokratie hat die Exekutive wohl kaum das Recht, eine öffentliche Debatte zu vermeiden, um hinter den Kulissen ihre Ziele durchzusetzen.</p>
<p>Konkret: es ist das Recht der Bürgerinnen und Bürger, bei einer Planfeststellung mitzuwirken. Dieses Recht ist bei einer Planänderung weitgehend beschränkt. Somit muss die Frage, ob z.B. der Wechsel von einer dreifeldrigen auf eine stützenfreie Konstruktion tatsächlich eine „<i>Planänderung von unwesentlicher Bedeutung“ (§ 76 VwVfG, Abs. 2) darstellt, wie der Magistrat glaubt und sich darin angeblich mit dem Ministerium einig sei, Gegenstand der öffentlichen Debatte sein dürfen.</i></p>
<p><i>Es ist bemerkenswert, dass der Magistrat zugibt, eine legitime öffentlichen Debatte vermeiden zu wollen, weil der Gegenstand besonders wichtig sei und diese Debatte möglicherweise ungünstig verlaufen könnte. Es ist inakzeptabel, dass einem Bürger auf dieser Grundlage das satzungsmäßig festgelegte Informationsrecht verweigert wird.</i></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>3.</strong><br><strong>Das Dokument diene der Entscheidungsbildung des zuständigen Landesministeriums, und solche Informationen seien per Gesetz von der Weitergabe ausgeschlossen.</strong></p>
<p>Dieses Argument (siehe Auszug #3) ist fehlerhaft.</p>
<p>Die Darmstädter Informationsfreiheitssatzung legt fest, dass der Vierte Teil des HDSIG „für den Zugang zu amtlichen Informationen aus dem eigenen Wirkungskreis der Wissenschaftsstadt Darmstadt anwendbar“ sei. Dies kann nur die analoge Anwendbarkeit meinen. Andernfalls müsste die Stadt Darmstadt bespielsweise nach §89 HDSIG einen oder eine Hessische Informationsfreiheitsbeauftragte benennen, was offensichtlich unsinnig wäre.</p>
<p>Die dem Landesgesetz analoge Regelung für die Stadt Darmstadt lautet: „Der Antrag auf Informationszugang ist abzulehnen, wenn die Bekanntgabe der Information den Kernbereich der Willens- und Entscheidungsbildung des Magistrats betrifft“. Da die Entscheidungsbildung des Magistrats bereits abgeschlossen ist, trifft dies eindeutig nicht zu.</p>
<p>Im Übrigen hat der Magistrat offenbar übersehen, dass die Regelung im Landesgesetz wie folgt eingeschränkt wird: „Nicht der unmittelbaren Entscheidungsvorbereitung […] dienen regelmäßig Ergebnisse der Beweiserhebung und Gutachten oder Stellungnahmen Dritter“ (§80 Abs. 1 HDSIG)</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Auszüge aus der Begründung des Magistrats</strong><br><strong>für die Zurückweisung der Bürgeranfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetzes</strong><br>&nbsp;</p>
<p>Auszug #1</p>
<p>„Im Laufe des aktuellen Abstimmungsvorgangs mit der Genehmigungsbehörde hat sich herausgestellt, dass die Machbarkeitsstudie in der Fassung von 2024 noch zu ergänzen sei. Die vorzunehmenden Ergänzungen sind noch nicht abgeschlossen. Damit handelt es sich aber bei der Machbarkeitsstudie sowohl in der ursprünglichen als auch in der derzeitigen Fassung, entgegen der damaligen Annahme nur um einen Entwurf, der nicht unter die informationsfreiheitsrechtlichen Regelungen fällt.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auszug #2</p>
<p>„Wird die Studie, auf welchem Weg auch immer, vollständig an die Öffentlichkeit gegeben, könnten ohne weiteres unzutreffende Auslegungen ihres Inhalts und sonstige Fehlinformationen darüber verbreitet werden. Großflächige Diskussionen, die möglicherweise auf unprofessionellen Auslegungen basieren, sind aber geeignet, die Akzeptanz und damit den Erfolg der vorgesehen Änderungen des bestehenden Planfeststellungsbeschlusses in der Öffentlichkeit zu gefährden. „</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auszug #3</p>
<p>„Der Antrag […] ist nach Absatz § 84 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG unbegründet, wenn die Bekanntgabe der Informationen den Kernbereich der Willens- und Entscheidungsbildung der Landesregierung betrifft. Im vorliegenden Fall ist die Machbarkeitsstudie unmittelbare Grundlage der Entscheidung Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum über den Änderungsantrag zum Planfeststellungsbeschluss; die Studie betrifft die Entscheidungsfindung der Behörde in ihrem Kernbereich.“</p>]]></content:encoded>
                <category>Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung</category><category>Bürgerbeteiligung und Demokratie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-439004</guid>
                <pubDate>Mon, 10 Feb 2025 10:18:00 +0100</pubDate>
                <title>Antrag &quot;Menschenwürde erhalten trotz Bezahlkarte&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/parlament/antraege/einzelansicht-antrag/news/antrag-menschenwuerde-erhalten-trotz-bezahlkarte/</link>
                
                <description>Eingereicht für die Stavo am 20.02.2025</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Am 20.12.2024 wurde auch in Hessen die Bezahlkarte für geflüchtete Menschen eingeführt. Als Linksfraktion verurteilen wir diesen Umgang mit Menschen grundlegend und zielen mit unserem Antrag auf eine Umsetzung in Darmstadt im Sinne der Menschen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><i>Antrag:</i></p>
<p>Wir fordern den Magistrat auf, die Leistungsbehörde anzuweisen:</p><ul class="list-normal"><li>Die Bezahlkarte nicht auf Bestands-Leistungsempfangende auszuweiten und die vollständige Überweisung der Leistungen auf die bereits eingeführten Giro-Konten fortzusetzen.<br>&nbsp;</li><li>Im Falle von Erwerbstätigkeit und ergänzendem Leistungsbezug (sog. „Aufstocker“) letztere nicht über die Bezahlkarte abzuwickeln.<br>&nbsp;</li><li>Bei sog. „Analogleistungsempfänger*innen“, also denjenigen Leistungsberechtigten, die nach 36 Monaten einen Anspruch auf Leistungen analog SGB II erwerben, keine Bezahlkarte anzuwenden.<br>&nbsp;</li><li>Das Ermessen hinsichtlich der Bargeldbetrages grundsätzlich weit auslegen. Hierbei ist die Bezahlkarte in Darmstadt so auszugestalten, dass die es bzgl. der Bargeldabhebung keine Beschränkungen gibt und das gesamte verfügbare Geld abgehoben werden kann.<br>​​​​​​​</li></ul><p>Für die Verwendung des Geldes (Erwerb von Dienstleistungen und Waren) werden den Asylsuchenden über die Bezahlkarte keine über die Weisung vom 20.12.2024 hinausgehenden Einschränkungen auferlegt.</p><ul class="list-normal"><li>​​​​​​​Die Ausgabe der Bezahlkarte ist so lange wie möglich auszusetzen. Insbesondere macht die Stadt von ihrem Recht Gebrauch, die Bezahlkarte nicht einzuführen, falls einer der im Einführungsbescheid aufgeführten Punkte eine Fristverlängerung rechtfertigen (siehe Punkt 4.2 des Erlasses zur Einführung der Bezahlkarte)</li></ul><p>&nbsp;</p>
<p>Weiterhin möge der Magistrat darauf hinwirken:</p><ul class="list-normal"><li>Eine Fristverlängerung für die Einführung der Bezahlkarte zu erwirken bis die folgenden Themen rechtssicher und im Sinne der Asylsuchenden Menschen geklärt wurden (Umsetzung SEPA-Lastschriftverfahren/Überweisungen, Zahlungen von Abonnements)<br>​​​​​​​</li><li>Den durch die Einführung und Verwaltung der Bezahlkarte Mehrkosten an die Landesregierung zurückmelden, verbunden mit der Forderung für die so entstandenen Kosten aufzukommen und auf die Einhaltung der Konnexität bestehen<br>&nbsp;</li><li>Sich über den hessischen Städtetag für eine Abschaffung der Bezahlkarte als Instrument für die Leistungsgewährung einzusetzen</li></ul><p>&nbsp;</p>
<p><i>Begründung:</i></p>
<p>In Darmstadt werden gegenwärtig Leistungen an Berechtigte gemäß Asylbewerberleistungsgesetz auf ein Girokonto überwiesen. Dies ermöglicht sowohl den Menschen als auch der Verwaltung einen verhältnismäßig geringen Aufwand und schafft Flexibilität und Selbstbestimmtheit bei der Verwendung des zugewiesenen Geldes.</p>
<p>Die Einführung der Bezahlkarte schränkt die Möglichkeit der Teilhabe von asylsuchenden Menschen erheblich ein. Die Gründe hierfür sind vielfältig.</p>
<p>Die Karte ist in ihrer Ausgestaltung und Nutzbarkeit nicht an ein Girokonto angelegt. So kann nur dort mit der Bezahlkarte bargeldlos bezahlt werden, wo auch eine Zahlung mit einer Visa-Karte möglich wäre. Bereits dies kann zu verhältnismäßig langen Wegen bei den täglichen Besorgungen führen, weil der Laden um die Ecke die Bezahlkarte nicht als Zahlungsmittel annimmt.</p>
<p>Wird zusätzlich dazu eine Bargeldobergrenze eingefügt, wird Menschen mit nur sehr geringen finanziellen Mitteln die Möglichkeit genommen, sich günstig mit dem Lebensnotwendigem zu versorgen. Hierzu gehören regelmäßig Flohmärkte; wie zum Beispiel der bekannte Flohmarkt Am Tiefen See. An diesen Orten können günstig Kleidung und Spielzeug für die Kinder besorgt werden.</p>
<p>Die im Erlass angelegte Möglichkeit zur individuellen Festlegung einer Bargeldobergrenze fordert von neu in Deutschland eingetroffenen Menschen, ohne jede Kenntnis der deutschen Bürokratie und der deutschen Sprache Unmögliches ab. Dies stellt damit keine wirkliche Option für geflüchtete Menschen dar. Es kann als Schikane begriffen werden.</p>
<p>Darmstadt ist seit 05.11.2020 „Sicherer Hafen“. Ein sicherer Hafen für geflüchtete Menschen ist eine Stadt dann, wenn sie diesen ohne Unterstellung Hinterhältigkeit und in Anerkennung ihrer Not offen und wohlwollend entgegentritt. Eine solche Gemeinschaft schränkt nicht ein. Eine solche Gemeinschaft grenzt nicht aus. Eine solche Gemeinschaft ist solidarisch. Für all das steht die Bezahlkarte nicht.</p>
<p>Die Einführung der Bezahlkarte ist in Hessen auf dem Papier erfolgt. Sie wird die Selbstbestimmung geflüchteter Menschen einschränken und ist Sinnbild des gesellschaftlichen Rechtsrucks und der Menschenfeindlichkeit. Als solche kann die Bezahlkarte von einer solidarischen und offenen Gesellschaft nur abgelehnt werden. Um im Rahmen des rechtlich möglichen geflüchtete Menschen nicht mehr als bereits erfolgt einzuschränken und fremd zu bestimmen, soll die Bargeldobergrenze nicht ausgeführt werden und das gesamte Geld zur freien Verfügung stehen. Es sollen Möglichkeiten geschaffen werden, dass SEPA-Verfahren für Überweisungen und Lastschriftverfahren zu verwenden, um unter anderem Mitgliedsbeiträge für Vereine oder auch Abonnements für z.B. Zeitungen und Handyverträge abschließen zu können.</p>
<p>Das Aussetzen der Bargeldobergrenze ist im Rahmen des Erlasses zulässig und wurde auch bereits in Wiesbaden durch den dortigen Sozialausschuss beschlossen.</p>
<p><br><br>Karl-Heinz Böck / Maria Stockhaus / Uli Franke<br>Ann-Christine Sparn / Tamara Hanstein</p>]]></content:encoded>
                <category>Migration und Integration</category><category>Weitere Themen</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-436487</guid>
                <pubDate>Tue, 26 Nov 2024 08:00:00 +0100</pubDate>
                <title>Antrag &quot;Neuer Ort für den OHA e.V.&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/parlament/antraege/einzelansicht-antrag/news/antrag-neuer-ort-fuer-den-oha-ev/</link>
                
                <description>Eingereicht für die Stavo am 10.12.2024</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass für die kulturelle Vielfalt unserer Stadt neben dem Staatstheater oder der Mathildenhöhe auch die künstlerische Betätigung in den vielen kleinen Initiativen und Projekten unverzichtbar ist. Ein Teil dieser Vielfalt findet sich im OHA e.V.<br> <br> <br> Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat:</p>
<p>•&nbsp;Den OHA e.V. bei Suche nach einem neuen Ort zu unterstützen.</p>
<p>•&nbsp;Der neue Ort sollte dem OHA e.V. zeitnah zur angekündigten Räumung zur Verfügung gestellt werden können, damit eine Unterbrechung des Vereinszwecks auf ein Minimum beschränkt bleibt.</p>
<p>•&nbsp;Der Ort soll dem OHA e.V. weiterhin die nötigen Freiheiten zur Umsetzung des Vereinszwecks geben.</p>
<p>•&nbsp;Zur Sicherung der Attraktivität ist eine weiterhin zentrale, gut erreichbare Lage zu bevorzugen.</p>
<p><br> <strong>Begründung:</strong></p>
<p>Im Jahr 2014 wurde vom Darmstädter Architektursommer e.V. in Kooperation mit dem Internationalen Musikinstitut Darmstadt über die Dauer von sechs Wochen eine temporäre Künstlerkolonie oder »Summer School« für experimentelles Bauen und Denken errichtet. Das bis dahin ungenutzte Grundstück am Osthang der Mathildenhöhe wurde hierfür genutzt und seit zehn Jahren regelmäßig kulturell bespielt.</p>
<p>Mit dem Ende der Summer School 2014 kam die Frage nach der künftigen Nutzung der geschaffenen Strukturen auf. Ein Team motivierter Darmstädter Teilnehmer*innen des Projekts arbeitete ein Konzept fürdie Nachnutzung des Osthangs aus und formierte ein Kollektiv: OHA Osthang. Zu Beginn noch vor allem durch Architekt*innen geprägt, ist der OHA e.V. heute eine bunte Mischung von Menschen, die immer wieder verschiedene kulturelle Veranstaltungen organisieren. Der Osthang ist einer der wenigen Orte, die niederschwellig Zugang zu alternativer Kultur in der Darmstädter Innenstadt bieten.</p>
<p>Bei der Stadtverordnetenversammlung im September wurde das Informationszentrum des Welterbes Mathildenhöhe auf dem Gelände des Osthangs beschlossen. Der OHA e.V. hat die Fläche nun bis zum Beginn der Bauarbeiten zu räumen und aktuell auch keine neue Fläche in Aussicht.</p>
<p>Darmstadts Künstler*innenszene soll Raum geben für Kultur von Landesmuseum bis Staatstheater und Golden Leaves Festival bis Osthang.</p>
<p>Damit Kunst und Kultur sich weiterentwickeln und sich entfalten können, brauchen sie eigene offene Räume. Einen dieser Räume bietet der OHA e.V. am Osthang, und er sollte dies auch an einem neuen Ort weiterhin tun können.<br> <br> <br> Karl-Heinz Böck / Maria Stockhaus / Uli Franke<br> Ann-Christine Sparn / Tamara Hanstein</p>]]></content:encoded>
                <category>Kunst und Kultur</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-429149</guid>
                <pubDate>Mon, 22 Apr 2024 23:52:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag &quot;Ökogas und CO2-Gutschriften bei der entega&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/parlament/antraege/einzelansicht-antrag/news/oekogas-entega/</link>
                
                <description>Eingereicht für die Stavo am 02.05.2024</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Hintergrund:</strong></p>
<p>Durch eine Recherche von Correctiv unter dem Titel <a href="https://correctiv.org/aktuelles/klimawandel/2024/04/16/erdgas-die-oekogas-luege" target="_blank" class="link-extern" title="external link" rel="noreferrer">"Die Ökogas-Lüge"</a> wurde belegt, dass die Kompensationsmaßnahmen durch Waldschutzprojekte insgesamt sehr fragwürdig sind und keiner ernsthaften Kontrolle unterliegen. Dies trifft auch auf die 6 Projekte der entega zu, die nach Angaben von Correctiv für den Ausgleich des Ausstoßes von ca. 1,5 Mio Tonnen CO2 genutzt worden sind.</p>
<p>Somit muss das von der entega gelieferte Erdgas bei der Erstellung von CO<sub>2</sub>-Bilanzen entsprechend neu bewertet werden. Außerdem haben die Kundinnen und Kunden anstelle des als klimafreundlich beworbenen und bepreisten Produkts “Ökogas” ganz normales Erdgas erhalten.</p>
<p><strong>Antragstext:</strong></p>
<p>Deshalb fordert die Stadtverordnetenversammlung die entega auf,</p>
<p>1. die laut Recherche fragwürdigen und irreführenden Beschreibungen zu den Klimaschutz-Projekten aus der Werbung für Ökogas insbesondere von der Website zu entfernen, und die höchst zweifelhaften Zahlenangaben zur Bindung von CO<sub>2</sub> durch diese Projekte dort nicht mehr zu verwenden.</p>
<p>2. bis zum von der entega angekündigten Abschluss der Überprüfung des Konzepts für die CO<sub>2</sub>-Kompensation und einer darauf folgenden glaubwürdigen Neuaufstellung des Produkts das gelieferte Erdgas nicht mehr als Ökogas zu bezeichnen.</p>
<p>3. den Endkunden-Preis für Erdgas um den Bestandteil zu senken, der für den Einkauf wirkungsloser CO<sub>2</sub>-Gutschriften verwendet wird, und für ihre Kundinnen und Kunden den Preis auch rückwirkend ab 1.1.2024 entsprechend zu reduzieren und zu erstatten.</p>
<p>Sie beschließt, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt</p>
<p>4. künftig bei der Ermittlung ihres CO<sub>2</sub>-Ausstoßes eine Reduktion durch Kompensationsprojekte nicht mehr mit einbezieht.</p>
<p>5. in allen künftigen Publikationen und Berichten die für die vergangenen Jahre erstellten CO<sub>2</sub>-Bilanzen korrigiert, indem sie die Kompensation von Ökogas durch CO<sub>2</sub>-Gutschriften darin nicht mehr berücksichtigt.</p>]]></content:encoded>
                <category>Klima, Umwelt und Nachhaltigkeit</category><category>Kommunalfinanzen und Stadtwirtschaft</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-417642</guid>
                <pubDate>Wed, 13 Sep 2023 23:52:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag &quot;Erhaltung der Proberäume in der Alten Glasbläserei&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/parlament/antraege/einzelansicht-antrag/news/proberaeume-alte-glasblaeserei/</link>
                
                <description>Behandelt in der Stavo am 28.09.2023</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Antragstext:</strong></p>
<p>Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass für die kulturelle Vielfalt unserer Stadt neben dem Staatstheater oder der Mathildenhöhe auch die künstlerische Betätigung in den vielen kleinen Initiativen und Projekten unverzichtbar ist. Im Bereich der Musik bietet die Alte Glasbläserei hierfür wichtige und kaum ersetzbare Räumlichkeiten.</p>
<p>Sie erklärt ihre grundsätzliche Bereitschaft, die Erhaltung dieser Räumlichkeiten durch die Finanzierung von notwendigen Investitionen aus öffentlichen Mitteln zu ermöglichen.</p>
<p>Der Magistrat der Stadt Darmstadt wird beauftragt,</p><ol> 	<li> 	<p>in Abstimmung mit der ZAS verschiedene zivilrechtliche Konstruktionen (z.B. Pachtvertrag, Teilverkauf) zu prüfen, die eine finanzielles Engagement der Stadt zur Herstellung genehmigungsfähiger Proberäume in der Alten Glasbläserei ermöglichen und eine langfristige Zweckbindung für die kulturelle Nutzung sicherstellen.</p> 	</li> 	<li> 	<p>gemeinsam mit den Mieter*innen einen für diese finanziell tragbaren Umsetzungsplan zu erstellen</p> 	</li> 	<li> 	<p>auf Basis der beiden dem ZAS-Vorstand vorliegenden Gutachten die erforderlichen baulichen Maßnahmen, deren Kosten sowie einen Zeitplan für die Umsetzung zu erstellen.</p> 	</li> 	<li> 	<p>der Stadtverordnetenversammlung über die Ergebnisse dieser Prüfungen zu berichten und ggf. eine Beschlussvorlage für die Umsetzung vorzulegen.</p> 	</li> </ol><p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Die Alte Glasbläserei wird seit 2011 von über 20 Bandprojekten als Zentrum für Proberäume genutzt. Das Gebäude ist ideal für diesen Zweck geeignet, da in der direkten Nachbarschaft auch ohne zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen keine Störungen beklagt werden. Auch und insbesondere unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen Mangels an Proberäume in Darmstadt sind die Räumlichkeiten von großer Bedeutung.</p>
<p>Anfang 2023 wurde festgestellt, dass diese Nutzung nicht genehmigt ist und einer Genehmigung als Proberaumkomplex bauliche Gründe entgegenstehen. Mit der Schließung dieser Proberäume der Alten Glasbläserei wäre die Zukunft vieler Darmstädter Bandprojekte in Gefahr und damit auch ein Teil der kulturellen Vielfalt Darmstadts.</p>
<p>Um die kulturelle Nutzung fortführen sind erhebliche Investitionen erforderlich, die aber im Laufe der Zeit zumindest teilweise durch Mieteinnahmen wieder erwirtschaftet werden könnten (bei einer monatlichen Miete von 100€ pro Band ergäben sich in 20 Jahren Einnahmen in Höhe von ca. 500.000€. Der Investitionsbedarf wird mit einem “hohen sechsstelligen Betrag” (KA Sensfelderweg 8 mit Antwort vom 06.09.2023) angegeben. Diese Investitionen können durch das gebührenfinanzierte ZAS verständlicherweise weder übernommen noch vorfinanziert werden. Diese Rolle müsste die Stadt Darmstadt übernehmen.</p>
<p>Um rechtssicher investieren zu können, wäre der (Teil-)Erwerb des Gebäudes oder auch dessen Pacht zu prüfen und zu verhandeln. Eventuell können auch andere juristische Personen in Form von mieter*innen-getragenen Vereinen geschaffen werden, um eine Basis für den Erhalt der Räumlichkeiten für Bands zu ermöglichen. Diese Arbeit können die ansässigen Bands nicht übernehmen und brauchen daher dringend Unterstützung.</p>
<p>Leider müssen nach aktuellem Stand die meisten Band ihre Proberäume demnächst verlassen. Mit dem Beschluss des vorliegenden Antrags kann ihnen die Stadt eine Perspektive aufzeigen und klarstellen, dass es Bemühungen gibt, diese Räume zu erhalten.</p>]]></content:encoded>
                <category>Kunst und Kultur</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-417643</guid>
                <pubDate>Mon, 05 Jun 2023 23:56:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag &quot;Rücknahme der RMV-Preiserhöhung&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/parlament/antraege/einzelansicht-antrag/news/ruecknahme-der-rmv-preiserhoehung/</link>
                
                <description>Behandelt in der Stavo am 20.07.2023</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Antragstext:</strong></p>
<p>Der RMV hat angekündigt, dass in der heutigen Sitzung des RMV-Aufsichtsrats eine neuerliche Tariferhöhung von 8,2% zu beschließen.</p>
<p>Die Stadtversammlung möge daher beschließen:</p><ol> 	<li> 	<p>Die Stadt Darmstadt kritisiert die enormen Preiserhöhungen und fordert den Aufsichtsrat des RMV auf, diese zurückzunehmen.</p> 	</li> 	<li> 	<p>Das Land Hessen wird aufgefordert, eine ökologische und sozial gerechte Verkehrswende zu ermöglichen und dazu den ÖPNV so zu finanzieren, dass die Fahrpreise für alle leistbar und attraktiv sind.</p> 	</li> </ol><p><br> <strong>Begründung:</strong></p>
<p>Drei Monate 9-Euro-Ticket haben gezeigt, dass gerade Menschen mit geringem Einkommen dadurch neue Freiheiten erlangten. Somit profitierten besonders Menschen, die sich weder ein Sozialticket noch regelmäßige Einzelfahrten leisten konnten.</p>
<p>Darüber hinaus haben jedoch sehr viele weitere Menschen, sowohl Nutzer*innen des ÖPNV als auch Neu-Kund*innen, von diesem geringen Preis profitiert und ihren Wirkungskreis ausweiten können. Diesem Gedanken wurde mit dem Deutschlandticket Rechnung getragen. Das 49-Euro-Ticket ist damit ein Schritt in die richtige Richtung, er geht jedoch nicht weit genug, denn ein nicht unerheblicher Teil unserer Gesellschaft kann sich diese 49-Euro nicht leisten, kann nicht Wochen im Voraus abschätzen, ob am Ende des Nutzungsmonats noch Geld übrig ist, das für dieses Ticket ausgegeben hätte werden können.</p>
<p>Menschen mit geringem Einkommen sind folglich auf die Fahrkarten des sogenannten Bartarifs angewiesen. Menschen mit geringem Einkommen werden von dieser Tariferhöhung besonders betroffen sein.</p>
<p>Die Notwendigkeit der Tarifpreiserhöhung zeigt aber auch deutlich, dass der ÖPNV weiterhin unterfinanziert ist. Die Kommunen sind nicht in der Lage diesen, ohne die Unterstützung des Landes auskömmlich zu finanzieren. Belastend wirken dabei die notwendigen Angebotsverbesserungen, die aufgrund der Clean Vehicle Directive der EU notwendige Umstellung auf saubere Antriebe oder eben auch die allgemeine Preissteigerung.</p>
<p>Darmstadt braucht die Verkehrswende. Hessen braucht die Verkehrswende. All das braucht eine gute Finanzierung durch das Land Hessen. Doch der Eigenanteil des Landes Hessen ist im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr gering. Dieser Anteil muss aufgestockt werden, um Preiserhöhungen wie die für dieses Jahr geplanten zu vermeiden.</p>]]></content:encoded>
                <category>Arbeit, Gesundheit und Soziales</category><category>Mobilität</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-410932</guid>
                <pubDate>Mon, 05 Jun 2023 11:59:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag &quot;Innenstadt-Feste für alle&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/parlament/antraege/einzelansicht-antrag/news/innenstadt-feste-fuer-alle/</link>
                
                <description>Behandelt in der Stavo am 20.07.2023</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Antragstext:</strong></p>
<p>Die Stadt Darmstadt erteilt künftig Sondernutzungserlaubnisse für die Sperrung von Verkehrsanlagen im Bereich der Innenstadt nur für Veranstaltungen, die zu einem erheblichen Anteil für alle frei zugänglich sind.</p>
<p><strong>Begründung</strong>:</p>
<p>Die Entwicklung des Schlossgrabenfests von einem regional orientierten „Fest für alle“ mit einem nennenswerten Anteil lokaler und regionaler Bands zur einem kommerziellen Großereignis mit zahlreichen nationalen und internationalen Top-Acts sorgt zunehmend für Unmut in der Stadtgesellschaft. Das zeigen persönliche Gespräche, Diskussionen in sozialen Medien und auch etliche Leserbriefe in der Lokalpresse.</p>
<p>Mit unserem Antrag wollen wir nicht die Kritik an der Lautstärke des Fests aufgreifen. Diese war auch bei früheren Festen mit freiem Zugang schon sehr hoch. Die Suche nach einem Kompromiss zwischen urbanem Leben und dem Bedürfnis nach Ruhe ist eine politische Daueraufgabe, die nicht nur das Schlossgrabenfest betrifft und zu deren Lösung dieser Antrag keinen Beitrag leisten soll.</p>
<p>Hier geht es um die Frage, ob und unter welchen Bedingungen die vorübergehende Privatisierung des öffentlichen Raums für kommerzielle Zwecke akzeptiert werden kann.</p>
<p>Wie viele andere Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt bedauern die Antragstellenden, dass das Fest seinen regionalen Charakter verloren und sich zunehmend von der Stadtgesellschaft entfremdet hat. Durch die Fokussierung des Programms auf nationale und internationale Berühmtheiten sind der Einzugsbereich und die Größe des Fests immer weiter angewachsen, was seit dem vorigen Jahr dazu geführt hat, dass die Veranstalter den freien Zugang zu den Konzerten komplett aufgegeben haben. Damit wurde eine wichtige Verbindung zur Stadtgesellschaft gekappt.</p>
<p>Eine Großveranstaltung, die die Bürgerinnen und Bürger zwar erheblich beeinträchtigt, ihnen aber keinen freien Zugang bieten kann, gehört nicht ins Zentrum der Stadt.</p>
<p>Der Antrag ist ein Kompromiss zwischen einem innenstädtischen Musikfestival für alle, so wie wir es uns wünschen würden, und der heutigen Realität des Schlossgrabenfests: es soll möglich bleiben, für einen Teil der Konzerte Eintritt zu erheben, aber der Veranstalter muss ein Konzept vorlegen, mit dem ein erheblicher Teil des Festivals jedoch frei zugänglich bleibt. Dies könnte insbesondere durch freien Eintritt an bestimmten Festival-Tagen, an den Nachmittagen oder in bestimmten Bereichen des Festgeländes erfolgen.</p>]]></content:encoded>
                <category>Kunst und Kultur</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-408013</guid>
                <pubDate>Mon, 13 Mar 2023 11:59:00 +0100</pubDate>
                <title>Antrag &quot;Nicht wetterfeste Beschriftungen im Öffentlichen Raum&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/parlament/antraege/einzelansicht-antrag/news/antrag-anpassung-gefahrenabwehrverordnung-satzung-374/</link>
                
                <description>Zur Abschaffung des Bußgelds für Kreidezeichnungen - Behandelt in der Stavo am 23.03.2023</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Antragstext:</strong></p>
<p>Der Magistrat wird beauftragt, die Gefahrenabwehrverordnung&nbsp;(Satzung 374) in §4 Abs. 1 so anzupassen, dass nur eine dauerhafte Beeinträchtigung der Straßen, Wege und Plätze durch Sprühen oder Beschriften unter die Regelung fällt.</p>
<p>Malereien, Botschaften oder Graffiti, die nach kurzer Zeit ohne Aufwand der Stadt durch den Einfluss des Wetters getilgt werden, sollen nicht geahndet werden.</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>§4 Abs. 1 der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung regelt das Folgende:</p>
<p>„<em>(1) Es ist verboten, Straßen, Wege und Plätze, Grünanlagen sowie die auf, an und in diesen befindlichen Einrichtungen, insbesondere Gebäude und sonstige bauliche Anlagen, Immobilien des ÖPNV, ebenso Bäume und Pflanzen unbefugt</em></p>
<p><em>1. zu bemalen, zu besprühen, zu beschriften, zu beschmieren oder auf andere Art und Weise zu beschädigen“</em></p>
<p>Verschiedene zivilgesellschaftliche Akteure sind bereits auf Basis dieser Satzung und insbesondere dieses Abschnitts durch das Ordnungsamt mit Bußgeldbescheiden belegt worden. Hierzu gehören Klimaaktivist*innen genauso wie „Catcalls of Darmstadt“</p>
<p>Die Initiative „Catcalls of Darmstadt“ setzt sich mit ihrer Arbeit gegen sexuelle Übergriffe im öffentlichen Raum ein. Als Arbeitsmittel verwenden sie handelsübliche Straßenkreide. Mit dieser werden die Zitate der Täter am Ort des Geschehens niedergeschrieben. Sexuelle Übergriffe werden so für viele Menschen sichtbar. Am 22. November 2022 wurde die Initiative „Catcalls of Darmstadt“, mit dem Preis „Gesicht zeigen“ ausgezeichnet. Und trotzdem sehen sie sich Bußgeldbescheiden gegenüber.</p>
<p>Dies scheint ein übermäßig hartes Vorgehen gegen eine Aktionsform zu sein, die sich eines vergänglichen Mediums bedient; der Straßenkreide.</p>
<p>Zusätzlich wird Sprühkreide als Form des künstlerischen oder politischen Ausdrucks verwendet. Diese ist ebenfalls wasserlöslich und verschwindet nach einem intensiven Regenguss wieder spurlos und ohne Schadwirkung. Durch das Verwenden von Sprühkreide auf Straßen erweitern Aktivist*innen den Ausdruck ihrer Demonstrationen und können so ohne dauerhaften Schaden für die Umgebung ihre Botschaften darlegen.</p>
<p>Zumal: Kinder nutzen Straßenkreide regelmäßig. Sie ist in jedem Spielzeugladen käuflich zu erwerben. Und auch Kinder dürften ihre Kreide nicht mehr im öffentlichen Raum benutzen, ginge es nur nach der Darmstädter Gefahrenabwehrverordnung.</p>
<p>Daher scheint es angemessen, die Präventionskonvention an dieser Stelle anzupassen und „nicht dauerhafte Verschmutzungen“ als Ausnahme für den Regelungsgegenstand des §4 aufzunehmen.</p>]]></content:encoded>
                <category>Gleichstellung, Feminismus und Queerness</category><category>Öffentliche Ordnung und Katastrophenschutz</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-406584</guid>
                <pubDate>Thu, 09 Feb 2023 13:20:26 +0100</pubDate>
                <title>Antrag &quot;Ratenzahlung und Strafanzeigen Fahrausweisprüfung&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/parlament/antraege/einzelansicht-antrag/news/antrag-ratenzahlung-und-strafanzeigen-fahrausweispruefung/</link>
                
                <description>Behandelt in der Stavo am 23.2.2023</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat wie folgt:</strong></p>
<p>1.Für die im Rahmen der Fahrausweisprüfung erstellten erhöhten Beförderungsentgelte (EBE) wird ein Konzept für eine flexible Ratenzahlung erarbeitet und zügig vor der Sommerpause umgesetzt.</p>
<p>2.Auf das Stellen einer Strafanzeige wird künftig verzichtet. Lediglich der zivilrechtliche Anspruch auf Erhebung des Erhöhten Beförderungsentgeltes bleibt bestehen.</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Mittels zweier Kleiner Anfragen konnte das System der Fahrausweisprüfung in Darmstadt rudimentär nachvollzogen werden. Besonders ins Auge stachen dabei die beiden Aspekte der fehlenden Möglichkeit in Raten zu zahlen als auch der gestellten Strafanzeigen.</p>
<p>Betroffenheit allgemein:</p>
<p>In den Jahren 2018 bis 2021 wurden insgesamt 22.679 Beanstandungen bei der Fahrausweiskontrolle festgehalten. Davon waren 5.271 Feststellungen (23%) sogenannte 7-Euro-Fälle; bei denen bei nachträglichem Vorzeigen des Fahrausweises eine Reduktion umgesetzt werden konnte. 17.408 Feststellungen (77%) waren nicht reduzierte Fälle. Hier wurden jeweils 60 Euro erhöhtes Beförderungsentgelt fällig. Insgesamt wurde die Barzahlerquote mit ca. 20% benannt. Ca. 3.500 Personen konnten im Fahrzeug bezahlen und mussten dabei ihre Personalien nicht angeben. Eine Strafverfolgung ist hier aufgrund der selbstgewählten Grenze von zwei Feststellungen einer Person innerhalb von drei Monaten nicht möglich. Es verbleiben ca. 14.000 Feststellungen mit Erfassung der Personalien.</p>
<p>Ratenzahlung:</p>
<p>Die Barzahlung im Bus ist regelmäßig nur Menschen mit einem bestimmten Einkommen möglich. Die Zahlung von 60 Euro wird Menschen mit geringem Einkommen aber nicht dadurch ermöglicht, dass die Zahlung innerhalb der kommenden sieben Tage umzusetzen ist. Eine nicht fristgerecht erfolgte Zahlung führt zu weiteren Schritten im Inkasso-Prozess; beginnend mit einer Mahnung. Die Kosten steigen. Diese Mehrbelastung der festgestellten Fahrgäste kann durch eine Ratenzahlung verhindert werden und ist bundesweit übliches Verfahren.</p>
<p>Strafanzeige:</p>
<p>In den Jahren 2018 bis 2021 wurden 2.763 Strafanzeigen gestellt. Da eine Strafanzeige regelmäßig nach zweimaliger Feststellung innerhalb von drei Monaten erfolgt, liegen hinter jeder Strafanzeige zwei EBE; also 5.526 Feststellungen. Es werden folglich ca. 32% aller Feststellung bzw. ca. 40% aller nicht bar vor Ort beglichenen Feststellungen zu Anzeige gebracht.</p>
<p>Die Anzeigen, zumindest im erfragten Zeitraum (2018 bis 2021), haben zu keinem Zeitpunkt zu einer Verurteilung führten. Deren Nutzen kann folglich als nicht geben festgestellt werden.</p>
<p>Das “Erschleichen von Leistungen” ist als Antragsdelikt definiert. Das Verkehrsunternehmen kann daher selbstständig auf eine Anzeige verzichten.</p>]]></content:encoded>
                <category>Arbeit, Gesundheit und Soziales</category><category>Mobilität</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-404203</guid>
                <pubDate>Wed, 30 Nov 2022 16:38:00 +0100</pubDate>
                <title>Haushaltsantrag &quot;Kostenloses oder vergünstigtes Mittagessen in Krippe, Kita und Hort&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/parlament/antraege/einzelansicht-antrag/news/haushaltsantrag-kita-essen/</link>
                
                <description>Behandelt im Haupt- und Finanzausschuss am 01.12.2022</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Antragstext:</strong></p>
<p>Es werden Mittel bereitgestellt für das Angebot eines reduzierten oder kostenlosen Mittagessens in Krippe, Kita und Hort.</p>
<p>Unterstützt werden Familien mit mehr als einem minderjährigen Kind.</p>
<p>Das Mittagessen soll kostenlos sein für Kinder in der Krippe und im Hort sowie in der Kita, wenn Modul C oder D gebucht ist. Kinder in Modul A und B erhalten eine Reduzierung auf den halben Preis.</p>
<p>Hierfür ist ein Budget von 2,5 Mio € im Haushalt vorzusehen.</p>
<p><br> <strong>Begründung und Berechnung</strong></p>
<p>Die Energie- und Inflationskrise bringt immer mehr Haushalte in ernste finanzielle Schwierigkeiten. Die Ausgestaltung der Hilfprogramme der Bundes- und Landesregierung sind noch nicht bekannt, es scheint aber sicher dass sie die Probleme nur lindern können. Die Kommunen sind ebenfalls gefordert, mit ihren Möglichkeiten gezielt diejenigen Haushalte zu entlasten, die Unterstützung am stärksten benötigen.</p>
<p>Vor diesem neuen Hintergrund reicht es nicht aus, Ermäßigungen bei städtischen Leistungen wie bisher an den Bezug von Sozialleistungen (Teilhabecard) zu binden. Es müssen breitere Schichten erreicht werden. Eine zusätzliche Einkommensprüfung (z.B. bezüglich der Armutsgefährdungsschwelle) ist mit Aufwand für alle Beteiligten und mit Kosten für die Stadt verbunden. Einfacher ist es, Vergünstigungen in Bereichen einzuführen, wo es in der Natur der Sache liegt, dass überdurchschnittlicher Unterstützungsbedarf vorliegt.</p>
<p>In diesem Sinne setzt die Befreiung von der Kostenbeteiligung am Kita-Essen bei jungen Familien mit Kindern an, die im Vergleich zur gesamten Gesellschaft im Durchschnitt finanziell schlechter gestellt sind. Mit dem zusätzlichen Kriterium, dass die Vergünstigung erst ab dem zweiten Kind gilt wird die Zielgenauigkeit noch geschärft.</p>]]></content:encoded>
                <category>Arbeit, Gesundheit und Soziales</category><category>Kinder und Jugend</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-401646</guid>
                <pubDate>Mon, 10 Oct 2022 16:38:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag &quot;Vergünstigtes Basiskonto für Menschen mit niedrigem Einkommen bei der Sparkasse&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/parlament/antraege/einzelansicht-antrag/news/antrag-kostenloses-basiskonto-fuer-menschen-mit-niedrigem-einkommen-bei-der-sparkasse/</link>
                
                <description>Behandelt in der Stavo am 02.02.2023</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Antragstext:</strong></p>
<p>Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Darmstadt spricht sich dafür aus, dass die Sparkasse Darmstadt für Inhaberinnen und Inhaber der Teilhabecard ein vergünstiges Basiskonto anbietet.</p>
<p>Diese Kontoführungsgebühren sollen die festen Kosten eines „Giro Flex“-Kontos nicht überschreiten, Standard-Transaktionen sollen aber im Unterschied zu diesem kostenlos sein.</p>
<p>Der Magistrat wird beauftragt, mit den dafür zuständigen Gremien der Sparkasse Darmstadt entsprechende Gespräche zu führen. Gleichzeitig werden die kommunalen Vertreterinnen und Vertreter im Verwaltungsrat aufgefordert, sich für dieses Anliegen einzusetzen.</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Für Menschen mit geringem Einkommen wird es immer schwieriger, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Zu den unaufhörlich steigenden Kaltmieten kommt nun ein dramatischer Anstieg der Energiekosten und die Inflation bei vielen Waren des Grundbedarfs hinzu. Dies ist für uns ein Anlass, über Möglichkeiten zur Entlastung nachzudenken.</p>
<p>Zur Unterstützung der Betroffenen kann die kommunale Ebene beitragen, indem sie etwa die Gebühren für kommunale Dienstleistungen absenkt. Dazu sehen wir bei den Kontoführungsgebühren bei der Sparkasse ein Potential.</p>
<p>Das „Flatrate“-Basiskonto ohne zusätzliche Gebühren kostet 8,99 Euro monatlich. Das ist für Menschen, die nach Abzug der Warmmiete nur noch wenige Hundert Euro zur Verfügung haben, zu teuer. Das „Giro-Flex“ kostet nur 2,99 Euro, allerdings entstehen für jede Kontobewegung erhebliche Gebühren. Bei 20 Kontobewegungen und Abhebungen entstehen die gleichen Kosten wie beim Flatrate-Konto. Die Gebühren sind besonders hoch, wenn der Kunde oder die Kundin diese nicht online abwickeln kann.</p>
<p>Wir daher schlagen vor, das günstige Giro-Flex-Konto für die genannte Personengruppe in ein Flatrate-Konto umzuwandeln.</p>]]></content:encoded>
                <category>Arbeit, Gesundheit und Soziales</category><category>Kommunalfinanzen und Stadtwirtschaft</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-397849</guid>
                <pubDate>Tue, 12 Jul 2022 14:04:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag &quot;Veröffentlichung Gutachten und Studien&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/parlament/antraege/einzelansicht-antrag/news/antrag-veroeffentlichung-gutachten-und-studien/</link>
                
                <description>Behandelt in der Stavo am 21.07.2022</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Vorbemerkung:</strong></p>
<p>Die Stadtverordneten wurden durch die Bürger*innen Darmstadts gewählt. Ihnen schulden sie daher auch Rechenschaft. Dies gilt für die jeweils eigene Arbeit aber auch für die Grundlagen von Entscheidungen. Häufig bilden Gutachten oder Studien die Grundlage für Vorlagen des Magistrats und somit für Entscheidungen der Stadtverordneten.</p>
<p><strong>Antragstext:</strong></p>
<p>1. Alle als "nicht öffentlich" gekennzeichneten Gutachten und Studien, die Magistratsvorlagen seit dem 01.01.2017 beigefügt waren oder auf die sie sich berufen, werden erneut bzgl. ihrer öffentlichen Zugänglichkeit überprüft. Es erfolgt eine Vorlage zum weiteren Umgang mit den Unterlagen zur Entscheidung durch die Stadtverordnetenversammlung.</p>
<p>2. Alle Gutachten und Studien, die Magistratsvorlagen beigefügt werden oder auf die sie sich berufen, werden künftig öffentlich im Parlamentsinformationssystem bereitgestellt. Sollten Ausnahmen notwendig sein, sind diese zu begründen und durch die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.</p>
<p>3. Alle Gutachten und Studien aus allgemeinem Verwaltungshandeln werden öffentlich bereitgestellt.</p>
<p>4. Bei der Vergabe von entsprechenden Aufträgen ist darauf zu achten, dass die Stadt mit dem Gutachten auch das Eigentum am erlangten Wissen und somit die Rechte zur Veröffentlichung erwirbt.</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Die Stadtverordneten und der Magistrat sollen im Sinne der Bürger*innen der Stadt Darmstadt arbeiten. Um ihre Vertreter*innen und deren Arbeit kontrollieren zu können, benötigen die&nbsp;Bürger*innen alle notwendigen Daten und Informationen, die auch den Stadtverordneten vorgelegen haben. Dies Transparenz ist eine wichtige Voraussetzung, um die Entscheidungen des Magistrats und der Stadtverordneten zu überprüfen und kritisieren.</p>
<p>Bei der Veröffentlichung von Unterlagen ist stets von der Prämisse des*der mündigen Bürger*in auszugehen. Eine mögliche Fehlinterpretation der Daten ist keine hinreichende Begründung für die Ablehnung einer öffentlichen Bereitstellung von Gutachten und Studien oder ähnlichen gelagerten Dokumenten.</p>]]></content:encoded>
                <category>Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung</category><category>Bürgerbeteiligung und Demokratie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-397848</guid>
                <pubDate>Tue, 12 Jul 2022 13:59:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag &quot;Einführung einer Differenzierung der Parkgebühren für Anwohner&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/parlament/antraege/einzelansicht-antrag/news/antrag-einfuehrung-einer-differenzierung-der-parkgebuehren-fuer-anwohner/</link>
                
                <description>Behandelt in der Stavo am 21.07.2022</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Vorbemerkung:</strong></p>
<p>Mit der seit dem 22.01.2022 gültigen Anpassung der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen der Landesregierung im Bereich der hessischen Landesverwaltung (Delegationsverordnung) vom 12. Dezember 2007 wurde der § 16 Straßenverkehrsgesetz neu gefasst. Dieser delegiert das Erlassen von Gebührenordnungen an die Gemeinden. Ausgangspunkt dafür war die vorherige Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes unter §6a Gebühren Abs. 5a, wonach bei der Bemessung der Gebühren nun auch die "Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlicher Wert oder der sonstige Nutzen der Parkmöglichkeiten für die Bewohner" berücksichtigt werden können.</p>
<p><strong>Antragstext:</strong></p>
<p>Der Magistrat wird beauftragt,</p>
<p>1. bei der Festlegung der Gebühren für Anwohnerparkausweise künftig den Platzbedarf des Fahrzeugs zu berücksichtigen und dabei das Gewicht als Kriterium heranzuziehen.</p>
<p>2. für Fahrzeugklassen bis zur Mittelklasse bleibt es bei der bisherigen Gebühr von 10 Euro/Monat, für größere Fahrzeuge wird ein angemessener Aufschlag erhoben.</p>
<p>3. für Inhaberinnen und Inhaber der Teilhabecard wird die Gebühr auf die Hälfte reduziert.&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Die Stadt Tübingen hat als erste größere Kommune die Möglichkeiten, die das eingangs genannten Gesetzes nun bietet, im Sinne unseres Antrags genutzt. Im Vordergrund steht dort der Platzbedarf eines großen und damit auch schweren Fahrzeugs, das entsprechend mehr Straßenraum in Anspruch nimmt.</p>
<p>Ein willkommener Nebeneffekt dieser Regelung ist eine gewisse ökologische und soziale Lenkungswirkung, da große und schwere Fahrzeuge im Normalfall besonders klimaschädlich sind und eine größere Gefahr im Straßenverkehr darstellen.</p>
<p>In Tübingen wurde eine Schwelle von 1.800 kg definiert, wobei die Definition des Kraftfahrtbundesamts für die Kategorien Minis, Kleinwagen, Kompaktklasse, Mittelklasse oder Mini-Vans herangezogen wurde. Bei Elektrofahrzeugen wird das Gewicht der Batterie durch einen Aufschlag von 200kg berücksichtigt. Oberhalb dieser Schwelle wird eine Gebühr in Höhe von 180 Euro erhoben, für normal dimensionierte Stadtfahrzeuge beträgt sie wie bei uns 120 Euro. Eine 50%-Ermäßigung für einkommensschwache Haushalte wird auch dort gewährt. Diese seit einem halben Jahr umgesetzten Regelungen können als Orientierung für die Umsetzung des Antrags dienen.</p>]]></content:encoded>
                <category>Arbeit, Gesundheit und Soziales</category><category>Mobilität</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-394956</guid>
                <pubDate>Thu, 19 May 2022 11:52:00 +0200</pubDate>
                <title>Dringlichkeitsantrag für die Freilassung von Marlene Förster und Matej Kavcic</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/parlament/antraege/einzelansicht-antrag/news/antrag-marlene-matej/</link>
                
                <description>Fraktionsübergreifende Initiative in der Stavo am 19.05.2022</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Antragstext:</strong></p>
<p>Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut und muss in der ganzen Welt gelten. Unabhängige&nbsp;Berichterstattung aus Krisengebieten ist wichtig und muss überall möglich sein. Journalist*innen&nbsp;dürfen nicht auf Grund der Ausübung Ihrer Tätigkeit verhaftet werden.&nbsp;</p>
<p>Deshalb nimmt die Stadtverordnetenversammlung besorgt zur Kenntnis, dass die in Darmstadt&nbsp;geborene und aufgewachsene Journalistin Marlene Förster und ihr slowenischer Kollege Matej&nbsp;Kavčič bei ihrer Arbeit im Irak festgenommen wurden und mittlerweile seit über vier Wochen vom&nbsp;Geheimdienst inhaftiert sind. Die beiden Journalist*innen hatten in dem Gebiet Sinjar an einer&nbsp;Reportage über die bedrängte ezidische Gesellschaft gearbeitet und sind nun selber in Bedrängnis&nbsp;geraten. Nach Information der Botschaft lautet der Vorwurf Spionage und Verstoß gegen den&nbsp;Aufenthaltstitel.&nbsp;</p>
<p>Wir teilen die Sorge um die Gesundheit und Unversehrtheit von Marlene Förster und Matej Kavčič,&nbsp;und stehen in dieser schweren Zeit an der Seite ihrer Angehörigen und ihrer Freundinnen und&nbsp;Freunde.</p>
<p>Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt, dass das Auswärtige Amt den konsularischen Kontakt&nbsp;zu Marlene Förster hergestellt hat und im Rahmen des Schengen-Abkommens auch den&nbsp;slowenischen Staatsbürger Matej Kavčič betreut.&nbsp;</p>
<p>Sie richtet die dringende Bitte an das das Auswärtige Amt und die deutsche Botschaft im Irak, bei&nbsp;den irakischen Behörden mit hoher Priorität auf die Freilassung der beiden Inhaftierten hinzuwirken.</p>
<p><br> Lest auch unsere <a href="https://www.uli-franke.de/2022/05/20/wir-haben-einen-positiven-blick-auf-die-gesellschaftlichen-entwicklungen-in-der-syrischen-region-rojava-und-auch-im-benachbarten-ezidischen-siedlungsgebiet/" target="_blank" class="link-extern" title="external link" rel="noreferrer">Rede </a>in der Debatte zu diesem Antrag</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Der folgende gemeinsam mit SPD, UWIGA/WGD und der Stadtverordneten Mandy Neumann eingereichte Antrag wurde durch den obigen Kompromiss ersetzt:</em></p>
<p><strong>Für Pressefreiheit weltweit: #FreeMarleneAndMatej<br> Marlene Förster und Matej Kavčič verdienen Unterstützung und Solidarität</strong></p>
<p>Die Stadtverordneten sind bestürzt, dass die in Darmstadt geborene und aufgewachsene Journalistin Marlene Förster und ihr slowenischer Kollege Matej Kavčič bei ihrer Arbeit im Irak festgenommen wurden und mittlerweile seit über vier Wochen vom Geheimdienst inhaftiert sind. Ein Tatvorwurf wurde bisher nicht offiziell genannt. Ihre engagierte Recherche vor Ort galt den gesellschaftlichen Entwicklungen und der aktuellen Situation der Jesidinnen und Jesiden in der irakischen Region Sinjar, die im Jahre 2014 von der Vernichtung durch den sogenannten Islamischen Staat bedroht waren und in deren Gebiet auch heute noch kein Frieden eingekehrt ist. Die beiden mutigen Reporter*innen sind bei dem Versuch, Informationen über die bedrängte jesidische Gesellschaft an die Öffentlichkeit zu bringen, nun selber in Bedrängnis geraten. Sie haben Respekt und Solidarität verdient.</p>
<p>Stadtverordnetenversammlung erklärt ihre Solidarität mit Marlene Förster und Matej Kavčič, und sie steht an der Seite ihrer Mutter Lydia Förster, ihrer Angehörigen und ihrer Freundinnen und Freunde.</p>
<p>Sie richtet die dringende Bitte an das deutsche Außenministerium, bei den irakischen Behörden mit hoher Priorität auf die Freilassung der beiden Inhaftierten zu drängen, und sie fordert die irakische Regierung auf, die Pressefreiheit zu respektieren.</p>]]></content:encoded>
                <category>Internationales und Partnerstädte</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-397938</guid>
                <pubDate>Tue, 03 May 2022 15:23:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag &quot;Maßnahmen zur Sicherung des Bahnüberganges „Am Judenteich&quot;&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-darmstadt.de/parlament/antraege/einzelansicht-antrag/news/antrag-massnahmen-zur-sicherung-des-bahnueberganges-am-judenteich/</link>
                
                <description>Behandelt in der Stavo am 21.07.2022</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Antragstext:</strong></p>
<p>Der Magistrat wird beauftragt,</p>
<p>1.<br> Die bestehenden Umlaufschranken werden auf Durchgangsmaße von 1,50 m entsprechend Empfehlungen der TU Dresden (siehe Anlage) aufgeweitet. Hierzu wird vorab Benehmen mit dem Eisenbahn-Bundesamt und der Deutschen Bahn hergestellt und eine Planfeststellung eingeleitet. Wegen Dringlichkeit wird eine vorläufige Anordnung gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz beantragt.</p>
<p>2.<br> Außerdem wird als endgültiger Zustand eine technische Sicherung mit einer Vollschrankenanlage angestrebt. Hierzu wird ein Planfeststellungsverfahren betrieben mit Kostenteilung entsprechend Eisenbahnkreuzungsgesetz in der Fassung vom 13. März 2020.</p>
<p>3.<br> Die Planungskosten hierfür werden zunächst wegen Eilbedürftigkeit von der Stadt Darmstadt übernommen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Der Weg „Am Judenteich“ mit dem Bahnübergang über die Odenwaldbahn ist Teil des Schulweges der Grundschulkinder des Edelsteinviertels. Grundschulkinder sind nur eingeschränkt in der Lage, die Geschwindigkeit sich nähernder Eisenbahnfahrzeuge zum sicheren Überqueren einzuschätzen. Daher wird eine Schrankenanlage angestrebt.</p>
<p>Ein weiterer Fall unmittelbarer Gefahr sind die Maße der vorhandenen Umlaufsperren, die ein Passieren mit Fahrradanhängern und Lastenrädern ohne Rangieren nicht erlauben.</p>]]></content:encoded>
                <category>Mobilität</category>
                
            </item>


        </channel>
    </rss>


