Kleine Anfrage "Aufbewahrung von Tazkiras im Original"

Uli Franke

Mir wurde von mehreren Fällen berichtet, in denen die Original-Übersetzung einer afghanischen Tazkira in der Ausländerbehörde zu den Akten genommen wurde und dann nicht mehr auffindbar war. In einem älteren Fall hat das Dokument sich dann später doch noch gefunden, aktuell hat ein betroffene Kunde der Behörde an einer anderen Stelle Probleme, weil er das verschollene Dokument nicht vorlegen kann.

Ich frage den Magistrat:

Warum muss die Ausländerbehörde das Original von Tazkiras bzw. von beglaubigten Tazkira-Übersetzungen zu den Akten nehmen, anstatt nach Inaugenscheinnahme und Prüfung des Originals eine Kopie für die eigene Ablage anzufertigen und das Dokument dem Inhaber wieder auszuhändigen?