Kleine Anfrage "Gutachten und Sanierungsmöglichkeiten Alte Glasbläserei"

Maria Stockhaus

Vorbemerkung

Seit 2017 ist das Gebäude der “Alten Glasbläserei” im Besitz des Zweckverbandes Abfallverwertung Südhessen (ZAS). Das Gebäude wurde, nach Kenntnisstand des*der Fragesteller*in, erworben um eine vom Grundstück der ZAS auf das Grundstück des Sensfelderweg 8 herüberragendes bauliches Element umsetzen zu können.

In den darauffolgenden Jahren pflegte die ZAS ein gutes Verhältnis mit den Mieter*innen der Proberäume. Dies zeigte sich zum einen an der Übernahme der selbigen nach Erwerb des Grundstücks als auch durch die verschiedenste Sanierungsarbeiten am Gebäude in den letzten Jahren. Nach Bekanntwerden der fehlenden Nutzungsgenehmigung des Gebäudes als Proberäume leitete die ZAS die Kündigung aus genehmigungsrechtlichen und brandschutztechnischen Gründen ein. Im Sinne des bisher guten Verhältnisses wurde die Kündigung auf den 30. September 2023 verschoben. Leider sind bis jetzt keine neuen Räumlichkeiten für die Musiker*innen gefunden worden.
 

Im Sinne der Musiker*innen stelle ich daher die folgenden Fragen an den Magistrat der Stadt Darmstadt:

1.
Welche Sanierungsmaßnahmen/Einzelmaßnahmen sind laut der Begehung am 23.05.2023 notwendig, um die Fortführung der Nutzung als Proberäume genehmigungsrechtlich umsetzen zu können? Mit welchen Kosten sind nach Schätzung des ZAS damit verbunden? Als vertrauensbildend wird von den Musiker*innen eine möglichst detaillierte Darstellung erwünscht, die trotz verschiedenster Nachfragen nicht durch das ZAS übermittelt wurde.

2.
Gibt es bei den Sanierungsbedarfen die Möglichkeit einer Priorisierung, z.B. durch Nicht-Nutzung des Kellers oder anderweitige Nutzungsausschlüsse, um mit geringen Mehrkosten eine Teilweiternutzung des Gebäudes zu ermöglichen. Wenn dies verneint wird, welche Aspekte sprechen gegen eine solche anteilige Weiternutzung des Gebäudes.

3.
Das ZAS ist gebührenfinanziert. Daher sind die Sanierungskosten gebührenrechtlich nicht ansatzfähig. Daher besteht die Frage, ob das Grundstück samt Gebäude durch die Stadt Darmstadt erworben werden kann?
a. Wie hoch sind die Kosten, die das ZAS für einen Verkauf aufruft?
b. Gibt es Gründe, die neben den Kosten gegen den Erwerb des Grundstückes sprechen?
c. Welche Rechte des ZAS müssen aufgrund der Überbauung aufgrund des Nachbargebäudes gesondert berücksichtigt werden (siehe hier die herüberragende Rampe)?

4.
Wurde die Möglichkeit mit dem ZAS geprüft, eine Vermietung des Gebäudes an eine weitere juristische Einheit umzusetzen, die rechtlich in der Lage ist die Sanierungsarbeiten durchführen zu können? Wenn ja, was war das Ergebnis der Prüfung?

5.
In meiner mündlichen Frage im Rahmen der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023 wurde mir mitgeteilt, dass die neuen Kulturreferentin ein Gesamtkonzept für Probemöglichkeiten entwickeln soll. Dies deutet darauf hin, dass in ansehbarer Zeit kein Ersatz für die bedrohten Proberäume besteht. Hat der Magistrat daher ggf. Angebote wie des Anbieters MEOM Proberaum GmbH geprüft, um an geeigneter Fläche selber flexibel Angebote für Proberäume schaffen zu können?