Kleine Anfrage "Aussetzung des Bürgerbudgets 'Unser Projekt für die Stadt'"

Uli Franke

Vorbemerkung

Mit der Vorlage 2018/0325 hatte die Stadtverordnetenversammlung eine Weiterentwicklung des Bürgerhaushalts beschlossen, wonach jährlich ein Bürgerbudget unter dem Titel „Unser Projekt für die Stadt“ in Höhe von 32.000 Euro bereitgestellt und auf Vorschlag einer Bürgerjury verteilt wird. Laut der Vorlage sollte dieses Bürgerbudget nach 2020 zunächst evaluiert und nach erfolgreicher Bewertung weitergeführt werden.

In der Sitzung des HFA am 30.11.2023 teilte der Stadtkämmerer mit, dass der Vorschlag der Jury zur Verteilung des Bürgerbudgets 2022 vom Magistrat nicht akzeptiert und die entsprechende Vorlage endgültig gestoppt wurde. Grund dafür sei, dass die Jury Förderanträge bewilligt hätte, die nicht dem Sinn des Bürgerhaushalts entsprechen und daher nicht förderfähig sind.

Der Website der Stadt ist außerdem zu entnehmen, dass der andere Strang des Bürgerhaushalts „Unser Vorschlag für die Politik“ überarbeitet und daher bis auf weiteres nicht angeboten wird. Der (Neu-)Beginn des Bürgerbudgets „Unser Projekt für die Stadt“ wird dort für Herbst 2023 angekündigt. Zur Abgabe von Vorschlägen für 2023 wird jedoch nicht aufgerufen (Stand 2.12.2023).
 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat

1.
Wann und aus welchem Grund hat der Magistrat den Vorschlag der Bürgerjury zur Verteilung des Bürgerbudgets 2022 endgültig zurückgewiesen?

2.
Hat das Büro der Bürgerbeauftragten die 2022 eingegangenen Vorschläge vor der Weitergabe an die Jury bezüglich Umsetzbarkeit, Gemeinwohl, Rechtskonformität und Folgekosten geprüft, so wie es in Vorlage 2018/0325 vorgesehen ist?

3.
Warum kam es nicht in Frage, den Vorschlag zur Überarbeitung an die Jury zurück zu geben und ihn später in veränderter Fassung zu beschließen?

4.
Wurden die Bürgerjury und die Antragstellenden darüber informiert, dass der Magistrat das Bürgerbudget 2022 gestoppt hat? Wenn nein, warum nicht?

5.
Wurde in Betracht gezogen, eine neue Jury zu benennen, die das Vertrauen des Magistrats genießt? Wenn nein, warum nicht?

6.
Hat der Magistrat mit der Suspendierung des Bürgerbudgets 2022 das Angebot „Unser Projekt für die Stadt“ auch mit Wirkung für künftige Jahre beendet?

Wenn Frage 6 verneint wurde:

7.
Werden die Anträge aus 2022 in die nächste Runde des Bürgerbudgets übernommen, sofern die Förderfähigkeit gegeben ist?

8.
Ist das Bürgerbudget 2023 – wie auf der städtischen Website angekündigt – bereits eröffnet? Wenn nein, wann beginnt die Einreichungsfrist?

9.
Wurden die Regeln oder Abläufe für das Bürgerbudget 2023 gegenüber der fehlgeschlagenen Ausschreibung 2022 verändert?

Wenn Frage 6 bejaht wurde:

10.
Mit Beschluss der Vorlage 2021/0227 vom 23.9.2021 wurde die Finanzierung der Lokalen Agenda 21 beendet und ein Teil ihrer Mittel in das Bürgerbudget übertragen. Die Agenda-Themengruppe wurde zur Finanzierung ihrer Arbeit auf das Bürgerbudget verwiesen. Hatte eine Gruppe der Lokalen Agenda 21 einen Antrag für das Bürgerbudget 2022 gestellt? Wurde die Lokale Agenda 21 darauf hingewiesen, dass die versprochene Finanzierungsmöglichkeit nicht mehr existiert?

11.
In der in der vorigen Frage genannten Vorlage erklärt der Magistrat, dass „die Wissenschaftsstadt Darmstadt (durch das Bürgerbudget) weiterhin bürgerschaftliches Engagement und insbesondere auch den Förderbedarf für Projekte zur Stärkung von nachhaltigen Zielen anerkennt“. Ist diese Anerkennung des Engagements und des Förderbedarfs weiterhin gegeben, und wenn ja, wodurch manifestiert sie sich nach der Abschaffung des Bürgerbudgets?

Unabhängig von der Antwort auf Frage 6:

12.
Mit Beschluss der eingangs genannten Vorlage 2018/0325 hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat beauftragt, das Bürgerbudget jährlich auszuloben. Sieht sich der Magistrat berechtigt, einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung auszusetzen oder aufzuheben, ohne einen weiteren Beschluss derselben herbei zu führen oder diese wenigstens darüber in Kenntnis zu setzen? Wenn ja, mit welcher Begründung?

13.
Vorlage 2018/0325 sah als Voraussetzung für die Fortführung beider Angebote des Bürgerhaushalts nach dem 31.12.2020 eine Evaluierung des Konzepts und eine Beratung in den politischen Gremien vor. Haben diese Evaluierung und Beratung stattgefunden? Wenn ja, wann, in welchen Gremien und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

14.
Falls keine Evaluierung und Beratung stattgefunden haben, warum wurde der Bürgerhaushalt dann trotzdem zunächst fortgeführt?

15.
Plant der Magistrat, der Stadtverordnetenversammlung eine Evaluierung zur Beratung vorzulegen, um seine Entscheidung transparent zu machen?