Kleine Anfrage "Abschiebung nach Standesamtstermin"

Maria Stockhaus

Vorbemerkung

Am 05. November 2020 beschloss die Stadtverordnetenversammlung den Beitritt zum Bündnis “Städte Sichererer Häfen”. Damit verbunden war auch die Unterzeichnung der Potsdamer Erklärung. Damit wurde von Darmstadt auch die Tatsache bekräftigt, mehr geflüchtete Menschen aufzunehmen, als dies durch den regulären Schlüssel der Fall wäre.

Am 01.08.2023 schreibt das Darmstädter Echo über die Festnahme und anschließende Abschiebung eines kurdischen Mitbürgers Mitte Juli, welcher gemeinsam mit seiner Verlobten im Darmstädter Standesamt die gemeinsame Hochzeit vorbereiten wollten.
 

Ich frage daher den Magistrat der Stadt Darmstadt:

1. War die Ausländerbehörde verpflichtet, die Eheschließung an das RP zu melden? Wenn ja, durch welche Vorschrift?

2. Hätte die Durchführung der geplanten Eheschließung in absehbarer Zeit  den rechtlichen Status des abgeschobenen Menschen verändert, so dass ein gesicherter Aufenthalt in Deutschland möglich gewesen wäre?

3. Der Presse konnte entnommen werden, dass die festgenommene Person im Juni nicht an der Meldeadresse angetroffen werden konnte. Hat daher die Stadt selbständig überprüft, ob die festgenommene Person an ihrer Meldeadresse dauerhaft nicht anzutreffen war?

4. In welcher Form hat das Standesamt bei der Festnahme kooperiert bzw. war zu einer derartigen Kooperation gezwungen? Ist im Rahmen einer solchen Kooperation eine zum Zweck der Festnahme erfolgte Terminvereinbarung für das Standesamt verpflichtend? Wenn dies der Fall ist, auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage wurde hier gehandelt?

5. Unter welchen Voraussetzungen befürwortet die Stadt Darmstadt grundsätzlich die Festnahme von Personen zum Zweck der Abschiebung bei der Vorsprache auf einem Amt?

6. Gibt es seitens der Stadt interne Richtlinien im Umgang mit geflüchteten Menschen, die dem Ziel “Sicherer Hafen” Rechnung tragen sollen?